Logo des Verbandes - blaue Zeichen auf weißem HintergrundVersicherungskaufleute auf Schadenregulierung vorbereitet

Das Sturmtief „Friederike“ fegte über Deutschland hinweg und hinterließ große Schäden. Die gute Nachricht dabei: Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf die schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung.“

Wohnungs- und Gebäudeschäden

Ab Windstärke 8 – 62,1 km/h und mehr – sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadensersatz zuständig. Das Sturmtief „Friederike“ erreichte mancherorts Orkanstärke mit Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h. Versicherte können hier also ihre Versicherung in Anspruch nehmen, wenn sie Sturmschäden zu beklagen haben.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab“, erklärt Spauszus. In Deutschland verfügen aber nur rund 40 Prozent der Haushalte über diesen umfassenden Versicherungsschutz. Die Mehrzahl der solcherart Geschädigten haben also noch keinen Versicherungsschutz und werden leer ausgehen.

Schäden durch Bäume

Erfahrungsgemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidenschaft gezogen. Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist und einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen. Ist der eigene Baum umgefallen, ist es ratsam zu prüfen, ob Entsorgungskosten für Holz und Geäst mitversichert sind.

Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich „Friederike“ davongekommen sind, sollten ihr Hausdach inspizieren. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Was auch immer „Friederike“ an Üblem beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Klaus-Dieter Spauszus: Alle Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadenregulierung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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