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Die Federalist Papers als Staatsphilosophie und Kommentar zur Nordamerikanischen Verfassung

Die Idee des Bundesstaats in den Federalist Papers

AutorMarkus Andreas Mayer
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl65 Seiten
ISBN9783638898355
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,99 EUR
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,4, , 75 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Untersuchung hat Darstellung der Idee des Bundesstaates von JAY, HAMILTON und MADISON zum Thema. Dieses Konzept ist wesentlicher Teil ihrer Staatsphilosophie und ergibt sich aus der Forderung nach einer 'more perfect Union', die die Schwächen der Articles of Confederation beseitigen sollte (Ziffer 2). Zunächst werden schon vorhandene Untersuchungen zur Bundesstaatsidee in den Fede-ralist Papers diskutiert (Ziffer 3). Sodann wird die Grundprinzipien der Idee des Bundesstaates identifiziert und die konkrete Entstehung eines Bundesstaates in Amerika (die Autoren des Federalist setzten ihre Ideen weitestgehend um, auch daraus ergibt sich die Aktualität des Federalist) geschildert (Ziffer 4). Von besonderem Interesse waren damals die Beziehung von 'States' und 'Union' und welche Kompetenzen von den 'States' an die 'Union' delegiert werden sollten (Ziffer 5). Eine Frage, die auch heute in Europa von Bedeutung ist. Diese Kompetenzen werden danach gegliedert nach den Staatsgewalten geschildert (Ziffer 6). Das System der 'checks und balances' findet hier seinen Ursprung. Schließlich wird noch die Frage beantwortet, ob die Verfassung letztlich 'federal' oder 'national' ist (Ziffer 7). Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.

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Leseprobe

4. Die Idee des Bundesstaates


 

Nachdem bisher über die Idee des Bundesstaates bei den Autoren der „Federalist Pa­pers“ vor allem einzelne Hinweise gegeben wurden und herausgefunden wurde, dass dieser in die Konzepte der „Union“ und der „extended republic“ eingebettet ist, müssen nun die im letzten Abschnitt herausgefundenen Fragestellungen beantwortet werden, um zu wissen, wie der Bundesstaat konkret ausgestaltet sein soll. Zuerst soll dabei auf einige Grundgedanken und Grundprinzipien eingegangen werden, dann werden nach­einander die Themenbereiche Entstehung des Bundesstaates[69] und allgemeine Vertei­lung der Kompetenzen zwischen nationaler und „States“-Ebene abgehandelt, sowie auf die Verteilung der Kompetenzen auf die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung eingegangen. Auf diese Ergebnisse baut sich die Bewertung auf, ob das Konstruktionsprinzip der „United States“ eher „federal“ oder „national“ ist.

 

4.1 Grundprinzipien der Bundesstaatsidee bei den Autoren der Federalist Papers


 

Die Idee eines Bundesstaates der Autoren der „Federalist Papers“ wurde in der ameri­kanischen Verfassung verwirklicht. Die „Union“ besteht aus einer nationalen Ebene und den „States“.[70] Die „States“ haben sich mittels eines Vertrages zu einer „Union“ zusam­mengeschlossen[71] und bilden zusammen mit der neu geschaffenen nationalen Ebene einen Gesamtstaat, welcher als organloses Ganzes gesehen werden muss.[72] Dies wird von den Autoren des „Federalist“ zwar nicht systematisch abgehandelt, lässt sich aber daraus ableiten, dass HAMILTON erwähnt, dass die Regierungssysteme der „Sta­tes“ und der nationalen Ebene verwandt seien und als Teil eines Ganzen gesehen wer­den („parts of one whole“).[73]

 

Jeder der „States“ ist eine souveräne Körperschaft und unabhängig von den anderen „States“ und aufgrund eines freiwilligen Vertrages an die Verfassung gebunden.[74] Bun­destreue und bundesfreundliches Verhalten gehören zur Idee des Bundesstaates.[75] Die Frage, ob die „States“ aus dem Vertrag austreten können, war für den späteren Sezessi­onskrieg wichtig, sie wird von den Autoren des Federalist negiert.[76]

 

Die „States“ delegieren bestimmte Kompetenzen an die nationale Ebene, welche diese mit eigenen Mitteln wahrnimmt. Die geschaffene nationale Ebene hat daher neben der Kompetenz, Gesetze zu erlassen, eine eigene Verwaltung und eine zuständige Ebene der Rechtsprechung. Gibt es konkurrierende Gesetzgebung zwischen „Union“ und „States“, gelten die Gesetze der Union als höherrangig.[77] Über allen Gesetzen von „Union“ und „States“ steht die Verfassung.[78]

 

Da die Kompetenzen der nationalen Ebene einzeln aufgezählt werden[79] und die natio­nale Ebene nur innerhalb dieser Kompetenzen tätig werden darf und der Rest der Kom­petenzen in den „States“ verbleibt,[80] spricht man von einem „limited government“.[81] Die nationale Ebene ist in ihren Zuständigkeiten für Kompetenzen begrenzt, nicht aber in der Art und Weise, diese Zuständigkeiten auch ausführen zu können. „States“ und „Union“ teilen sich die Souveränität des Gesamtstaates untereinander auf.[82]

 

“Other Governments present an individual and indivisible sovereignty. The Con­stitution of the United States divides the sovereignty; the portions surrendered by the States composing the Federal sovereignty over specified subjects; the portions retained forming the sovereignty of each over the residuary subjects within its sphere.”[83]

 

An anderer Stelle schreibt MADISON[84]:

 

“The power delegated by the people is first divided between the general govern­ment and the state governments; each of which is then subdivided into legislative, executive and judiciary departments.”

