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Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter.

Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis.

AutorChristian Arnold
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 264
Seitenanzahl449 Seiten
ISBN9783428521166
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Tarifnormen über 'betriebliche Fragen' weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (§ 3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden. Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung22
A. Die betrieblichen Tarifnormen zwischen rechtlicher Unbestimmtheit und praktischem Bedeutungszuwachs24
I. Die betrieblichen Tarifnormen als ungelöstes Rechtsproblem24
II. Die Rechtsprechung als Beleg für die wachsende Bereitschaft zur Anwendung betrieblicher Tarifnormen25
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen26
a) Quantitative Besetzungsregeln27
b) Qualitative Besetzungsregeln31
(1) Die Verfassungsmäßigkeit qualitativer Besetzungsregeln33
(2) Die Einordnung qualitativer Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen35
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen als betriebliche Tarifnormen39
3. Die Festsetzung der Arbeitszeit als betriebliche Tarifnormen42
a) Die Festsetzung der individuellen Wochenarbeitszeit43
b) Die Befugnis des Arbeitgebers zur Arbeitszeitverkürzung zum Zweck der Beschäftigungssicherung46
c) Die Festsetzung des Endes der Arbeitszeit49
d) Die Schließung von Geschäftsstellen am Silvestertag51
III. Die zunehmende Bedrohung der Autonomie der Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis54
1. Die Bedrohung der Privatautonomie der Arbeitnehmer54
2. Die Bedrohung der Unternehmensautonomie der Arbeitgeber56
3. Ergebnis56
B. Der Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen in Rechtsprechung und Literatur58
I. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit betrieblicher Tarifnormen als Ausgangsfrage58
II. Die Lehre von der Verfassungswidrigkeit der betrieblichen Tarifnormen61
III. Die Lehren von der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen64
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt66
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers68
(1) Der Streit um die verfassungsrechtliche Stellung der negativen Koalitionsfreiheit69
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit75
(3) Die negative Koalitionsfreiheit als lediglich „mittelbare“ Grenze der tarifvertraglichen Normsetzung80
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers80
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit81
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers82
(3) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung86
c) Das Demokratieprinzip86
(1) Die Anforderungen des Demokratieprinzips an eine Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung86
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip87
(3) Die beschränkte Geltung des Demokratieprinzips als Ergebnis89
2. Die Begründung der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen90
a) Die Vereinbarkeit mit der negativen Koalitionsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer90
(1) Die Verneinung eines Eingriffs in die negative Koalitionsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen90
(2) Die Sozialadäquanz eines möglichen Beitrittsdrucks92
(3) Die Eingrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als verfassungsrechtliche „Rücksichtnahme“ auf die negative Koalitionsfreiheit94
b) Die Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer95
(1) Der Eingriff in die Berufsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen95
(2) Die Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung96
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an die Berufsfreiheit98
c) Die Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip98
(1) Die verfassungsrechtlich „privilegierte Stellung“ der Koalitionen als Begrenzung des Geltungsanspruchs des Demokratieprinzips98
(2) Der „rechtstechnische Charakter“ der Außenseiterwirkung betrieblicher Tarifnormen100
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an das Demokratieprinzip101
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen101
a) Die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis102
b) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen105
(1) Die klassische „typologische“ Betrachtungsweise105
(a) Die Aufspaltung in Solidar-, Ordnungs- und Zulassungsnormen105
(b) Die „Erfolglosigkeit“ der typologischen Betrachtungsweise108
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen110
(a) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts110
(b) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Literatur114
(c) Die Bedenken gegen die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen116
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts120
(a) Die Konkretisierung des Begriffs der betrieblichen Tarifnormen anhand des Betriebsverfassungsrechts120
(b) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand der Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG121
(aa) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der „formellen“ Arbeitsbedingungen unter dem BetrVG 1952121
(bb) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG123
(cc) Die Begründung der Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG124
(c) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand spezifischer betriebsverfassungsrechtlicher Kompetenzzuweisungen an die Tarifvertragsparteien126
(d) Die Bedenken gegen eine inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts128
4. Zusammenfassung131
IV. Die Lehren von der verfassungskonformen Reduktion betrieblicher Tarifnormen133
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt134
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers135
(1) Die negative Koalitionsfreiheit als Teil der Grundrechtsgewährleistung des Art. 9 Abs. 3 GG136
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit137
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis139
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers140
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit140
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers141
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis141
c) Das Demokratieprinzip142
(1) Das Demokratieprinzip und die Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung142
