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E-Book

Bauobjektüberwachung

Kosten - Qualitäten - Termine - Organisation - Leistungsinhalt - Rechtsgrundlagen - Haftung - Vergütung

AutorBert Bielefeld, Falk Würfele, Mike Gralla
VerlagVieweg+Teubner (GWV)
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl312 Seiten
ISBN9783834894021
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Dieses Buch richtet sich an alle am Bauprozess Beteiligten, die sich mit Fragen der Bauleitung und Überwachung von Bauprojekten beschäftigen. Es bietet eine praktisch anwendbare, technisch und juristisch fundierte sowie detaillierte Darstellung der Aufgaben der Bauobjektüberwachung. Außerdem enthält das Buch eine ausführliche Darstellung der zahlreichen Haftungs- und Vergütungsfragen. Die Materie wird mit zahlreichen Schaubildern und Checklisten übersichtlich dargestellt. Das Buch ist ein ständiger Begleiter und Ratgeber auf der Baustelle und im Büro. Die Herausgeber verfügen aufgrund ihrer Lehrtätigkeit an der Universität Dortmund und ihrer praktischen Erfahrungen bei der technischen und juristischen Betreuung von Bauvorhaben über die spezifischen Kenntnisse bei der Bauobjektüberwachung und das entsprechende 'Problembewusstsein'. Es werden daher auch praktische Lösungsmöglichkeiten für die Schwierigkeiten auf der Baustelle angeboten.


Dr. Falk Würfele ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Dortmund für Bau-, Architekten- und Vergaberecht. Er ist Fachautor für Baurecht und Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden.
Dr.-Ing. Bert Bielefeld ist freiberuflicher Architekt und Bauleiter (bertbielefeld architekten), Vertretungsprofessor für Baumanagement und Bauökonomie an der Universität Siegen und Dozent bei zahlreichen Kammern und Verbänden.
Univ. Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauprozessmanagement an der Universität Dortmund, Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden und Inhaber eines Ingenieurbüros für Bau- und Projektmanagement.

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Leseprobe
6 Aufmaß und Abrechnung (S. 119-120)

6.1 Allgemeines

Die Leistungsphase 8 der HOAI umfasst zwei Grundleistungen, die für die Aufstellung von Aufmaßen und die Durchführung der Abrechnung relevant sind. Dies sind • das gemeinsame Aufmaß • und die Rechnungsprüfung.

Die Leistungen zur Aufstellung eines gemeinsamen Aufmaßes und die Prüfung der darauf basierenden Abrechnung sind unmittelbar miteinander verbunden. Die wesentliche Aufgabe beider Leistungen besteht darin, Klarheit über die tatsächlich erbrachten Bauleistungen zu schaffen und die entsprechende, vertraglich vereinbarte Vergütung korrekt zu ermitteln. Bei den o. g. Leistungen handelt es sich nicht um isolierte Aufgaben, die durch den Bauleiter ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen sind.

Sie stehen immer auch im Zusammenhang mit den korrespondierenden Leistungen des Auftragnehmers, der am gemeinsamen Aufmaß und der Aufstellung der Abrechnung beteiligt ist. Das gemeinsame Aufmaß lässt sich als vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorgenommene Feststellung der vom Unternehmer tatsächlich erbrachten Leistungen im Rahmen der Ausführung eines Bauvorhabens definieren. Auf der Grundlage der vertraglichen Regelungen schafft das gemeinsame Aufmaß eine dokumentierte Basis zur Ermittlung der Vergütung. Die Ergebnisse eines gemeinsamen Aufmaßes vereinfachen damit die Abrechnung der erbrachten Leistungen und dokumentieren gleichermaßen die Richtigkeit der aufgemessenen Mengen.

Als Abrechnung wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine endgültige und abschließende Rechnung verstanden. Die besondere Situation bei der Abrechnung von Bauprojekten erfordert eine Erweiterung des Begriffes um sog. Abschlagsrechnungen, die der erheblichen Vorfinanzierungslast des Auftragnehmers während der Erstellungsphase eines Bauvorhabens entgegen wirken sollen.

Mit der Grundleistung ‚Rechnungsprüfung’ wird der objektüberwachende Architekt dazu verpflichtet, die vom Auftragnehmer eingereichte Abrechnung hinsichtlich ihrer Richtigkeit zu prüfen, soweit die Grundleistungen als Leistung des Architekten vereinbart wurde.

