Offshore-Strom ist doppelt so teuer wie Windstrom, der auf dem Festland erzeugt wird. Daher droht ein weiterer massiver Ausbau der Windkraftanlagen an Land – vorangetrieben von der Bundesregierung. Wälder und Naturschutzgebiete werden geopfert. Restriktionen gegen Windparks werden mit Hilfe der Politik und der Gerichte abgebaut. Anti-Windpark-Initiativen haben weiterhin keine Aussicht auf Erfolg, solange sie nicht gegen die ‚Energiewende‘ und das sie tragende EEG vorgehen.

Verbraucherzentrale fordert das Ende von Offshore-Strom
Endlich kommt auch dem mächtigen Bundesverband der Verbraucherzentralen die Erleuchtung. Offshore-Strom sei zu teuer, wird in einer aktuellen Analyse über die Stromversorgung in Deutschland gefolgert: ‚Die Seewindanlagen weit draußen im tiefen Meer sind ein ökonomischer und technologischer Irrläufer.‘ Der Energieexperte der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel [1], schreibt in der Analyse: ‚Je schneller der Ausstieg aus dem Offshore-Ausbau vereinbart werde, umso geringer werden die negativen Folgen im Hinblick auf den Strompreis sein. Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, über einen grundlegenden Richtungswechsel bei der Energiewende nachzudenken.‘

Doch die Bundesregierung wird wohl weiter versuchen, für bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland sogenannte ‚regenerative‘ Energien zu erzeugen, obwohl dies aus technisch-physikalischer Sicht vollkommen unmöglich ist. Folglich müssten die geplanten Offshore-Anlagen durch Windgeneratoren an Land ersetzt werden.

Geplant sind auf hoher See Anlagen von mehr als 20.000 Megawatt Leistung. Davon sind bisher rund 400 Megawatt installiert. Wenn die geplante Offshore-Stromerzeugung auf das Land verschoben wird, müssten rund 15.000 Windgeneratoren mit 2,5 bis 3 Megawatt Leistung, die 120 bis 200 Meter hoch sind, zusätzlich gebaut werden, weil der Stromertrag an Land nur halb so hoch ist wie auf See. Allerdings ist der auf See wie an Land erzeugte Windstrom gleichermaßen komplett zufallsabhängig und damit technisch wertlos. Es gibt keinen Dauerwind und es gibt für Windkraftwerke aus technischen Gründen keinen Dauerbetrieb.

Flächennachweis für Windparks
Schon heute sind Gemeinden, Städte und Kreise gesetzlich gezwungen, Flächen für Windparks auszuweisen. Der Gesetzgeber schreibt dafür keine bindenden Mindestabstände zu Wohngebieten, Wäldern und Erholungsflächen mehr vor. Auch Naturschutz und Artenschutz bleiben neuerdings auf der Strecke. Bayern hat beispielsweise die Zahl der schutzwürdigen Vogelarten von rund 150 auf 40 herabgesetzt und die Naturschutzverbände haben keine Einwände erhoben. Häuser in Windparknähe haben einen Wertverlust bis zu 30 Prozent. Dies wird den Bürgern ohne Entschädigung zugemutet. Dies entspricht einer Teilenteignung. Auch Schattenschlag, Lärmbelästigung und der gefährliche Infraschall mit nicht hörbaren Schallwellen im Bereich der Herz- und Atemfrequenzen, wird nicht oder nur begrenzt berücksichtigt.

Unter diesen Bedingungen können Windparkflächen fast auf jedem freien Feld ausgewiesen werden, sobald der Gemeinderat zustimmt. Die einzigen Profiteure der ‚Energiewende‘, die Investoren und Betreiber, die durch zehn Windstromanlagen bereits Einkommensmillionär sind, die Landbesitzer durch die Jahrespacht für eine Anlage von 25.000 bis 50.000 Euro, die Banken durch langfristige sichere Zinseinnahmen für Kredite und nicht zuletzt Anwälte, denen bei Streitigkeiten hohe Honorare winken, tun alles für die Ausweisung weiterer Windparkflächen. Die windarmen Gebiete in Süddeutschland werden davon nicht verschont. Dort werden nach dem EEG Erneuerbaren Energien Gesetz aufgrund eines Binnenlandtarifes höhere Einspeisevergütungen gezahlt als im windreichen Norden. Dadurch ‚lohnen‘ sich Windparks überall.

Anti-Windpark-Initiativen sind chancenlos
Der Kampf gegen Windstromanlagen vor dem eigenen Haus, in Wäldern oder in bisher geschützten Landschaften ist im wahrsten Sinne ein vergeblicher ‚Kampf gegen Windmühlenflügel‘ geworden. Zu sehr sind die meisten Deutschen durch die ‚alternativlose Energiewende‘ indoktriniert worden. Die Windlobby ist mit der Ministerialbürokratie verfilzt und formuliert ‚auskömmliche‘ Gesetze. Viele Bundestagsmitglieder haben Anteile an regenerativen Anlagen. Alle Profiteure wollen ihre hohen und sicheren Profite erhalten, die ihnen das planwirtschaftliche EEG Erneuerbare Energien Gesetz über 20 Jahre garantiert. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien helfen Ihnen dabei. Alle müssen dafür mehrfach bezahlen: Mit immer weiter steigenden Strompreisen zugunsten der Profiteure, mit einer Zerstörung der Umwelt und mit dem Wertverlust der Häuser. Viele Profiteure wohnen in Gegenden wie beispielsweise auf Sylt, wo sie trotz des fast täglichen Windes nicht durch Windanlagen belästigt werden.

Erfolg nur ohne EEG
‚Das unsoziale EEG mit seinen hohen Einspeisevergütungen und seiner gesetzlichen Umverteilung von unten nach oben muss ersatzlos außer Kraft gesetzt werden! Dann lohnt sich der Bau weiterer Windstromanlagen, Solarstromanlagen und Biostromanlagen finanziell nicht mehr. Der Spuk wäre zu Ende. Die Stromversorgung muss wieder nach technisch realisierbaren und vor allem wirtschaftlichen, und nicht nach ideologischen Gesichtpunkten organisiert werden!‘, sagt Heinrich Duepmann, der Vorsitzende der Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V. www.naeb.de . Die über hundert Experten dieses Vereins helfen den Initiativen, sinnvoll und optimal gegen die Verspargelung der Landschaft, gegen die Verspiegelung von Feldern und die Vermaisung der Äcker vorzugehen. Nur durch bundesweit geeintes Vorgehen besteht eine Aussicht auf Erfolg gegen die ‚alternativlose Energiewende‘, die jedoch viele sinnvolle und wirtschaftliche Alternativen hat.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Vorsitzender des Beirats NAEB e.V.

Quelle:
[1] www.youtube.com/watch?v=itlBeQMxghQ

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