Falls Sie nach 2 kostenlosen Ausgaben keine weitere Lieferung wünschen, müssen Sie bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der 2. kostenlosen Ausgabe bzw. nach Ende des zweimonatigen Testbezugs bei Digitalbezug das Test-Abo schriftlich beim Verlag kündigen. Ansonsten erhalten Sie die Zeitschrift regelmäßig zum aktuellen Bezugspreis.
Abonnementsrechnungen von Zeitschriften sind grundsätzlich im Voraus in voller Höhe zu begleichen. Anspruch auf Lieferung besteht erst nach Eingang der Zahlung.
Die Kündigungsfrist von Zeitschriften, Informationsdiensten und Fachmodulen mit Vertragsabschluss vor dem 31.12.2023 beträgt für Unternehmen 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde.
Für Verträge ab dem 01.01.2024 gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Bezugszeitraums. Sie ist ggf. aus dem jeweiligen Impressum der Zeitschrift ersichtlich.
Im Anschluss an die Anfangslaufzeit (eine anfängliche feste Laufzeit von einem Jahr) verlängert sich der Vertrag, sofern im Rahmen des Bestellprozesses nicht anders angegeben, jeweils um ein weiteres Jahr, wobei er jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Bezugszeitraums gekündigt werden kann.
Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt:
Vor dem 01.03.2022 geschlossene Verträge: Die Kündigungsfrist für regelmäßige Lieferungen, insbesondere Abonnements, beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde.
Ab dem 01.03.2022 geschlossene Verträge:
Für regelmäßige Lieferungen, insbesondere Abonnements, gilt eine anfängliche feste Laufzeit von einem Jahr („Anfangslaufzeit“).
Im Anschluss an die Anfangslaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern im Rahmen des Bestellprozesses nicht anders angegeben, auf unbestimmte Zeit, wobei er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann, frühestens jedoch zum Ende der Anfangslaufzeit.
Sofern das gewählte Angebot einen kostenlosen Testzeitraum umfasst (sog. „Test-Abonnement“ oder „30-Tage-Test“), verlängert sich die Anfangslaufzeit zusätzlich um diesen vorgeschalteten Testzeitraum. Nach Ablauf des Testzeitraums setzt sich die Anfangslaufzeit zu den im Rahmen des Bestellprozesses genannten Bezugspreisen für das gewählte Angebot fort (Preisänderungen vorbehalten). Dem Kunden steht während des Testzeitraums ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Testzeitraums zu. Die Kündigung muss dem Bund-Verlag in dem im Angebot genannten Zeitraum zugehen.
Da das von den Abonnementverträgen erfasste Angebot des Bund-Verlags ausschließlich Fachmedien umfasst, die von Kunden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit genutzt werden, wird vermutet, dass der Kunde Geschäftskunde ist.
Der Nachweis, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, obliegt dem Kunden.