 

Die nationale Ebene soll bei der Aufteilung der Kompetenzen die nationalen Interessen wahrnehmen, die „States“ die lokalen. [85] Die „States“ und die nationale Ebene sind gleichrangig und unterscheiden sich lediglich durch die getrennten Aufgaben, die sie wahrnehmen. Dies wird „dual federalism“ [86] genannt. Dieser kommt in dem folgenden Zitat HAMILTONS zum Ausdruck:

 

“If the circumstances of our country are such as to demand a compound instead of a simple, a confederate instead of a sole, government, the essential point which will remain to be adjusted will be to discriminate the objects, as far as it can be done, which shall appertain to the different provinces or departments of power; allowing to each the most ample authority for fulfilling the objects committed to its charge.”[87] (Kapitälchen im Original, der Verfasser)

 

Als Beispiel für die im ganzen „Federalist“ vertretene Auffassung von der Souveränität der „States“ kann auch das folgende Zitat von MADISON[88] gelten:

 

“Do they [die Grundprinzipien der Articles of Confederation, der Verfasser] re­quire that, in the establishment of the Constitution, the States should be regarded as distinct and independent sovereigns? They are so regarded by the Constitution proposed.”

 

Das Zitat beweist, dass für MADISON die Souveränität der “States” nach den „Articles of Confederation“, wie auch nach der „U. S. Constitution“ feststeht.[89] Auch nach HA­MILTON besitzen die „States“ Souveränität:

 

„The proposed Constitution, so far from implying an abolition of the State gov­ernments, makes them constituent parts of the national sovereignty, by allowing them a direct representation in the Senate, and leaves in their possession certain exclusive and very important portions of sovereign power. This fully corresponds, in every rational import of the terms, with the idea of a federal government.”[90]

 

Mit der Souveränität der „States“ ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal des Bun­desstaates gegenüber einem Einheitsstaat genannt.

 

Der Bundesstaat ist als Mittelding zwischen einem Einheitsstaat und einer Konfödera­tion, einem losen Bund von einzelnen Staaten, zu sehen. Beide haben schwerwiegende Nachteile, die im Bundesstaat nicht auftreten. Bei einem Einheitsstaat besteht vor allem die Gefahr, dass die Zentralregierung zu stark ist:

 

There is a wide difference between our situation and that of an empire under one simple form of government, distributed into counties provinces or districts, which have no legislators but merely magistratical to execute the laws of a common sov­ereign. Here the danger is that the sovereign will have too much power to oppress the parts of which it is composed.[91]

 

Bei einem losen Staatenbund, welcher entstehen würde, wenn die Union keine unab­hängige zentrale Instanz hätte[92], sei hingegen die Zentralregierung zu schwach, dies haben die Autoren der „Federalist Papers“ an den Schwächen der „Articles of Confedera­tion“ gesehen.

 

“In our case, that of an empire composed of confederated states each with a gov­ernment completely organised within itself, having all the means to draw its sub­jects to a close dependence on itself--the danger is directly the reverse. It is that the common sovereign will not have power sufficient to unite the different mem­bers together, and direct the common forces to the interest and happiness of the whole.”[93]

 

HAMILTON forderte deshalb schon 1781 im “Continentalist”, dass die nationale Ebene so stark sein müsse, dass sie ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln erledigen könne und nicht von den „States“ abhängig ist.[94] Die nationale Ebene des Bundesstaates, so for­dert HAMILTON, müsse einen eigenen Verwaltungsunterbau haben[95] und selbst Steu­ern erheben können.[96] Jede Ebene ist für die Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben selbst verantwortlich, die „Union“ kann Gesetze direkt an die Bürger adressieren und ist nicht mehr abhängig von dem guten Willen der „States“, wie dies bei den „Articles of Confederation“ der Fall war und die „States“ dadurch, dass sie die Gesetze der „Union“ einfach nicht ausführten, deren Absicht zunichte machten.[97] Nach der U. S. Constitu­tion müssten die „States“ direkt und aktiv gegen die „Union“ handeln, wenn sie den Einfluss der nationalen Ebene auf die Bürger durch Gesetze verhindern wollten. Dies wäre ein leicht feststellbarer und sanktionierbarer Verfassungsbruch:

 

“But if the execution of the laws of the national government should not require the intervention of the State...

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