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Beteiligungsmanagement in der Kommunalverwaltung am Beispiel der Stadt Hoyerswerda: Der Beteiligungsbericht als wichtigstes Instrument der Beteiligungsverwaltung und -steuerung

AutorKai Petschick
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl63 Seiten
ISBN9783956845505
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
In der vorliegenden Arbeit stehen das Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda und deren Unternehmen im Mittelpunkt der Betrachtung. In Hinsicht auf eine effiziente Steuerung der kommunalen Unternehmen wird die Eignung des Beteiligungsberichts als wichtiges Instrument der Beteiligungsverwaltung und -steuerung geprüft. Begonnen wird mit der Darstellung der Aufgaben und Organisation des Beteiligungsmanagements als ganzheitliches Instrumentarium und der Abgrenzung seiner drei Handlungsfelder. Auf die Grundlagen folgend, wird das Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda beschrieben. Im vierten Kapitel erfolgt eine Darstellung des Beteiligungsberichts mit den grundlegenden Bestandteilen des Beteiligungscontrollings. Anhand des städtischen Beteiligungsberichtes findet eine ausführliche Darstellung und Bewertung der Geschäftsentwicklung der kommunalen Beteiligungen im Berichtsjahr 2011 statt. Dazu wird die Frage nach der Eignung von Beteiligungsberichten als Kontroll- und Steuerungsinstrument der Beteiligungsverwaltung beantwortet. Abschließend werden die Schwachstellen innerhalb des Beteiligungsmanagements der Stadt Hoyerswerda beschrieben und mögliche Problemlösungen aufgezeigt

Kai Petschick, Jahrgang 1977, wurde in Hoyerswerda geboren. Zunächst absolvierte er eine Ausbildung in der Kommunalverwaltung seiner Heimatstadt. Berufsbegleitend erwarb er seine Verwaltungs-Diplome zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) und Informatik-Betrie

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.3, Beteiligungscontrolling: 2.3.1, Begriffserklärungen und Grundlagen: 'Unter einer Beteiligung wird allgemein ein gesellschaftsrechtlicher Anteil eines natürlichen oder juristischen Rechtssubjektes an einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft verstanden.' Man spricht im weiteren Sinne von einer 'öffentlichen Beteiligung', wenn sich eine Beteiligungsgesellschaft in unmittelbarer oder auch mittelbarer Trägerschaft einer Kommune befindet. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs 'öffentliche Unternehmen' gibt es nicht. Es kann jedoch zumindest eine Unterscheidung zwischen privaten Unternehmen und der klassischen Verwaltung gezogen werden. Um sich einer Definition dennoch anzunähern, empfiehlt sich eine Aufschlüsselung in die einzelnen Begriffskomponenten 'öffentlich' und 'Unternehmen'. Das Adjektiv 'öffentlich' im Kontext von öffentlichen Unternehmen bezeichnet, dass sich die Vermögenswerte des Unternehmens im Eigentum der Kommune befinden, der Unternehmensgegenstand für jedermann zugänglich, und es im allgemeinen Interesse ist, dass die Leistungen von einem kommunalen Unternehmen erbracht werden. Als 'Unternehmen' werden Institutionen bezeichnet, die nach dem Erwerbsprinzip handeln. Dennoch ist eine klare Abgrenzung des Begriffes öffentliche Unternehmen von den Begriffen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Unternehmen schwer zu vollziehen. Lediglich über juristische und ökonomische Kriterien, wie Eigentumsverhältnisse, Rechtsform, Bedarfsdeckung und Gewinnerzielung u.a., kann eine Abgrenzung erfolgen. Folglich dienen 'öffentliche Unternehmen' zur Gestaltung des Staates und werden als Instrumente zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verstanden, die den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegen. Als ein 'öffentliches Unternehmen' wird hingegen jene Beteiligungsgesellschaft gesehen, an der die Kommune mehr als 50 % des Nennkapitals oder des Stimmrechtes hält. Unter 'Controlling' wird ferner ein begleitender betriebswirtschaftlicher Service für das Management zur ergebnisorientierten Planung, Steuerung und Kontrolle der Beteiligung verstanden. Die Verwaltung soll mithilfe des Controllings zum ökonomischen Denken herangezogen werden und ökonomische Steuerungs- und Regelungssysteme optimieren bzw. etablieren. Somit kann das 'Beteiligungscontrolling' als ein Service für das Management von Beteiligungsunternehmen verstanden werden. Dem Beteiligungscontrolling als wichtiges Steuerungsinstrument des Beteiligungsmanagements wird eine Unterstützungs-, Koordinations- sowie Informations- und Innovationsfunktion zugewiesen. Ein funktionierendes Beteiligungscontrolling ist nur dann gewährleistet, wenn die Kommune ein unternehmensübergreifendes Gesamtkonzept vorweisen kann, welches mit branchenspezifischen Einzelkonzepten verknüpft ist. In der Fachliteratur wurden in der Vergangenheit verschiedene Ansätze der Begriffsbestimmung für 'Beteiligungscontrolling' unternommen. Nachfolgende Definition entspricht dem gegenwertigen wirtschaftlichen Verständnis des Beteiligungscontrollings: 'Das Beteiligungscontrolling ist die flexibel ausgestattete, auf das Gesamtziel ausgerichtete Koordination von komplexen Unternehmensstrukturen unter Berücksichtigung der beteiligungsindividuellen Führungsphilosophien mittels der Unterstützung der Steuerung durch die Planung und Kontrolle sämtlicher Unternehmensverbindungen, die eine nachhaltige Einflussnahmen erlauben und Erfolge bzw. Verluste innerhalb der Gesamtstruktur auslösen.' 'Erst Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling zusammen ermöglichen ein umfassendes Beteiligungsmanagement bei öffentlichen Unternehmen.' So werden die kommunalpolitischen Ziele der Beteiligungspolitik durch das Beteiligungscontrolling gegenüber den Beteiligungsgesellschaften umgesetzt.
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