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Das Naturrecht der Geselligkeit.

Anthropologie, Recht und Politik im 18. Jahrhundert.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReihePhilosophische Schriften 73
Seitenanzahl336 Seiten
ISBN9783428519286
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Das moderne Naturrecht ist nicht einfach eine normative Theorie, sondern es ist ein Medium, in dem sich der Gestaltungsanspruch und die Sinnverständigung einer Epoche artikuliert. Als ein umfassendes Konzept, das jenseits theologischer Begründungsmuster moderne anthropologische mit juristischen und moralphilosophischen Elementen verbindet, spielt das Naturrecht in der sozialen Semantik frühneuzeitlicher Gesellschaften eine grundlegende Rolle. Der vorliegende Band ist dem Naturrecht des 18. Jahrhunderts gewidmet. Indem er auf Fragen der praktischen Anwendung und der Ausdifferenzierung des Ius naturae sowie auf Neubegründungen und die beginnende Krise des Naturrechts fokussiert ist, versucht er, der Vielgestaltigkeit des Phänomens gerecht zu werden und zugleich eine Grenze zwischen der Entstehungsphase des modernen Naturrechts im 17. und der Krise bzw. der Umbildung des Begriffs im 19. Jahrhundert zu ziehen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis10
I. Grundbegriffe des Naturrechts: Das Gesetz der Geselligkeit und seine Korollarien12
Giulio M. Chiodi: Die socialitas in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Deutschland. Ein philosophisches Sittenbild von der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft14
Thomas Ahnert: Problematische Bindungswirkung: Zum ‚Epikureismus‘ im Naturrecht der deutschen Frühaufklärung40
I.42
II.45
III.49
Christoph Link: Heinrich von Cocceji – ein zu Unrecht vergessener deutscher Staats- und Naturrechtslehrer56
I. Zur Person57
II. Das Staatsrecht57
III. Coccejis Naturrechtslehre59
1. Vernunftrecht und Offenbarungsrecht in der staatsrechtlichen Diskussion des 17. und 18. Jahrhunderts59
2. Die Einheit des göttlichen Rechtswillen bei Cocceji63
3. Vernunft und Glaube65
4. Naturrecht und Menschenrechte66
IV. Zusammenfassung und Schluß67
Gianluca Dioni: Die innere moralische Pflicht als obligatio perfectior externa in der Naturrechtslehre von Christian Thomasius70
Claudio Cesa: Die Bedingungen der ‚absoluten Gemeinschaft‘ bei Fichte90
II. Praktische Anwendungen: Politische Reform und Strafrechtstheorie104
Frank Jung: Naturrecht, Gesellschaftsvertrag und Widerstandsrecht. Zum politisch-juristischen Denken im Großherzogtum Toskanain der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts106
I. Die Frage der toskanischen Thronfolge im Widerstreit: Lehensrechtlicher Anspruch und republikanische Freiheit107
II. Giuseppe Averani und die Mémoire sur la liberté de l’État de Florence110
III. Bernardo Tanucci oder die Herrschaftsansprüche des Königs von China116
IV. Giuseppe Maria Buondelmonti oder der verpflichtende Charakter des Gesellschaftsvertrags119
V. Pompeo Neri oder über das Widerspruchsrecht bei Grotius127
VI. Ausblick: Giovanni Gualberto De Soria oder das Widerstandsrecht der Untertanen130
VII. Schlußbemerkung132
Christof Dipper: Die politische Funktionalität des italienischen Naturrechts in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts136
I. Rahmenbedingungen137
II. Naturzustand und Gesellschaftsvertrag142
III. Naturrecht und Staat144
IV. Verfassung148
V. Die Stellung der Kirche im Staat151
VI. Wirtschafts - und Gesellschaftsordnung153
VII. Wirkungen157
Horst Carl: Naturrecht und Reichspublizistik in Reformdiskussionen der Spätphase des Heiligen Römischen Reiches160
I. Reichspublizistik und Naturrecht – Abstufungen der Unverträglichkeit165
II. Die Reformdiskussionen in der Spätphase des Reiches als Probe aufs Exempel der Vereinbarkeit von Reichs- und Naturrecht168
III. Konkrete Verfassungsoptionen – Die Verfassungsdiskussionen im Kontext der ‚Aachener Mäkelei‘178
Dieter Hüning: Die Begründung des Strafrechts in Christian Wolffs Naturrechtslehre184
I. Naturrechtslehre und Strafrechtsbegründung185
II. Die Prinzipien des Strafrechts194
III. Sozialschädlichkeit und allgemeine Wohlfahrt197
IV. Zurechnung und Determinismus202
V. Das jus puniendi als jus infinitum214
VI. Das Elend der Wolffschen Strafrechtslehre219
Mario A. Cattaneo: Spezialprävention und Rechtssicherheit in der humanistischen Strafrechtslehre Karl Grolmans224
III. Ende des Naturrechts? Geschichte und ‚absolute Sittlichkeit‘230
Merio Scattola: Das Naturrecht der Triebe, oder das Ende des Naturrechts: Johann Jakob Schmauß und Johann Christian Claproth232
I. Eine Bedingung des modernen Naturrechts232
II. Johann Jakob Schmauß236
1. Das Programm von Schmauß236
2. Die Dubia iuris naturae239
3.Voluntarismus und empirische Deduktion240
III. Johann Christian Claproth und die Geschichte der menschlichen Vernunft245
IV. Die Göttinger Schule des Naturrechts: Johann Heinrich Gottlob Justi, Gottfried Achenwall, August Ludwig Schlözer248
Vanda Fiorillo: Die Pflicht als Heteronomie der Vernunft. August Wilhelm Rehbergs Kritik an der Abstraktheit der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte252
I. Methodologische Vorbemerkung: ‚die Theorie aus Erfahrung‘252
II. Die Nichtanwendbarkeit des Naturrechts auf die bürgerlichen Verhältnisse256
III. Die Unterscheidung zwischen Mensch und Bürger: Rehbergs Kritik am natürlich-vernünftigen Menschen259
IV. Die Gewohnheitsrechte der Bürger als ‚personae mysticae‘: Rehbergs konservativer Frühsozialismus262
V. Die Pflicht als Passivität der Vernunft267
VI. Von der ständischen Ehre zur allgemeinen Menschenwürde: die subjektive Seite der tradierten Pflichten276
Stefania Achella: Vom Subjekt zum Geist. Hegels Bruch mit dem Naturrecht282
I. Die Struktur des Naturrechtsaufsatzes285
II. Die empirische Behandlungsart des Naturrechts288
III. Die rationale Behandlungsart des Naturrechts291
IV. Der Standpunkt der absoluten Sittlichkeit293
V. Die Tragödie in der Sittlichkeit297
Diethelm Klippel: Das deutsche Naturrecht am Ende des 18. Jahrhunderts302
I. Die Quellen und deren Inhalt305
II. Die Funktionen des deutschen Naturrechts im 18. Jahrhundert308
III. Die Krise des Naturrechts um 1780311
IV. Die Revision des Naturrechts seit ca. 1790313
V. Die Auseinandersetzung der Zeitgenossen mit Kant317
VI. Das Naturrecht in der politischen und juristischen Praxis320
VII. Fazit324
Namensverzeichnis328

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