Der Fall Hoeneß hat massive Wellen geschlagen – War bisher eine Selbstanzeige mit wenig Risiken verbunden, werden die Schrauben nun deutlich angezogen. Nicht nur die Bedingungen für eine möglcihe traffreiheit bei einer Selbstanzeige haben sich verschärft, auch die zu erwartende Geldstrafe erhöht isch drastisch. der Höchstbetrag des hinterzogenen Betrags ist dabei halbiert worden, die Kasse leidet also schwer im Falle einer Selbstanzeige.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, können Steuerhinterzieher auch in Zukunft mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückfinden. Aber es wird deutlich teurer und auch schwieriger werden. Landesfinanzminister und Vertreter des Bundes sollen sich demnach über die letzten strittigen Punkte geeinigt haben.
Muss bisher erst bei einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag gezahlt werden, ist künftig schon ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt werden. Eine Konferenz der Finanzminister wird voraussichtlich am 9. Mai endgültig über die Verschärfungen entscheiden, die dann schon Anfang 2015 in Kraft treten könnten. Steuersünder, die reinen Tisch machen wollen, sollten sich also beeilen.
Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen einige Punkte genau beachtet werden. Sie muss rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und sie muss absolut vollständig samt der dazugehörigen Unterlagen sein. Alles muss auf den Tisch. Im anderen Fall droht trotz Selbstanzeige noch eine Strafe. Da der Laie aber nicht durchschauen kann, was bei der Selbstanzeige alles zu beachten ist, sollte er diese keinesfalls eigenständig oder mit Hilfe eines Musterformulars anfertigen, sondern die Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts suchen. Denn schon kleinste Fehler können bei der Selbstanzeige dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung verpufft.
Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückfinden möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da die Schrauben deutlich angezogen werden.
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