Verband elektronische Rechnung Deutschland e.V. gibt Tipps zum einfachen elektronischen Rechnungsaustausch
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vereinfachte der Gesetzgeber die Anforderungen für einen elektronischen Rechnungsaustausch deutlich. Jetzt entwickelten die FeRD Mitglieder eine Übersicht mit 6 Schritten, wie Unternehmen die Erfordernisse des Gesetzgebers erfüllen und damit elektronische Rechnungen rechtskonform empfangen, verarbeiten und ablegen können. Die Übersicht ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant, die bisher dem Austausch von elektronischen Rechnungen nur zögerlich gegenüber standen.
Die Finanzverwaltung fordert allerdings, dass sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft (Authentizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Und genau das lässt sich durch ein sogenanntes „Innerbetriebliches Kontrollverfahren“ bewerkstelligen, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung herstellt.
„In diesem 2-Seiter haben wir alle wichtigen Punkte für den elektronischen Rechnungsaustausch zusammengestellt. Kurz und bündig für eine praktische Handhabung in den Unternehmen“ sagt Hubert S. Hohenstein, Vorsitzender des VeR und Gründungsmitglied des Forum elektronische Rechnung Deutschland.
Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat sich die Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der elektronischen Rechnung als Dokument und als Datenstruktur zu fördern. Der VeR ist aktives Mitglied im Forum elektronische Rechnung Deutschland.
Die Übersicht kann auf der Homepage des VeR www.e-invoice-alliance.com kostenfrei heruntergeladen werden:
http://www.e-invoice-alliance.com/uploads/documents/000000018_me_Tipps_Tricks_FeRD_2012_11_16.pdf
Über den VeR:
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern und Beratungsunternehmen für den elektronischen Rechnungsaustausch sowie von Unternehmen, die E-Invoicing im Einsatz haben. Der Verband versteht sich somit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. Durch gezielte Aufklärung will der VeR die Akzeptanz von E-Invoicing bei Unternehmen und in der Öffentlichkeit erhöhen. Der Verband liefert aktuelle Informationen zu allen technischen und rechtlichen Fragen rund um E-Invoicing. Zudem engagiert er sich für die Vereinfachung im elektronischen Rechnungsaustausch – auch auf internationaler Ebene. Im März 2010 hat der Verband einen Roaming-Standard für die bessere Zusammenarbeit zwischen E-Invoicing-Anbietern vorgestellt und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Aktuell hat der VeR 52 Mitglieder. Weitere Infos unter www.e-invoice-alliance.de.
Pressekontakte:
E-Invoice Alliance Germany e.V. – VeR – Verband elektronische Rechnung
Schackstr. 2
80539 München
Telefon: +49 89 38172-228
Telefax: +49 89 38172-204
E-Mail: sekretariat@e-invoice-alliance.de
http://www.e-invoice-alliance.de
PR-Agentur
good news! GmbH
Sven Körber
Kolberger Str. 36
D-23617 Stockelsdorf
Telefon: +49 451 88199-11
Telefax: +49 451 88199-29
E-Mail: ver@goodnews.de
http://www.goodnews.de