defektes Handy mit StethoskopEine Sekunde nicht aufgepasst und schon fällt das Smartphone aus der Tasche oder Hand und kommt ungünstig auf dem Boden auf. Wenn das Handy kaputt geht, weil es heruntergefallen ist oder anderweitig beschädigt wurde, ist das nicht nur extrem ärgerlich, sondern auch sehr teuer. Gerade bei Smartphones gehen die Preise für eine Reparatur schnell mal in die Höhe. Häufig werden Handys, weil sie durch keine  Handyhülle oder iPhone Hülle geschützt werden, beschädigt. Müssen diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden oder übernimmt die Reparatur eine Versicherung? Hier finden Sie eine Antwort darauf, was von der Versicherung übernommen wird und was Sie dafür tun müssen.

 

Haftpflichtversicherung für Ihr Smartphone

Die Privathaftpflichtversicherung kommt in den meisten Fällen dann zum Einsatz, wenn einer anderen Person, wie einem Familienmitglied oder einem Bekannter, Ihr Smartphone herunterfällt oder anders beschädigt. Dann greift die Haftpflicht des Verursachers und die Reparatur wird in der Regel bezahlt.

Es kann jedoch auch passieren, dass Ihnen selbst das Handy herunterfällt oder es kaputt geht. Dann spricht man von Eigenverschulden. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf einen Schadensersatz bei der Privathaftpflichtversicherung. Wenn das Handy also mal in die Badewanne fällt und das Wasser die Elektronik kaputt macht, müssen Sie die Reparatur oder den Ersatz aus eigener Tasche zahlen. In der Regel übernimmt die Haftpflicht nicht die Kosten, wenn Sie Ihren eigenen Besitz beschädigen. In diesem Fall lohnt es sich eine extra Handyversicherung abzuschließen, die meist zusätzlich beim Kauf dazugebucht werden kann.

Wenn Ihnen das Handy eines anderen herunterfällt, dann übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. Der Geschädigte hat in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schadensersatz.

 

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Wenn ein Dritter Ihr Handy beschädigt, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur. Es ist jedoch wichtig, dass die Haftpflicht nur für den Zeitwert des Handys aufkommt! Das bedeutet, dass die Versicherung nur das bezahlt, was Ihr Handy zur Zeit der Beschädigung wert war. Daher wird vorher zunächst ein sogenannter Zeitwert des Handy ermittelt. Erst anschließend werden Kosten übernommen.

 

Wichtig: Wenn die Haftpflichtversicherung für eine Beschädigung zahlt, ist meist eine finanzielle Selbstbeteiligung vorgesehen. Der Verursacher eines Schadens muss einen Teil des entstandenen Schaden selbst bezahlen. Dafür wurde vorher meist eine Selbstbeteiligung für solche Fälle festgelegt. Die Haftpflicht zahlt die Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen. Allerdings kann es passieren, dass die Selbstbeteiligung höher ausfällt als der Erstattungsbetrag. In dem Fall muss die Haftpflicht nichts zahlen. Dann muss der Verursacher die Kosten in vollem Umfang übernehmen.

Beispiel: Sie stoßen das neue Handy eines Bekannten vom Tisch, der gerade seine Hülle abgelegt hat und das Handy geht kaputt. Ihre Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro und die Reparatur liegt bei 300 Euro. Dann übernehmen Sie 150 Euro und die Versicherung bezahlt den restlichen Betrag von 150 Euro.

Bei manchen Haftpflichtversicherungen wurde kein Selbstbeteiligung festgelegt, wodurch die Versicherung den kompletten Betrag bezahlt. Ein Preisunterschied insgesamt ist häufig relativ gering, ob mit oder ohne eine Selbstbeteiligung.

Tipp: Achten Sie immer vor dem Abschluss der Haftpflichtversicherung darauf, ob eine Selbstbeteiligung festgelegt wurde und wie hoch diese ausfällt.

 

Zusammenfassung

Nur die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Ihrem bzw. an deren Smartphones auf. Dies gilt allerdings nur für Schäden durch einen Dritten. Reparaturen oder Wiederbeschaffungen werden bei einem Eigenverschulden nicht übernommen, allerdings übernimmt hier eventuell eine Handyversicherung die Kosten.

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay