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Auer Witte Thiel: BGH erschwert Räumungsvollstreckung
München, im November 2008: Der Bundesgerichtshof (BGH) erschwert mit einem aktuellen Urteil die Räumungsvollstreckung von säumigen Mietern. Nach Auffassung des BGH ist die Vollstreckung gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Untermieter unzulässig. Gegen andere als die in dem Titel bezeichneten Personen dürfe eine Räumungsvollstreckung selbst dann nicht erfolgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Hauptmieter zur ...read more