Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Fakultät II: Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet hat in den letzten Jahren durch einen fortwährenden Siegeszug auf sich aufmerksam gemacht und durch die vielfältigen Möglichkeiten eine ständig wachsende Zahl von Nutzern generiert. Neben der Möglichkeit der Informationsbeschaffung nehmen viele Menschen auch mehr und mehr die Möglichkeit im Internet einzukaufen wahr, nicht zuletzt weil damit eine erhebliche Zeit- und meistens auch Kostenersparnis einhergehen. Der stetige Zuwachs im Bereich des E-Commerce erstreckt sich nicht nur auf den Business to Consumer Bereich (kurz: B2C) sondern auch auf den Handel der Unternehmen untereinander, dem Business to Business Sektor (kurz : B2B), wo über verschiedene Internet Portale unter anderem Rohstoffe und Vorprodukte gehandelt werden. Mit der stetig wachsenden Zahl der elektronischen Rechts- und Geschäftsvorfälle, die nicht nur auf das Internet begrenzt sind, stellte sich immer häufiger die Frage nach der Sicherheit elektronischer Vertragsabschlüsse auf der einen und der Rechtsgültigkeit dieser Verträge auf der anderen Seite. Problematisch war hauptsächlich, dass sich die bisher zu Vertragsabschlüssen übliche Unterschrift nicht im neuen Medium Internet anwenden lässt. Die eigenhändige Unterschrift gilt als weitgehend fälschungssicher, sie lässt sich jedoch nicht in den neuen Medien einsetzen, da hier der Schutz vor Missbrauch nicht gewährleistet wäre. Eine einmal eingescannte Unterschrift könnte z.B. elektronisch beliebig oft vervielfältigt werden, ohne dass der Empfänger der Urkunde dies erkennen könnte. Aus den beschriebenen Rechtsunsicherheiten ergab sich ein zunehmender Handlungsbedarf, der, in mehreren Etappen, zum Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen1 (Signaturgesetz - SigG) in seiner heutigen Form führte. In diesem Gesetz sind allerdings nur die technischen Vorraussetzungen für elektronische Signaturen definiert, die den Geschäftsschluss über das Internet, bzw. generell auf elektronischen Wege einfacher und vor allem sicherer gestalten und somit die Entwicklung im Bereich des E-Commerce beschleunigen sollen. 1 BGBl I 2001, 876.
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