Die Abrechnung wird in verschiedenen Normen und Richtlinien sowie in der Gesetzgebung geregelt. Nachfolgenden sind die wesentlichen Vorschriften zusammengestellt:
• BGB
• Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter besonderer Beachtung der Grundleistungen in der Leistungsphase 8 ‚Objektüberwachung’
- Gemeinsames Aufmaß
- Rechnungsprüfung

• Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
- § 1 Art und Umfang der Leistungen
- § 2 Vergütung
- § 14 Abrechnung
- § 15 Stundenlohnarbeiten
- § 16 Zahlung
- § 17 Sicherheitsleistungen

• Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) bzw. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) mit den Normen DIN 18299 ff. unter besonderer Beachtung des Abschnitts 5 ‚Abrechnung’

6.2 Grundlagen der Abrechnung

6.2.1 Allgemeines


Im Werkvertragsrecht des BGB finden sich keine spezifischen Angaben zu der Abrechnung von Bauleistungen. Anders dagegen in der VOB. Wird die VOB vereinbart, gelten grundsätzlich auch die Vorschriften des § 14 VOB/B für die Abrechnung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. § 14 VOB/B fordert für die Form der Abrechnung, dass diese in einer übersichtlichen Auflistung aller abzurechnenden Positionen als Einzelleistungen nach Art, Menge und Umfang zusammenzustellen und mit den vertraglich vereinbarten Preisen zu versehen ist.

Die Abrechnung der Leistungen wird deshalb erforderlich, da die Vergütung sich gemäß § 2 Nr. 2 VOB/B nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, soweit diese Abrechnungsart vereinbart ist. Beim Pauschalpreisvertrag wird auf eine Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen verzichtet, da die Vergütung regelmäßig pauschalisiert ist. Ein Aufmaß als Abrechnungselement kann entfallen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1 Einleitung13
2 Allgemeine Baustellenorganisation17
2.1 Grundlagen der Bauaufsicht17
2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle17
2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus als Besondere Leistung17
2.2 Koordinationsaufgaben18
2.2.1 Koordination der Beteiligten18
2.2.2 Bautagebuch19
2.2.3 Baubesprechungen23
2.3 Schriftverkehr auf der Baustelle25
2.3.1 Protokolle25
2.3.2 Allgemeiner Schriftverkehr26
2.3.3 Nachweisbarkeit des Zugangs27
2.4 Dokumentation auf der Baustelle28
2.4.1 Ordnungsstrukturen28
2.4.2 Planverwaltung29
2.4.3 Fotodokumentation31
2.5 Sicherheit und Arbeitsschutz32
3 Terminplanung37
3.1 Allgemeines37
3.1.1 Grundlagen der Terminplanung37
3.1.2 Notwendigkeit der Termin- und Ablaufplanung vor Beginn der Bauausführung38
3.1.3 Begriffe42
3.1.4 Terminplanarten44
3.1.5 Darstellungsarten von Terminplänen49
3.2 Einzelne Leistungspflichten des Bauleiters51
3.2.1 Aufstellen eines Zeitplanes51
3.2.2 Ermittlung der Ausführungsdauern62
4 Qualitätssicherung77
4.1 Qualitätsbegriff77
4.2 ISO 9001 und ISO 1400178
4.3 Überwachen der Ausführung von Bauleistungen78
4.3.1 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung79
4.3.2 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen80
4.3.3 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen mit den Anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften80
4.4 Überwachen der Ausführung von Tragwerken84
4.5 Überwachung von Fertigteilen und vorgefertigten Teilen84
4.6 Überwachung der verwendeten Baustoffe86
4.6.1 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung87
4.6.2 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis88
4.6.3 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall88
4.7 Maßtoleranzen nach DIN 18201 ff.89
5 Abnahme von Bauleistungen91
5.1 Allgemeines91
5.2 Begriff und Bedeutung der Abnahme92
5.3 Rechtsfolgen der Abnahme93
5.3.1 Erfüllungswirkung93
5.3.2 Fälligkeitsvoraussetzung für die Vergütung93
5.3.3 Verzinsung der Vergütung94
5.3.4 Übergang der Leistungs- und der Vergütungsgefahr95
5.3.5 Entfall der Schutzpflicht nach § 4 Nr. 5 VOB/B96
5.3.6 Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche97
5.3.7 Beweislastumkehr bezüglich Mängel98
5.4 Verschiedene Arten der Abnahme98
5.4.1 Technische Abnahme98
5.4.2 Behördliche Abnahme99
5.4.3 Rechtsgeschäftliche Abnahme beim BGB-Vertrag99
5.4.4 Rechtsgeschäftliche Abnahme bei einem VOB/B-Vertrag, § 12 VOB/B109
5.4.5 Abnahme und Zustandsfeststellung von Teilleistungen113
5.4.6 Besonderheiten bei der Abnahme von Wohnungseigentum115
5.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Abnahme116
5.5.1 AGB und VOB/B116
5.5.2 Wirksamkeit einzelner Klauseln116
5.6 Abnahmeverweigerung122
5.6.1 Formale und inhaltliche Anforderungen123
5.6.2 Rechtsfolgen der Abnahmeverweigerung123
5.7 Vorbehalt bekannter Mängel bei der Abnahme124
5.7.1 Kenntnis des Mangels125
5.7.2 Formale und inhaltliche Anforderungen125
5.7.3 Rechtsfolgen bei fehlendem Vorbehalt126
5.8 Kündigung des Bauvertrages und Abnahme128
6 Aufmaß und Abrechnung131
6.1 Allgemeines131
6.2 Grundlagen der Abrechnung132
6.2.1 Allgemeines132
6.2.2 Rechnungsarten133
6.2.3 Abrechnung verschiedener Vertragstypen137
6.2.4 Grundlegende Abrechnungsregeln und -techniken140
6.3 Aufmaß150
6.3.1 Allgemeines150
6.3.2 Gemeinsames Aufmaß152
6.4 Rechnungsprüfung155
6.4.1 Allgemeines155
6.4.2 Stellung des auftraggeberseitigen Bauleiters155
6.4.3 Pflichten des auftraggeberseitigen Bauleiters156
6.4.4 Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Rechnung157
6.4.5 Ergebnis und Folgen der Rechnungsprüfung161
6.5 Abrechnung bei Vertragsabweichungen163
7 Kostenmanagement165
7.1 Allgemeines165
7.1.1 Grundpflichten des Objektplaners165
7.1.2 Grundlagen aus vorhergehenden Leistungsphasen166
7.2 Leistungspflichten167
7.2.1 Kostenfeststellung167
7.2.2 Kostenkontrolle173
7.2.3 Mittelbedarfsplanung als Besondere Leistung176
7.3 Steuerungsmöglichkeiten179
7.3.1 Grundsätzliches179
7.3.2 Bewertung von Abweichungen179
7.3.3 Steuernde Eingriffe180
8 Nachtragsmanagement183
8.1 Einleitung183
8.2 Nachträge bei Leistungsabweichungen184
8.2.1 Ursachen184
8.2.3 Vergütungspflichtigkeit186
8.3 Nachträge bei Bauzeitverzögerungen210
8.3.1 Leistungsmodifikationen oder Mengenabweichungen210
8.3.2 Isolierte Anordnungen zur Bauzeit210
8.3.3 Anderweitige Behinderungen211
8.3.4 Durch Mitwirkungspflichtverletzungen214
9 Objektübergabe215
9.1 Beantragung behördlicher Abnahmen215
9.2 Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen219
9.3 Übergabe an den Bauherrn220
9.4 Auflisten der Gewährleistungsfristen221
9.5 Überwachen der Mängelbeseitigung225
10 Vergütung231
10.1 Allgemeines231
10.1.1 Honorarvereinbarung232
10.2 Zahlungsmodalitäten241
10.2.1 Vorauszahlungen241
10.2.2 Abschlagsrechnung242
10.2.3 Schlussrechnung246
10.3 Sicherheiten256
10.3.1 Zahlungsbürgschaften256
10.3.2 Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 648 BGB)257
10.3.3 Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB)259
11 Anhang: Gesetzestexte263
11.1 BGB – Werkvertrag263
11.2 HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure270
11.2.1 HOAI Teil I – Allgemeine Vorschriften270
11.2.2 HOAI Teil II – Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten274
11.3 VOB/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen292
Literaturverzeichnis309
Sachwortverzeichnis313

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