In Deutschland gibt es die Möglichkeit, ein Studium auch ohne Abitur aufzunehmen. Voraussetzung ist jedoch u.a. eine mehrjährige Berufserfahrung.
Wie offen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in den einzelnen Bundesländern ist, regeln die jeweiligen Hochschulgesetze, welche in den meisten Fällen zusätzlich durch spezielle Verordnungen ergänzt werden. Die sechzehn Bundesländer „glänzen“ natürlich wieder einmal durch erhebliche Unterschiede bei der Art der Zulassungsverfahren und der Zulassungsvoraussetzungen.
Doch trotz aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Verfahren in den Bundesländern lassen sich Typen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte bilden:
• Direkter Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte | Studienbewerber mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.
• Hochschulzugang über eine Zulassungsprüfung | Wer nach der Berufsausbildung keine weitere Fortbildung absolviert hat, aber mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen kann, wird einer Eignungsprüfung unterzogen. In dieser wird die Studierfähigkeit der Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung getestet. Die Prüfung erfolgt durch die Hochschulen.
• Hochschulzugang über ein Probestudium | Beruflich qualifizierte Bewerber werden zum Studium zugelassen, nachdem sie ein Probestudium erfolgreich absolviert haben – i.d.R. zwei bis vier Semester.
• Hochschulzugang über die Begabtenförderung | Berufserfahrene erwerben durch das Ablegen einer besonderen Prüfung das Abitur. Im Unterschied zum „Hochschulzugang über eine Zulassungsprüfung“, welcher nur zum Studium an einer bestimmten Hochschule bzw. in einem bestimmten Bundesland berechtigt, ermöglicht das Bestehen der Begabtenprüfung den unbeschränkten Hochschulzugang.
Verkürzen lässt sich die Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschluss und Studienbeginn u.a. durch eine zweijährige Berufsoberschule. Nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung erlangen Absolventen mit zwei erlernten Fremdsprachen die allgemeine Hochschulreife, mit einer Fremdsprache immerhin die fachgebundene Zulassung zum Hochschulstudium.
Jugendliche, die nach Abschluss der zehnten Klasse nicht mit einer Lehre beginnen, sondern auf die dreijährige Fachoberschule bzw. auf ein Berufs- oder Fachgymnasium wechseln, können ebenfalls die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Hinweis: Man sollte sich bei einer ausgewählten Hochschule/Uni oder Fernuniversität (Fernstudium ohne Abi ist auch möglich) erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen. Zu berücksichtigen ist auf jeden Fall, dass Studieren ohne Abitur eigene Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen im Vorfeld voraussetzen.
Weitere Infos zum Studium ohne Abitur: http://www.bildungsdoc.de/infos/studium/studium-ohne-abitur
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