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip143
(3) Der grundsätzliche Schutz nichtorganisierter Arbeitnehmer vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis147
2. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen148
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers148
(1) Der Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers durch betriebliche Tarifnormen148
(2) Das Fehlen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung149
(3) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis150
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers151
c) Das Demokratieprinzip152
(1) Das Demokratieprinzip und die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern152
(2) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis154
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen155
a) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien155
(1) Die Übertragung der Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung auf die Tarifvertragsparteien156
(2) Die Bedenken gegen die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien158
b) Die Einschränkung der Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis160
(1) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis160
(a) Das betriebliche Rechtsverhältnis als Regelungsebene betrieblicher Tarifnormen160
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis164
(2) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers165
(a) Die einseitige Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen165
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers167
(3) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen168
(a) Die ausschließliche Begünstigung der Arbeitnehmer durch betriebliche Tarifnormen168
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen169
c) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen171
(1) Die „typologische“ Betrachtungsweise171
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen173
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts174
4. Zusammenfassung176
V. Das Scheitern der verfassungsrechtlichen Ausrichtung der Diskussion um die betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis177
C. Die Privatautonomie als legitimatorische Basis der tarifvertraglichen Normsetzung181
I. Die tarifvertragliche Normsetzung als legitimationstheoretische Frage181
1. Die Notwendigkeit einer Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung182
a) Die Kritik an der so genannten „Legitimationslehre“182
b) Die Berechtigung der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung185
(1) Der Vorwurf der mangelnden Präzision als Verkennung der kritisierten Lehren185
(2) Das Erfordernis der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als Teil eines allgemeingültigen Rechtssatzes187
c) Die Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als zu konkretisierender Rechtsbegriff190
2. Der materielle Gehalt der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung190
a) Die Unterscheidung von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung als materieller Bezugspunkt190
b) Die Systemwidrigkeit originärer intermediärer Regelungsinstanzen193
c) Die Alternativität von privatautonomer und demokratischer Legitimation197
3. Die Dualität von Trägern originärer Legitimation im freiheitlichen Rechtsstaat und die tarifvertragliche Normsetzung198
II. Die tarifvertragliche Normsetzung als Ausdruck der Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien199
1. Die Rechtswirkung von Tarifverträgen als historisches Problem199
a) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung vor Erlass der Tarifvertragsverordnung200
(1) Der Streit um die Rechtsnatur des Tarifvertrages202
(2) Der Streit um die Rechtswirkung des Tarifvertrages206
(3) Die Unsicherheit über das Verhältnis von Tarif- und Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis209
b) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung in der Weimarer Republik213
(1) Die gesetzliche Anordnung der normativen Wirkung des Tarifvertrags213
(2) Der Streit über den Rechtsquellencharakter des Tarifvertrags215
(3) Die Verbände als rechtsetzende Instanz im Tarifvertragsrecht217
2. Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis unter der Geltung des Tarifvertragsgesetzes219
a) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der originären Autonomie der Koalitionen220
b) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der staatlichen Delegation222
(1) Die Heteronomie der Tarifnormen als gemeinsame Basis der Delegationstheorien223
(a) Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung durch staatliche Delegation oder Anerkennung223
(b) Der Tarifvertrag als heteronome Rechtsetzung226
(2) Die Einwände gegen die Delegationstheorien228
(a) Der Widerspruch zur historischen Entwicklung des Tarifvertragswesens228
(b) Der Widerspruch von Delegation und Autonomie232
(c) Der Widerspruch von Delegation und Verbandsmitgliedschaft236
(3) Die Unvereinbarkeit einer staatlichen Delegation mit dem geltenden Recht und seiner Geschichte239
c) Die mandatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht239
(1) Die historische Entwicklung des Tarifvertragswesens als Bestätigung der mandatarischen Legitimation240
(a) Das „Versagen des Arbeitsvertrags“ als Grundproblem der modernen Arbeitsverfassung241
(b) Die Tarifautonomie als funktionale Ergänzung der Arbeitsvertragsfreiheit243
(2) Die mitgliedschaftliche Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht als systemkonforme Deutung des geltenden Rechts246
(a) Die systemkonforme Einordnung der Autonomie der Koalitionen und der Verbandsmitgliedschaft246
(b) Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifnormen als privatrechtliches Bindungsproblem249
(aa) Die Versuche einer privatrechtlichen Erklärung der normativen Wirkung250
(bb) Die unwiderrufliche verdrängende Vollmacht als privatrechtliche Begründung der normativen Wirkung255
(a) Der freiwillige Beitritt zum Verband als Autorisation der tarifvertraglichen Regelungstätigkeit255
(ß) Die zivilrechtliche Anerkennung des Geltungswillens der Verbandsmitglieder259
(.) Die Vorzugswürdigkeit einer unwiderruflichen verdrängenden Vollmacht gegenüber alternativen zivilrechtlichen Rechtsfiguren263
(c) Der Tarifvertrag als Selbstbestimmungsordnung268
III. Die Folgen der mandatarischen Legitimation für das Verständnis der tarifvertraglichen Normsetzung273
