Schwarz-gelbe Regierung und Atomkonzerne lenken mit ihrer Fokussierung auf die Laufzeitenthematik von der notwendigen Sicherheitsdebatte ab. Denn die kurzsichtige Konzentration auf das Ausstiegsdatum blendet die breite politische Diskussion und dringlichen technischen Untersuchungen über die weiterhin bestehenden Atomrisiken aus. „Die Laufzeitenfrage kann die Sicherheitsfrage nicht ersetzen, denn auch bei ’nur noch‘ 11 Jahren Laufzeit bleiben die Risiken im vollen bisherigen Umfang bestehen“, warnt Astrid Schneider, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Energie von Bündnis 90/Die Grünen. „Jetzt ist eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit
den atomaren Gefahren dringlich“, fordert Schneider
Merkels Stresstest offenbarte schwerwiegende Sicherheitslücken:
Denn höchste Sicherheitslevels wurden fast gar nicht erreicht, oft nicht einmal ein hohes Sicherheitsniveau. Das betrifft auch die jetzt noch am Netz verbleibenden neun neueren Atomkraftwerke. Die Hälfte des Stresstests besteht aus Prüfaufträgen, fehlenden Nachweisen, noch nicht betrachtete Sicherheitslücken und in Zeiten des Klimawandels neu zu überprüfenden Schutzanforderungen gegen Hochwasser, Stürme und flächendeckenden Stromausfall. Auch neue Fragen zu Erdbeben formulierten die Prüfer als offene Arbeitsaufträge, die in der Kürze der Zeit des ‚Stresstests‘ von der Reaktorsicherheitskommission nicht umgesetzt werden konnten.
Die Stresstest Prüfaufträge sind bis heute unbearbeitet:
Ein Auftrag oder Verfahren zur Abarbeitung der zu Tage getretenen
Sicherheitslücken und fehlenden Sicherheitsnachweise wurde bislang nicht erteilt. Auch die vom BMU nach Fukushima neu formulierten Sicherheitsanforderungen verschwanden stillschweigend in der Schublade. Sogar das neue kerntechnische Regelwerk mit schärferen Sicherheitsanforderungen und gründlicheren Prüfungen für den Normalfall, welches seit 2004 erarbeitet und erprobt wurde, ist bislang noch nicht in Kraft gesetzt und verbindlich gemacht worden. Warum? Das ist nicht nachvollziehbar nach Fukushima. Die Lehren aus Fukushima für die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke sind somit noch nicht gezogen.
Auch verbleibende 9 Atomkraftwerke mit großen Sicherheitsrisiken.
Beispiel Brokdorf: Das Atomkraftwerk liegt nur 1,5 m über NN, relevante Sicherheitsgebäude sind für Hochwasser bis zu 4,3 m NN geschützt. Alleine das Bemessungshochwasser liegt aber bereits bei 8,15 m NN. Nur ein Deich schützt davor. Was passiert, wenn es einen großflächigen Deichbruch gibt und das Wasser nicht so schnell wie erhofft ablaufen kann, ist bislang nicht untersucht worden. Die Sicherheitsanforderungen des Stresstest gegen Hochwasser wurden daher auch nicht erbracht. Ob das bei Erbauung zugrunde gelegte Hochwasser heutigen Anforderungen im Rahmen des Klimawandels entspricht ist noch nicht untersucht worden. Auch die Atomkraftwerke in Grundremmingen, welche erst 2017 und 2021 vom Netz sollen, machen Sorgen: denn es sind Siedewasserreaktoren mit der gleichen Technik wie die in Fukushima explodierten AKW. Auch die Anwohner des Atomkraftwerkes in Neckarwestheim sind beunruhigt: die Gegend gilt als Erdbebengefährdet. Und sogar die neusten Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim haben Sicherheitslücken: die Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) weisen auf Probleme bei der Notabschaltung hin. Zudem ist laut Stresstest die Notfallkühlung abhängig von der normalen Kühlwasserversorgung. Die als Lehre aus Fukushima – auch von den BMU-Beamten – geforderte doppelte Sicherheit bei der so notwendigen Kühlung ist somit nicht gegeben.
‚Sicherheit ist nicht verhandelbar‘
Unter diesem Titel beschlossen Bündnis 90/Die Grünen auf ihrem Atom-Parteitag in Berlin einen Stufenplan für mehr atomare Sicherheit: eine sofotige gründliche Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Atomkraftwerke, die Inkraftsetzung schärferer Sicherheitsnormen für Atomkraftwerke und die Neudefinition und Überprüfung der Sicherheitsanforderungen bezüglich erhöhter Umwelt- und Terrorgefahren. Die in den letzten Wochen geführte Debatte um die Laufzeiten beschäftigt sich in Wirklichkeit mit den Eigentums- und Gewinnrechten der Betreiber. Das Eigentum an einem AKW kann aber nur dann gewinnbringend genutzt werden, wenn gleichzeitig konkrete Sicherheits- und Umweltkriterien beachtet werden. Das ist ja auch bei jedem Auto so: jeder Besitzer weiss genau: sind die Bremsen kaputt und stimmen die Abgaswerte nicht, muss es in die Werkstatt oder der TÜV zieht es aus dem Verkehr. Die Sicherheitsproblematik ist daher eine vollständig von der Eigentumsdebatte losgelöste Fragestellung aus eigenem Recht und mit eigener Logik. Die Laufzeitendebatte kann diese nicht ersetzen. Insbesondere müssen nun alle die offenen Fragen und Sicherheitslücken mit Gründlichkeit geprüft werden, die mit den hitzigen Überprüfungen während des kurzfristigen Moratoriums aus Zeitgründen übergangen wurden. Das gilt auch für Forschungsreaktoren wie den nun still stehenden Reaktor am Berliner Wansee, der auf Druck der Grünen erst wieder in Betrieb gehen darf, wenn die Sicherheit neu überprüft w urde.
Mehr atomare Sicherheit ist Verbraucherschutz
Astrid Schneider: „Im Zentrum der Atomdiskussion sollten nicht de Rechte der Betreiber, sondern das Wohl und der Schutz der Bevölkerung stehen. Im Falle eines Atomunglücks haften Steuerzahler und Geschädigte, da die Risiken nicht versicherbar sind.“
Astrid Schneider: „Ich fordere die Bundesregierung auf, höchste Sicherheitsstandards bei deutschen AKW nicht nur zu proklamieren, sondern jetzt auch umzusetzen. Bei aller Freude über das aus der ältesten und störanfälligsten Atomkraftwerke mit der jetzt beschlossenen Atomgesetznovelle, dürfen die Sicherheitslücken der jüngeren neun verbleibenden AKW nicht übersehen werden. Nun ist es Zeit die wahre Lehre aus Fukushima zu ziehen und sich dem Schutz der Bevölkerung durch mehr atomare Sicherheit zu widmen.“
KONTAKT
Astrid Schneider – Sprecherin für Verbraucherpolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin
Tel: (030) 2325 2416
E: astrid.schneider@gruene-fraktion-berlin.de
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