Wer auf seinem Einfamilienhaus eine Photovoltaik-Anlage errichten möchte, der muss gut und gern 15.000EUR dafür aufbringen. Eine solche Summe haben jedoch die wenigsten auf der hohen Kante liegen. Dies soll jedoch kein Hinderungsgrund sein. Schließlich handelt es sich bei der PV-Anlage um ein Projekt, welches gut für die Umwelt ist und zusätzlich von der Regierung gefördert wird. Für die Finanzierung gibt es durchaus Möglichkeiten und bisweilen sind diese sogar günstiger als eine direkte Zahlung.
Private PV-Anlagen werden daher meist via Kredit finanziert. Da in Deutschland eine garantierte Einspeisevergütung gezahlt wird, reicht den Banken dies meist schon als Sicherheit. So kann eine Anlage mit 100 Prozent finanziert werden. Sollte jedoch ein Großprojekt mit einer Finanzierungssumme von über 50.000 EUR geplant sein, so möchten die Geldinstitute Sicherheiten vorgelegt bekommen. Auch eine große Bonität ist hilfreich. Teilweise wird sogar ein Eintrag im Grundbuch als Sicherheit für die Finanzierung verlangt.
Die klassische Möglichkeit zur Finanzierung der PV-Anlage ist der zinsgünstige KfW-Kredit (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dort wurden bereits seit dem Jahr 1999 Solaranlagen aktiv unterstützt. Es kann sich jedoch auch lohnen, auf Photovoltaik-Anlagen spezialisierte Geldinstitute aufzusuchen und dort nach einem zinsgünstigen Kredit zu fragen. Nachfolgend werden die Möglichkeiten detailliert vorgestellt:
KfW-Kredit:
Hausbesitzer sind oftmals bereits mit den Krediten für die Abzahlung ihres Eigentums ausgelastet. Zusätzliche Raten können der Hausbank dadurch schwerlich verständlich gemacht werden. Das Besondere an dem Kredit der KfW ist, dass er die ersten 1 – 3 Jahre tilgungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantragung dieses Kredites verläuft völlig unproblematisch über die Hausbank. Sollte diese sich jedoch weigern (sie ist nicht verpflichtet), so kann de Anleger immer noch bei einem anderen Geldinstitut nachfragen. Der Kreditantrag wird geprüft werden. Es erfolgt eine Abwägung mit dem Risiko. Konzepte mit Potential werden mit einer Summe von bis zu 50.000EUR (ohne MwSt.) finanziert.
Selbst Freiberufler können diesen Kredit erlangen. Die Laufzeit ist auf 10 bis 20 Jahre festgeschrieben. Die heutigen Solaranlagen haben eine längere Lebensdauer. Nach der Abzahlung kann der Eigentümer die Einnahmen für sich behalten. Der Zinssatz für die Finanzierung wird nach der Bonität bestimmt. Die Einteilung des Antragsstellers kann in 7 Kategorien erfolgen. Je nach dem wird ein effektiver Zinssatz von 3,86 Prozent bis 8,52 Prozent fällig. Die Abzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Eine außerplanmäßige Tilgung ist ebenfalls möglich.
Umwelt-Bank:
Es gibt mehrere bundesweit tätige Geldinstitute, die sich auf die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen spezialisiert haben und dementsprechend einen günstigen Zinssatz anbieten. Die Umweltbank ist ein gutes Beispiel dafür. Attraktive Konditionen für Solarprojekte, ein umfassender Kreditrahmen, ein Jahr tilgungsfrei und der Kredit gilt nicht nur für die eigenen Dachflächen, sondern auch für gepachtete Dächer. Als Sicherheiten werden Sicherungsübereignungen der Anlage, ein Grundbucheintrag und die Abtretung der Einspeisevergütung benötigt. Der mögliche Ertrag der PV-Anlage wird von der Bank vor der Kreditvergabe noch überprüft. Die Laufzeit des Kredites liegt zwischen 10 und 20 Jahren. Bei der größtmöglichen Vertragslaufzeit beläuft sich der Zinssatz auf 4,26 Prozent.
