Unter der Schirmherrschaft von MdEP Ádám Kósa und MdEP Dr. Dieter-Lebrecht Koch hat der europäische Verband EASPD (European Association of Service Providers for Persons with Disabilities) in Zusammenarbeit mit dem deutschen Verband BAG:WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen) und dem französischen Verband Unapei (Union nationale des associations de parents, de personnes handicapées mentales et de leurs amis) am 27. März 2013 eine Veranstaltung im Europäischen Parlament in Brüssel durchgeführt.

Thema war die sich wandelnde Rolle von Werkstätten für behinderte Menschen im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Europa. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlamentes und Entscheidungsträger anderer europäischer Institutionen teil.

Während der Veranstaltung präsentierten die drei Verbände die Resultate ihres zweijährigen Kooperationsprojektes, das die Rolle des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen als Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben im Vergleich zur Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt untersucht hatte. Im Rahmen der Ergebnispräsentation wurden notwendige zukünftige Entwicklungen der Werkstätten im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention zur Diskussion gestellt.

Dabei wurden vier Punkte besonders hervorgehoben:

– Der Mangel an einheitlichen europäischen Definitionen erschwert die Betrachtung und das Verständnis von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung und der Behindertenpolitik auf europäischer Ebene.

– Werkstätten für behinderte Menschen bieten angepasste Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt so nicht vorhanden sind. Zusätzlich bieten Werkstätten Berufliche Bildung, die Möglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung und Unterstützung im Alltag.

– Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Herausforderung für die Sozialwirtschaft und verlangt Anpassungen in vielen Bereichen: Unterschiedliche Akteure, Menschen mit Behinderung eingeschlossen, müssen sich für den Erhalt und die Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, einsetzen.

– Die EU kann zur Umsetzung der Rechte der Menschen mit Behinderung beitragen, in dem sie die Entwicklung von Dienstleistungen unterstützt, die garantieren, dass jeder Mensch mit Behinderung sein Recht auf Arbeit und Beschäftigung ausüben kann.

EASPD, BAG:WfbM und Unapei fordern daher ein stärkeres Engagement der EU bei der Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarktes.

 

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