„Buchpreisbindung gilt auch für E-Books“
Börsenverein: Preisbindung stellt Vielfalt am Büchermarkt sicher

Verfügbarkeit von E-Readern heitzt Diskussion über Buchpreisbindung an (Foto: Amazon)

Wiesbaden (pte/30.09.2008/06:05) – Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hwww.boersenverein.de hat sich in einer Stellungnahme dafür stark gemacht, dass die Buchpreisbindung auch auf E-Books anzuwenden ist. Der Börsenverein betrachtet die gesetzliche Verankerung der Preisbindung in Deutschland zwar als gesichert und erwartet keine Probleme. Notfalls will man sich jedoch auch an Gerichte wenden, sollte die Preisbindung unterwandert werden. Für Verlage heißt das, dass selbst für elektronische Ausgaben von Büchern ein Preis festgelegt werden muss, unter dem das Produkt nicht verkauft werden darf.

Die Preisbindung elektronischer Produkte wird bereits seit Jahren diskutiert, jedoch rückt sie aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Markt erneut in den Fokus. Vor allem durch die Verfügbarkeit des E-Book-Readers Amazon Kindle rückt die Verbreitung von E-Books nun in greifbare Nähe. „E-Books sind eine große Chance für den Buchmarkt, denn sie erweitern das Spektrum der Lese- und Arbeitsmöglichkeiten mit Büchern“, meint Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit elektronischen Inhalten klar zu definieren.“ Der Börsenverein vertritt die Ansicht, dass E-Books, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen, preisgebunden sind. Die Feststellung sieht der Börsenverein durch das Buchpreisbindungsgesetz untermauert. Denn miteingeschlossen sind hier auch „Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren“, wie dem Gesetz zu entnehmen ist.

Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes sei es, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. „Ohne Preisbindung könnten im Markt für E-Bücher oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen entstehen, die sich auf die Vielfältigkeit und Verfügbarkeit des Angebots gedruckter Bücher auswirken würden“, heißt es in der Stellungnahme. Nicht als E-Books im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes zu verstehen seien hingegen Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content.

Das aktuell gültige Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten. Es schreibt fest, dass ein Buch überall in Deutschland zum selben Preis verkauft wird. Dem zugrunde liegt ein kulturpolitischer Hintergrund, denn feste Ladenpreise tragen zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft bei und ermöglichen es auch, Nischenthemen zu behandeln. Würde die Preisbindung fehlen, so wären Bestseller-Werke zwar günstiger zu haben, dafür wären Bücher mit wissenschaftlichem Hintergrund kaum mehr leistbar. Ein Beispiel dafür hat die Schweiz geliefert. Nach dem Fall der Bindung ist der Buchpreis-Index entgegen den Erwartungen sogar gestiegen. (Ende)


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