B90/Die Grünen scheinen es ernst zu meinen. Im Saarland sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Landesjagdrecht die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Baujagd vor. Eine erfolgreiche Schonzeit für Füchse wurde bereits eingeführt. Ebenso steht die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und Enten auf der Streichliste.

Die Bundesgrünen setzen das Verbot von bleihaltiger Munition auf die Tagesordnung und in Schleswig-Holstein wird eine generelle Verkürzung der Jagdzeiten gefordert. Auch in Baden-Württemberg steht das Thema „tierschutzkonformes Jagdrecht“ auf der Tagesordnung. Inzwischen gibt es mit Sachsen selbst ein CDU-regiertes Bundesland, welches sich für die Abschaffung der Jagd mit Totschlagfallen einsetzt.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (B90/Die Grünen) ist wie sein Kollege im Saarland konsequenterweise für ein generelles Verbot von Fallen, gegen die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, für das Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen und für eine signifikante Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten.

Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland unterstützt die Forderungen an ein neues Jagdrecht: „Fallenjagd, der Abschuss von Hunden und Katzen, das Töten von Tieren im Rahmen der Jagdhundeausbildung stimmen lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Einstellung zu Tieren und deren Schutz überein. Sinn und Zweck der Fallenjagd wird auch durch viele wissenschaftliche Arbeiten widerlegt. Und wozu Jagdhunde an lebenden Tieren ausbilden, wenn man doch ohne große ökologische und ökonomische Konsequenzen auf die Baujagd und die Jagd auf Wasservögel verzichten kann?“

Der Landesjagdverbandes NRW unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Borchert (CDU), unterstützt von Bauernverbänden, will sich gegen das neue Gesetz wehren: „Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat?“

Dabei lässt der Landesjagdpräsident außer Acht, dass das aktuelle deutsche Jagdrecht aus den 1950er Jahren stammt und immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934 trägt, welches unter anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war. Weder hat die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Änderung unserer Verfassung hinsichtlich des Schutzes der Tiere bisher eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an tierschutzkonforme Normen bewirkt.

Es gibt aber auch Jäger, die anders denken als die meisten der etwa 320.000 Mitglieder des Deutschen Jagdschutzverbandes. So lehnt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd (AGNJ), gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Beutegreifern zu reduzieren, ab. Man sieht vielmehr den ökologischen Nutzen von Fuchs, Dachs und Steinmarder. Ähnlich denken der Ökologische Jagdverband und der mit ca. 450.000 Mitgliedern stärkste Naturschutzverband NABU. In seiner Resolution zur Neuausrichtung der Jagd finden sich auch die im Saarland und in Nordrhein-Westfalen anstehenden Änderungen wieder.

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