Pflegende Rentner – Helden des Alltags?
Wer als Regelaltersrentner Angehörige pflegt, bekommt eine Rentenerhöhung nur bei gleichzeitigem Rentenverzicht. Rentenberater decken peinlichen Konzeptionsfehler in der Rentenreform auf.
Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (also 65+) gilt: Sie erhalten für die Pflege von Angehörigen nur dann eine Rentenerhöhung, wenn sie gleichzeitig auf 1% ihrer Rente verzichten.
Was völlig absurd klingt, ist wegen eines konzeptionellen Fehlers Realität für alle pflegenden Rentner, sobald sie das Regelalter erreicht haben.
Die entsprechende gesetzliche Regelung kritisiert Markus Vogts, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. in einer Online-Pressemitteilung als „kompliziert, wirtschaftlich fragwürdig und zugleich unzumutbar“.
„Völlig zu Recht.“, bekräftigt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes. „Rentner, die neben ihrer Regelaltersrente arbeiten, können mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen, dass sie weiter Rentenbeiträge bezahlen wollen.“ Die so erworbenen Rentenpunkte erhöhen dann einmal im Jahr die Rente.
Warum das ausgerechnet für die schwere Pflegearbeit im privaten Umfeld nicht möglich sein soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. völlig unverständlich.
„Das ist schlicht eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber wohl übersehen hat.“, sagt Anke Voss. „Dieser Fehler diskriminiert pflegende Rentner, die der Bundesgesundheitsminister gerade noch als ‚Helden des Alltags‘ bezeichnet hat.“, so Voss weiter. „Gerade sie sollen nun durch einen Teil-Verzicht auf ihre Rente die eigene Rentenerhöhung mitfinanzieren. Absurd!“
Die Lösung wäre einfach: Im Gesetz müsste verankert werden, dass pflegende Rentner immer zusätzliche Rentenpunkte erhalten, egal wie alt sie sind.
„Wir sind froh, dass Markus Vogts hier die Initiative ergriffen hat.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das zeigt, dass im komplexen Rentenrecht die Expertise von zugelassenen Rentenberatern außerordentlich wichtig ist.“
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
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