1. Der Normcharakter der Tarifvertragsvorschriften273
2. Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifvertragsvorschriften276
3. Die personellen und sachlichen Grenzen der Tarifmacht277
D. Die betrieblichen Tarifnormen als Teil eines freiheitlichen Tarifvertragssystems280
I. Die Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen auf der Grundlage eines mandatarischen Verständnisses der tarifvertraglichen Normsetzung281
1. Die Unzulässigkeit eines Austauschs des Legitimationsgrundes für betriebliche Tarifnormen282
a) Die Berufung auf eine alternative Legitimation der betrieblichen Tarifnormen283
(1) Die Deutung der gesetzlichen Vorschriften über betriebliche Tarifnormen als ausnahmsweise Delegation283
(2) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien285
(3) Der Betriebsrat als Kompensation des Legitimationsdefizits betrieblicher Tarifnormen286
b) Die Widerlegung einer delegatarischen Legitimation der betrieblichen Tarifnormen288
(1) Die Geschichte der betrieblichen Tarifnormen289
(a) Hugo Sinzheimer und die Entdeckung der „Solidarnormen“289
(aa) Die Unterscheidung von Individual- und Solidarverhältnis290
(bb) Die Systematik der Tarifvertragsnormen293
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und Außenseiter295
(b) Die „Solidarnormen“ unter Geltung der Tarifvertragsverordnung301
(aa) Der personelle und sachliche Umfang der normativen Wirkung nach der Tarifvertragsverordnung302
(bb) Der Streit um die normative Wirkung von „Solidarnormen“304
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und die Stellung von Außenseitern unter Geltung der Tarifvertragsverordnung308
(c) Die „Solidarnormen“ und die betrieblichen Tarifnormen des Tarifvertragsgesetzes312
(aa) Der Weg zur Positivierung der betrieblichen Tarifnormen im Tarifvertragsgesetz313
(a) Die Beratungen in der britischen Besatzungszone314
(ß) Die Beratungen des „Unterausschusses Arbeitsrecht“ des Länderrates316
(.) Die Beratungen des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes318
(bb) Die „Solidarnormen“ als historischer Bezugspunkt der betrieblichen Tarifnormen320
(a) Die Gleichsetzung des Regelungsgegenstands von „Solidarnormen“ und betrieblichen Tarifnormen320
(ß) Die Beschränkung der Rechtsfolgen auf begünstigende Regelungen323
(.) Die spätere Erweiterung des Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Abkehr von der gesetzlichen Ursprungsidee327
(cc) Die historische Entwicklung der betrieblichen Tarifnormen als Widerlegung einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter belastende Tarifvorschriften329
(2) Die Wesensverschiedenheit von mandatarischer und delegatarischer Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis330
(3) Das Fortbestehen der Einwände gegen die delegatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung333
c) Die Widerlegung einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie335
(1) Die legitimatorische Verschiedenheit der tarifvertraglichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung336
(2) Die Unmöglichkeit einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie341
(a) Die Übertragung betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze auf die Tarifvertragsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis341
(b) Die Transformation betrieblicher Tarifnormen durch die Betriebsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis344
(3) Das Legitimationsdefizit der betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis347
2. Die Folgen der mandatarischen Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis für die Bestimmung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen348
a) Die einseitige Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers als erste Folge der mandatarischen Legitimation349
(1) Die unmittelbare und zwingende Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber dem tarifgebundenen Arbeitgeber als privatrechtskonforme Lösung350
(2) Das Problem des Inhalts der einseitigen Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen353
(3) Die Notwendigkeit einer weiteren Einschränkung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen356
b) Die Beschränkung auf die Arbeitnehmer begünstigende Rechtswirkungen als zweite Folge der mandatarischen Legitimation357
(1) Der Vertrag zugunsten Dritter als privatrechtskonforme Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen357
(a) Die Zulässigkeit eines tariflichen Vertrags zugunsten Dritter und seine Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 S. 2 TVG358
(b) Die Unvereinbarkeit „belastender“ Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern mit der mandatarischen Legitimation361
(c) Die Begünstigung als einheitliche Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern367
(2) Die Widerlegung der Einwände gegen eine Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen als Vertrag zugunsten Dritter370
(a) Der Begriff der Begünstigung der Arbeitnehmer371
(b) Das Bedürfnis nach betriebseinheitlichen Regelungen373
(aa) Die legitimatorische und historische Widerlegung einer „Gestaltungsfunktion“ der betrieblichen Tarifnormen375
(bb) Die Wahrung der Interessen der organisierten Arbeitnehmer377
(cc) Die Betriebsvereinbarung als zutreffende Alternative für betriebseinheitliche Gestaltungen378
(c) Die mittelbare Benachteiligung der nichtorganisierten Arbeitnehmer durch Minderung des finanziellen Spielraums des Arbeitgebers380
c) Der mögliche Anspruchsinhalt betrieblicher Tarifnormen und ihre tatsächliche Durchsetzung384
3. Die begünstigende Rechtswirkung gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern als Ergebnis385
II. Der sachlich-gegenständliche Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen387
1. Die Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes388
2. Die Rückkehr zum historischen Solidarnormbegriff391
3. Die Beschränkung auf die „Betriebsnormen“ Sinzheimers als Ergebnis396
III. Die restriktive Anwendung betrieblicher Tarifnormen am Beispiel der Rechtspraxis397
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln397
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen402
3. Die Festlegung der Arbeitszeit405
IV. Ergebnis409
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse413
Literaturverzeichnis418
Sachwortverzeichnis447

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