Deutschland diskutiert über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der Fachverband Betonbohren und -sägen erklärt ihn zum Bestandteil der Satzung und führt ihn für alle Mitglieder bindend ein. Am 8. Juni 2013 folgte die Mitgliederversammlung des Fachverbandes einem Antrag des Tarifausschusses für eine entsprechende Satzungsänderung. Zukünftig gilt die unterste Lohngruppe mit 10,84 Euro Stundenlohn als bindender Mindestlohn für alle Mitglieder des Fachverbandes – und zwar einheitlich im gesamten Bundesgebiet. „Der Vorstand begrüßt die Entscheidung der Mitglieder und damit die Vorreiterrolle des Verbandes in der deutschen Bauwirtschaft“, erklärt Thomas Springer, Vorsitzender des Fachverbandes. „Ich persönlich habe als Unternehmer den Anspruch, meinen Mitarbeitern einen auskömmlichen Lohn zu zahlen. Was für mich selbstverständlich ist, ist in Deutschland jedoch leider nicht die Regel. Die neue Regelung garantiert den Arbeitnehmern unserer Mitgliedsbetriebe zukünftig einen existenzsichernden Mindestlohn, ohne auf staatliche Zuschüsse oder gar einen Zweitjob angewiesen zu sein.“
Klare Regelung für alle Mitglieder
Ein Mindestlohn ist der Branche nicht fremd, jetzt wird er für alle Mitglieder bindend und die Nichteinhaltung sanktionierbar. Die Einhaltung der Tarifverträge des Fachverbandes Betonbohren und -sägen sowie der dort geltenden Mindestlöhne wird bereits im Ehrenkodex des Verbandes gefordert. In der Vergangenheit wurden zudem die zwei untersten Lohngruppen des Entgelttarifs durch Rechtsverordnung zu einer „zwingenden Arbeitsbedingung“ des Gewerbes erklärt, was allgemein als „gesetzlicher Mindestlohn“ bezeichnet wird. Die letzte Mindestlohnverordnung ist für die Mitglieder ausgelaufen. Eine neue ist nicht zustande gekommen, unter anderem weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Mitglieder den geltenden Tarif einhalten und Nichtmitglieder dem Mindestlohn des Baugewerbes unterliegen. „Die Mitgliedschaft in unserem Verband könnte jedoch ausgenutzt werden, um die Einhaltung von tariflichen Lohnuntergrenzen zu unterlaufen“, erklärt Dr. Georg Rachor, Leiter des Tarifausschusses, die Intention des Antrags. „Die jetzt beschlossene Satzungsänderung stellt sicher, dass alle Mitglieder zumindest den Lohn der untersten Lohngruppe zahlen müssen. Andernfalls laufen sie Gefahr, aus dem Verband ausgeschlossen zu werden.“
Vorstandswahl und neue Geschäftsführerin
Die Mitglieder wählten turnusgemäß vier Vorstandsmitglieder: Bernd Schmitz zum stellvertretenden Vorsitzenden, Britta Keinemann zur Schatzmeisterin, Jörg Müller zum Schriftführer und Manfred Dziuba zum Beisitzer. Alle vier wurden in ihrem Amt einstimmig bestätigt.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung stellte der Vorstand die Nachfolgeregelung in der Geschäftsstelle vor. Anne Paulus tritt an die Seite von Geschäftsführer Hans-Georg Wagener, der Ende 2014 in den Ruhestand geht. „Der Fachverband ist die Nachfolgeregelung sehr vorausschauend angegangen“, erklärt die 30-jährige Betriebswirtin. „Mit dieser Konstellation habe ich als Nachfolgerin die Chance, von den Erfahrungen Hans-Georg Wageners noch eine Zeit lang zu lernen, während er sich nach und nach zurückzieht. Ich danke dem Vorstand für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich darauf, ihn auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen.“ Anne Paulus begann ihre Arbeit für den Fachverband Anfang des Jahres. Davor war sie neun Jahre bei der IHK Darmstadt tätig, davon sieben Jahre als Existenzgründungsberaterin. Während dieser Zeit war sie unter anderem Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik in der Region Darmstadt.
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