Auch die GL S-Bank bietet einen umfassenden Service für ökologische Bankanliegen. Im Gegensatz zur Umweltbank hat sie jedoch einige Filialen. Die Höhe des Kredits ist hier auf 30.000EUR beschränkt. Die Laufzeit geht nicht über 15 Jahre hinaus und als Sicherheit wird die Einspeisevergütung bei Nichtzahlen der Raten verlangt. Ein halbes Jahr ist bei dieser Vereinbarung tilgungsfrei.
Immobilienkredit:
Auch über den Immobilienkredit kann eine Photovoltaik-Anlage finanziert werden. Schuldenfreie Hauseigentümer, welche mit einer großen Anlage (25.000EUR aufwärts) planen, sind damit gut beraten. Die Hausbank sollte in diesem Fall die erste Station sein. Mit einem Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch – Kostenfaktor 100 – 500EUR – ist der Sicherheit genüge getan. Der Immobilienkredit erscheint derzeit lukrativ, weil die Zinsen derzeit recht günstig sind und über eine große Laufzeit inklusive Zinsbindung festgeschrieben werden. Ein Zinssatz von 4,3 Prozent ist bei einer Laufzeit von 20 Jahren durchaus möglich.
Förderung
Da die Zukunft der Energieerzeugung Grün sein soll, wird der Solarstrom auch gefördert. Dies geschieht direkt von der Regierung, von den Bundesländern, aber auch von der Vergütung durch Eigenverbrauch kann der Anleger aktiv profitieren.
Einspeisevergütung des EEG:
Das Gesetz für den Vorgang erneuerbarer Energien regelt die Einspeisevergütung für Anlagen-Besitzer. Die Grundstruktur der Norm ist simpel. Dem Besitzer einer Anlage wird über einen festgeschriebenen Zeitraum eine geregelte Vergütung gewährt. Die Energieversorger sind verpflichtet jede erzeugte Kilowattstunde an Strom abzunehmen. In der Regel wird jedem Anlagen-Betreiber dadurch eine sichere Vergütung über 20 Jahre gewährt. Der Satz der Vergütung sinkt jedoch mit der Zeit (Degression). Dennoch wird auf diese Weise ein Anreiz geschaffen, sich eine PV-Anlage auf das Dach zu setzen.
Bundesländer:
Einige Bundesländer stellen für die Förderung Mittel bereit. Da sich diese Regelungen gelegentlich ändern und oftmals auch von der Liquidität der einzelnen Bundesländer abhängig sind, kann hier keine konkrete Auflistung erfolgen.
Aber ein Beispiel kann aufgeführt werden:
Im Jahr 2009 förderte Sachsen über die Sächsische Aufbaubank kleine PV-Anlagen bei der Installation. Damit wurde die Regelung des EEG um 15 kW aufgestockt. Insgesamt gab es dafür einen Zuschuss von 250EUR pro installiertem kWp. Wer also einen PV-Anlage mit 5 kWp erbaut hat, der bekam eine Fördersumme von 1250EUR geschenkt. Die Gelder kamen aus den Reserven des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ der EU. In diesem Sinne ist es sinnvoll bei der Gemeinde, der Stadt oder auch den ansässigen Wirtschaftsministerien und Energieagenturen auf Länderebene nachzufragen.
Vergütung des Eigenverbrauchs:
Der Eigenverbrauch durch den Betreiber soll eine attraktive Sache sein. Als Zusatz zur Einspeisevergütung, soll eine weitere Vergütung gezahlt werden, wenn der Betreiber seinen Strom selbst verwendet oder wenn die Energie in der Umgebung verbraucht wird. Diese Regelung ist ebenfalls über 20 Jahre festgeschrieben, kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anlage ab dem Jahr 2009 errichtet wurde. inselanlagen werden derzeit jedoch noch nicht gefördert. Für die Regierung ist die Vergütung für den Eigenverbrauch geringer als die Einspeisevergütung.
Im Jahr 2012 findet eine Vergütung der Energie im Eigenverbrauch statt. Je nach Anlagengröße und Anteil des Eigenverbrauchs, findet dafür eine Vergütung statt. Zusätzlich ist der Vorteil für den Anlagenbetreiber hier an den aktuellen Strompreis gekoppelt. Je höher der Strompreis, desto größer der Nutzen für den Besitzer der PV-Anlage. Optimale Voraussetzungen liegen bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 Prozent und einer Anlagengröße zwischen 30 und 100 kW vor.
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