TV, Radio, Computer und Smartphone: Die Medien ändern sich. Deswegen treten am 1. Januar 2013 neue Regelungen für die Entrichtung der bisherigen Rundfunkgebühr in Kraft. Dank vieler Pauschalen soll die Berechnung der fälligen Abgaben künftig einfacher werden. Doch einfacher heißt für Unternehmen – und damit auch für die Hotellerie und Gastronomie – in diesem Fall nicht immer billiger. Zwar sinkt die Gebühr bei einzelnen Konstellationen. Nicht wenige Abgabepflichtige müssen ab dem kommenden Jahr aber deutlich mehr Geld an die Gebühreneinzugszentrale abführen. Der Online-Marktplatz für Gastronomiebedarf Lusini.de stellt in seiner Ratgeber-Rubrik einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bereit.
Die GEZ-Novellierung fängt schon beim Namen an: Ab Januar wird aus der als GEZ bekannten Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice AZDBS. Dazu kommt, dass künftig keine „Gebühren“ mehr zu entrichten sind, sondern „Beiträge“. Bezahlen müssen die Beiträge in Zukunft alle, Privatpersonen wie auch Unternehmen, selbst wenn keinerlei Empfangsgeräte vorhanden sind.
Das ändert sich für Gastronomen
Pro Privathaushalt wird künftig eine Pauschale von rund 18 Euro monatlich fällig, ganz gleich, wie viele TV-Geräte, Radios oder PCs sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Komplizierter wird es bei gewerblichen Zahlern, beispielsweise im Bereich der Hotellerie und Gastronomie. Hier berechnet sich der künftige Beitragssatz einerseits nach der Zahl der Mitarbeiter wie auch nach der Zahl der Betriebsstätten. Ein Tipp von Markus Bohl, Geschäftsführer von Lusini.de: „Nur versicherungspflichtige Vollzeit- und Teilzeitkräfte zählen als Mitarbeiter. Azubis, geringfügig Beschäftigte, Leiharbeiter und/oder die Inhaber des Unternehmens müssen nicht angegeben werden.“ Im Grundbetrag sind lediglich ein Firmenfahrzeug sowie ein Hotel-, Gäste- oder Fremdenzimmer inbegriffen. Für jedes weitere Auto oder Zimmer fällt eine Pauschale von 5,99 Euro an. Und auch hier gilt: Der Beitrag wird fällig, ganz egal ob Auto oder Zimmer mit einem Radio oder Fernseher ausgestattet sind oder nicht.
Gewinner und Verlierer
Profitieren werden von den neuen Regelungen vor allem kleinere Hotelbetriebe, die nicht zu einer Kette gehören. Für sie sind durch das neue System durchaus Einsparungen in einer Höhe von bis zu 42 Prozent möglich. Größere Hotelbetriebe und Restaurants wie auch größere Mittelständler aus anderen Sektoren müssen sich dagegen auf bis zu 17 Prozent höhere Ausgaben einstellen.
Wie sich die neuen Rundfunkbeiträge im Detail zusammensetzen, zeigt Lusini.de auf seiner Ratgeber-Seite www.lusini.de/ratgeber/gez-gebuehren. Neben den wichtigsten Berechnungsgrundlagen finden sich hier online auch Beispielrechnungen aus Hotellerie und Gastronomie sowie eine Stellungnahme der IHK München und Oberbayern. Der Kernkritikpunkt der IHK am neuen Gebührenmodell: die klare Unausgewogenheit in den Belastungen der einzelnen Unternehmen. Firmen mit vielen Betrieben oder Filialen zahlen bei gleicher Mitarbeiteranzahl ein Vielfaches im Vergleich zu solchen, die gebündelt nur an einem Standort sitzen.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/lusini/news/777 sowie http://www.lusini.de.
Über Lusini.de:
Lusini.de ist ein Online-Marktplatz für Gastronomie- und Hotelleriebedarf, der unter www.lusini.de über 200.000 Produkte zahlreicher Hersteller und Händler auf einer Plattform vereint. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Nachfrager aus Gastronomie, Hotellerie, Catering, Gemeinschaftsverpflegung etc. Es umfasst alles, was man für Ausstattung und Betrieb im Gastgewerbe benötigt. Lusini.de bietet die einfache und schnelle Vergleichbarkeit von Artikeln, eine außergewöhnlich große Auswahl und professionellen Service bei Bestellung und Zahlungsabwicklung. Die Zahlung ist bequem und sicher auf Rechnung, per Lastschrift, Vorkasse oder Kreditkarte möglich.
Die Lusini GmbH hat ihren Sitz in München. Geschäftsführer ist Markus Bohl.
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