Eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung stellt nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit dar.
Deshalb sollen künftig verspätet eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen umgehend an die Strafsachenstelle übergeben werden, darauf weist Monika Walther, Inhaberin MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing hin.
Als „Steuerhinterziehung auf Zeit“ gilt die verspätete Abgabe unverändert aber nur, wenn der Betreffende vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. Nach einer früheren Version einer Anweisung diesbezüglich wurde auf die Weiterleitung zur Strafsachenstelle verzichtet, wenn die Verspätung auf entschuldbaren Gründen beruhte (wie z.B. Krankheit). Diese Ausnahme will die Finanzverwaltung nun ab 2012 nicht mehr zur Anwendung bringen.
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MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.
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