Aus der Werkstatt römischer Juristen.
Vorträge der Europäisch-Ostasiatischen Tagung 2013 in Fukuoka. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
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Erscheinungsjahr | 2016 |
Reihe | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 75 |
Seitenanzahl | 515 Seiten |
ISBN | 9783428543984 |
Format | |
Kopierschutz | Wasserzeichen |
Geräte | PC/MAC/eReader/Tablet |
Preis | 119,90 EUR |
Mariko Igimi wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Kyushu-Universität in Fukuoka mit einer Arbeit über »contrarius consensus« bei Prof. Shigeo Nishimura in Fukuoka promoviert. Von 1996 bis 2002 arbeitete sie an der Ehime-Universität in Matsuyama, Japan, erst als Dozentin, danach als Associate Professor für Zivilrecht. Seit 2002 ist sie an der Kyushu-Universität tätig, seit 2007 als Ordinaria für Römisches Recht. Von 2005 bis 2006 war sie Stipendiatin der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Tiziana Chiusi. Ulrich Manthe wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und der chinesischen Sprache in Tübingen und Peking in Freiburg mit einer Arbeit über einen römischen Juristen bei Prof. J. G. Wolf promoviert und mit einer Arbeit über römisches Erbrecht habilitiert. Von 1985 bis 2012 lehrte er Bürgerliches Recht und Römisches Recht als Ordinarius an der Universität Passau; einige Jahre lang war er Vizepräsident sowie Leiter des Sprachenzentrums seiner Universität. Er war Gastprofessor in Nanking und Krasnojarsk sowie Gutachter für die DFG für Rechtsgeschichte und für den DAAD für Projekte im Zusammenhang mit China; seit 2011 ist er ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Shigeo Nishimura studierte Rechtswissenschaft an der Kyoto-Universität. Von 1982 bis 2007 lehrte er Römisches Recht als Ordinarius an der Kyushu-Universität in Fukuoka, Japan; er war zwei Jahre lang Prorektor seiner Universität. Sein enger Kontakt mit europäischen Fachkollegen, der während seiner mehrmaligen Forschungsaufenthalte in Deutschland (München und Freiburg) und in den Niederlanden entstand, führte zu internationalen rechtshistorischen Symposien in Fukuoka mit Sammelbänden bei deutschen Verlagen. Von 1978 bis 1979 war er Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität München bei Prof. Dr. Dieter Nörr. 1993 wurde ihm der Philipp Franz von Siebold-Preis für besondere Verdienste um ein besseres Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan verliehen; 2011 erwarb er die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen.