Sie nennen sich Wirtschaftsinstitut, Markenregister oder Trademarkorganisation und verschicken an deutsche Firmen Zahlungsaufforderungen für die Eintragung oder Verlängerung von Patenten und Markenrechten.
Die angebotenen Verzeichnisse sind jedoch allesamt wertlos. Denn sie haben nichts mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (2.500 Mitarbeiter) mit Sitzen in München, Berlin und Jena zu tun, das dem Bundesjustizministerium untersteht.
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen:
Zitat: „Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.“
So laufen Schutzrechtsanmeldungen richtig:
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.
Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen. Die internationale Anmeldung eines geografischen Namensrechts kostet beispielsweise 300 Euro, ein Geschmacksmuster 70 Euro und ein Einzelpatent 40 Euro (elektronisch) oder 60 Euro (in Papierform).
Die Liste der Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts stehen, finden Sie auf GoMoPa.
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Herr Siegfried Siewert
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