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Die europäische Strukturpolitik vor einem Umbruch?

Eine kritische Auseinandersetzung mit den postulierten Veränderungen fu?r die Förderperiode 2014 bis 2020 aus Sicht der öffentlichen Verwaltung

AutorStephan Göttlicher
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl64 Seiten
ISBN9783656522218
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis23,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Mitglieder der Europäischen Union (EU) mu?ssen, um europäische Finanzmittel in Anspruch nehmen und an einen Zuwendungsempfänger ausgeben zu können, u?ber ein funktionierendes Verwaltungs- und Kontrollsystem verfu?gen. Mit dem Ende der aktuellen Förderperiode (2007 - 2013) wird derzeit die Ausgestaltung der neuen Förderperiode 2014 - 2020 diskutiert und damit gerät auch eine Neuausrichtung dieses Systems in den Fokus. Im Rahmen der Masterarbeit werden deshalb die Vorschläge fu?r die Neugestaltung des Verwaltungs- und Kontrollsystems und die finanzielle Abwicklung der Fördermittel beleuchtet. Zu diesem Zweck werden die wesentlichen Veränderungen gegenu?ber der vorherigen Förderperiode im Rahmen eines synoptischen Vergleichs herausgestellt und an dem von der EU postulierten Ziel der 'Vereinfachung' gemessen.

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Leseprobe

3. Die Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 im Vergleich


 

Nachdem im vorangegangenen Kapitel die europäische Strukturpolitik aus einer historischen Perspektive beleuchtet wurde, steht im folgenden Kapitel ein Vergleich der aktuellen Förderperiode, die Ende des Jahres 2013 auslaufen wird, mit den Vorschlägen für die neue Förderperiode 2014 - 2020 im Zentrum der Betrachtung[63]. Es geht in diesem Zusammenhang allerdings nicht darum, die Sinnhaftigkeit der Strukturpolitik aus wirtschaftspolitischer Sicht zu beurteilen, sondern darum, die Auswirkungen auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem der Mitgliedstaaten zu beleuchten. Dabei soll im Besonderen untersucht werden, ob es sich bei dem neuen Regelwerk tatsächlich, wie von der Europäischen Kommission kommuniziert[64], um einen Schritt hin zur Vereinfachung handelt.

 

3.1 Die legislative Architektur


 

Vergleicht man die legislative Architektur der beiden Förderperioden miteinander ergibt sich das folgende Bild:

 

 

[65][66][67][68][69][70][71][72][73][74][75][76][77][78][79][80]

 

Abb. 1: Die legislative Architektur der Europäischen Strukturpolitik 2007 - 2013 und 2014 - 2020 im Vergleich

 

Wie ersichtlich wird, ist die reine Anzahl der Verordnungen im Wesentlich identisch geblieben. Ein gewichtiger Unterschied ergibt sich allerdings durch den Vorschlag für eine übergreifende Verordnung. Dieses Dokument ist zweigeteilt: Der erste Teil beinhaltet gemeinsame Bestimmungen für die Strukturfonds EFRE / ESF und den KF und bezieht erstmalig auch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ein. Dies ist insofern ungewöhnlich, da der ELER eigentlich ein Fonds der Gemeinsamen Agrarpolitik und der EMFF ein Instrument der Gemeinsamen Fischereipolitik ist. Diese fünf Finanzierungsinstrumente unterliegen dem ebenfalls neu geschaffenen Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) und werden als GSR-Fonds bezeichnet. Definiert wird der GSR als das Dokument,

 

in dem die Ziele und Vorsätze der Strategie der Europäischen Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in zentrale Aktionen für die GSR-Fonds übertragen werden und in dem für jedes thematische Ziel die von jedem GSR-Fonds zu unterstützenden zentralen Aktionen und die Mechanismen zur Gewährleistung der Kohärenz und Übereinstimmung der Programmplanung der GSR-Fonds mit den wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten und der EU festgelegt werden.[81]

 

Der zweite Teil der übergreifenden Verordnung beinhaltet spezielle Bestimmungen für den EFRE, den ESF und den KF, indem u. a. die Ziele und der Finanzrahmen, die Programmplanung und Vorgaben zum Monitoring, zur Evaluierung und zur Information und Kommunikation aufgestellt werden. Eine schematische Darstellung, wie die Konstruktion des Vorschlags für eine übergreifende Verordnung zu verstehen ist, liefert die Abbildung 2.

 

 

Abb. 2: Konstruktion der Europäischen Strukturpolitik für die Förderperiode 2014 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Grajewski (2011), S. 5.

 

Im Folgenden werden die gemeinsamen Bestimmungen zu den GSR-Fonds und die Einzelverordnungen zum EFRE (inkl. ETZ- und EVTZ-Verordnung), ESF und KF mit den derzeit gültigen Verordnungen zur den Strukturfonds verglichen. Dabei erfolgt die Betrachtung aus zeitlicher Perspektive, indem beginnend mit der Planung über die Realisierung und Evaluierung der OP bis hin zum Abschluss der Förderperiode die entsprechenden Anforderungen an das Verwaltungs- und Kontrollsystem miteinander verglichen werden.

 

3.2 Ziele und Instrumente


 

In der für die aktuelle Förderperiode 2007 - 2013 gültigen Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006[82] werden auf Basis des zu Beginn der Arbeit erläuterten Artikel 174 AEUV[83] (vgl. Abschnitt 2.1) in Artikel 3 diejenigen Ziele genannt, die mit Hilfe der europäischen Strukturpolitik erreicht werden sollen. Artikel 4 definiert zudem die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente in Form der verschiedenen Fonds.

 

Ziel Konvergenz

 

Durch verbesserte Wachstums- und Beschäftigungsvoraussetzungen sollen sich die Mitgliedstaaten mit dem größten Entwicklungsrückstand dem Wohlstandsniveau der

Gemeinschaft angleichen. Erreicht werden soll dieses wichtigste der drei Ziele u. a. durch Investitionen in Humanressourcen, die Stärkung der Wissensgesellschaft, die Förderung von Innovationen und eine effiziente Verwaltung. Hierfür stehen der EFRE, der ESF und der KF zur Verfügung.

 

Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

 

Das zweite Ziel, das geographisch betrachtet außerhalb der Gebiete mit dem größten Entwicklungsrückstand angewandt wird, besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität dieser Regionen zu stärken. Begründet wird dies durch die zunehmende Konkurrenz infolge des Abbaus von Handelsschranken. Die für diese Zielstellung notwendigen Maßnahmen sind weitestgehend deckungsgleich mit denen des Konvergenz-Ziels und sollen mit Hilfe des EFRE und des ESF erreicht werden.

 

Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

 

Im dritten Ziel geht es darum, die grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit zu stärken und den Erfahrungsaustausch auf territorialer Ebene zu fördern. Zur Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen steht der EFRE bereit.

 

Im Gegensatz dazu nennt der Entwurf für die neue Rahmenverordnung[84] lediglich zwei Ziele, stützt sich dabei aber wie die Vorgängerverordnung auf den Artikel 174 des AEUV. Bei den Zielen, die Teil der Allgemeinen Bestimmungen sind, handelt es sich um das Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit. Erst genanntes soll interessanterweise aus allen zur Verfügung stehenden Strukturfonds finanziert werden, letzteres lediglich mit Hilfe des EFRE. Neu ist zudem, dass diese Ziele in der Rahmenverordnung nicht weiter ausgeführt werden, sondern lediglich Bezug nehmen auf die EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum bzw. Europa 2020.[85]

 

Auf diese Strategie bezieht sich der neue Vorschlag an verschiedenen Stellen. So führt Artikel 4 beispielsweise aus, dass die GSR-Fonds die Umsetzung dieser Strategie mit Hilfe ihrer mehrjährigen Programme unterstützen. Des Weiteren werden in Artikel 9 insgesamt elf thematische Ziele genannt, mit deren Hilfe die Strategie realisiert werden kann. Dabei erstreckt sich das Zielsystem von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (Ziel 1), insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Ziel 3) und den Ausbau der IuK-Infrastruktur (Ziel 2), über Maßnahmen zur Verringerung der CO2- Emmissionen (Ziel 4) und einem effizienteren Umgang mit Ressourcen (Ziel 6) bis hin zu Investitionen in das Humankapital der Gemeinschaft (Ziel 10) und der Förderung einer wirkungsvollen öffentlichen Verwaltung (Ziel 12). An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen, dass diese thematischen Ziele in den fondsspezifischen Regelungen fixiert sind.

 

3.3 Geographische Abgrenzung der Förderfähigkeit


 

Die Abgrenzung der Förderfähigkeit (Artikel 82) ist in der neuen Verordnung, genau wie die beiden Ziele, Teil der Allgemeinen Bestimmungen. Für das Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung soll dabei gelten, dass dieses durch die Strukturfonds in allen Regionen der NUTS-2-Ebene verfolgt werden soll. Hierfür werden drei Kategorien von Regionen etabliert, denen Mittel zugewiesen werden können: Weniger entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75 % des Durchschnitts der Union, Übergangsregionen mit einem BIP pro Kopf zwischen 75 % und 90 % und schließlich Stärker entwickelte Regionen mit über 90 % des Durchschnittswerts des BIP pro Kopf der EU-27. Finanzmittel aus dem KF wiederum erhalten diejenigen Mitgliedstaaten, deren pro Kopf Bruttonationaleinkommen (BNE) weniger als 90 % des Durchschnitts der Union beträgt. Zudem wird eine Übergangsunterstützung für Staaten vorgeschlagen, die im Jahr 2013 aus dem KF Mittel erhalten würden, deren BNE aber über der 90 %-Schwelle liegt.

 

Vergleicht man diese geographische Abgrenzung der Förderfähigkeit mit der vorangegangenen Regelung wird deutlich, dass die Unterschiede nur marginal sind. Auch die alte Verordnung (Artikel 5 - 8) nennt die bereits erwähnten Schwellenwerte, ohne jedoch explizit die drei „Raumkategorien" zu nennen, und definiert auch eine ganze Reihe von Regionen, die für eine Übergangsunterstützung in Frage kommen. Insofern muss konstatiert werden, dass es auch der neuen Rahmenverordnung misslingt, eine echte Fokussierung auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand innerhalb der Union zu erreichen und eine Abkehr vom „Gießkannenprinzip" der Förderung zu bewirken.

 

Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten für die Realisierung der Europäischen Strukturpolitik in der...

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