Artikel in ‚Der Hautarzt‘ untersucht UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und zeigt den aktuellen Forschungsstand auf
Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit. Sonne fördert das Wohlbefinden, sie kann aber auch unangenehm oder sogar gefährlich werden. So dringen UVA-Strahlen tief in die Haut ein und lassen sie schneller altern. Die kurzwelligen UVB-Strahlen hingegen dringen nicht sehr tief in die Haut ein, können aber Sonnenbrand hervorrufen und ebenso wie die UVA-Strahlen die Erbsubstanz der Zellen schädigen. Ein ausreichender Sonnenschutz ist dringend nötig. Ein Artikel in der Springer Facharztzeitschrift Der Hautarzt beschäftigt sich mit der Wirksamkeit und Sicherheit von UV-Filtern in Sonnen-schutzmitteln und stellt die aktuellen Empfehlungen der Europäischen Kommission vor.
In den letzten Jahren wurde die Wirksamkeit handelsüblicher Sonnenschutzmittel durch die Entwicklung neuer UV-Filter deutlich verbessert. Doch Begriffe wie Sunblocker oder Ultraschutz suggerieren eine falsche Sicherheit, denn einen 100-prozentigen UV-Schutz erreicht kein kosmetisches Sonnenschutzmittel. Deshalb hat der Dachverband der Europäischen Kosmetikindustrie (COLIPA) beschlossen, dass mit solch irreführenden Versprechen künftig nicht mehr geworben werden darf. Um zu unterbinden, dass Verbraucher mit Sonnenschutzmitteln bis an die Sonnenbrandgrenze braten, gibt es ab 2009 gemäß der Richtlinien der Europäischen Kommission nur noch vier Schutzklassen. Demnach ist der niedrigste Lichtschutzfaktor (LSF) eines Sonnen-schutzmittels 6 und der höchste 50+. Der LSF und die Produktkategorie sollen gut sichtbar auf dem Etikett des Produktes angegeben werden. Dies soll letztendlich zu einem besseren Verständnis des Lichtschutzes bei den Konsumenten beitragen.
Unumstritten ist mittlerweile jedoch auch, dass nicht nur die UVB-Strahlung, sondern auch die UVA-Strahlung mutagen und krebser-zeugend ist. Dieses Wissen hat die Entwicklung von Lichtschutzmitteln mit bestmöglichem Breitbandschutz im gesamten UV-Bereich vorangetrieben. Der LSF gibt allerdings lediglich die Schutzwirkung einer Creme gegen UVB Strahlung an, eine Aussage über den Schutz vor UVA-Strahlung wird jedoch nicht getroffen. Aufgrund dessen sollten Sonnenschutzmittel ab 2009 nun einen UVA-Schutz aufweisen, der mindestens ein Drittel des ausgewiesenen LSF beträgt. Die Kennzeichnung sollte mittels eines kreisförmigen UVA-Logos erfolgen.
Trotz der hohen Qualität moderner UV-Filter ist immer noch nicht geklärt, wie gut sie vor anderen gefährlichen Auswirkungen des Sonnenlichtes neben Hautalterung und Hautkrebs schützen. Doch der Nutzen der Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit UV-Filtern überwiegt bei weitem die möglichen Risiken.
Der Beitrag UV-Filter: State of the Art von Univ. Prof. Dr. Peter Wolf, Forschungseinheit für Photodermatologie, Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, erscheint am 09.04.2009 in Ausgabe 04/2009 der Zeitschrift Der Hautarzt. Der vollständige Artikel kann Journalisten vorab elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Mehr unter: www.springer.com/medicine
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