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Die Heimatzuflucht nach § 30 Absatz 3 Reichserbhofgesetz (REG) als Beispiel des anerbenrechtlichen Versorgungsprinzips in Geschichte und Gegenwart.

AutorAxel C. Buchenroth
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 110
Seitenanzahl375 Seiten
ISBN9783428511952
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Das Recht auf Heimatzuflucht war wesentlicher Bestandteil des Versorgungsprinzips der 'revolutionären' Erbhofgesetzgebung. Diese sollte der Ideologie von 'Blut und Boden' durch wirtschaftliche Stärkung der bäuerlichen Bevölkerung als 'Lebensquell der nordischen Rasse' dienen. Bestimmte bäuerliche Betriebe wurden zu 'Erbhöfen', die nur ungeteilt an einen ('arischen') Sohn vererbt werden durften. Weichende Erben erhielten Versorgungsrechte, so etwa das Recht auf Heimatzuflucht, das ihnen gegen Leistung angemessener Arbeitshilfe im Falle unverschuldeter Not Kost und Logis auf dem Hof gewährte. In der vorliegenden Arbeit werden die möglichen Ursprünge dieses Rechts und die Umsetzungsprobleme, die es im Dritten Reich aufwarf, beleuchtet. Die Bedeutung des Rechts nach Ende des Dritten Reiches und sein Verhältnis zu anderen Versorgungsansprüchen (etwa auf Sozialhilfe), mit denen es bis heute konkurriert, wird ebenso aufgezeigt wie seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, die im Ergebnis bejaht wird.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis22
1. Teil: Vorbemerkung30
2. Teil: Heimatzufluchtsrecht weichender Erben vor 193332
1. Kapitel: Ursprung des Heimatzufluchtrechts in Europa32
A. Ursprung in der germanischen „Hausgemeinschaft“32
B. Ursprung in Rechtsentwicklungen des Mittelalters37
2. Kapitel: Zufluchtsrechte in deutschen Anerbengesetzen41
A. Zufluchtsrechte im System der Abfindungsregularien45
B. Ausgestaltung der Zufluchtsrechte im einzelnen46
3. Kapitel: Zufluchtsrechte in außerdeutschen Gesetzen50
A. Norwegen50
B. Tirol51
C. Schweden52
D. Niederlande52
E. Japan52
3. Teil: Das Recht auf Heimatzuflucht nach § 17 Abs. 2 des Preußischen Bäuerlichen Erbhofrechts (PrEHR) vom 15.05.193354
1. Kapitel: Entstehung und Leitgedanken des PrEHR54
A. Agrarpolitische Programme nicht nationalsozialistischer Parteien und Organisationen55
I. Agrarpolitische Vorstellungen der Deutschen Zentrumspartei56
II. Rahmengesetzentwurf des Deutschen Landwirtschaftsrates57
III. Agrarpolitische Vorstellungen der SPD58
B. Situation der Landwirtschaft am Vorabend nationalsozialistischer Herrschaft59
I. Wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft59
II. Landvolkbewegung59
III. Grüne Front60
C. Das Heimatzufluchtsrecht als Teil des Versorgungsprinzips des PrEHR und als Mittel zur Durchsetzung nationalsozialistischer Agrarpolitik61
I. Grundlagen und Ziele nationalsozialistischer Agrarpolitik und Agrarideologie61
1. 25-Punkte-Programm der NSDAP vom 25.02.192061
2. Hitlers „Mein Kampf“63
3. Ideologie von „Blut und Boden“63
a) Erste Veröffentlichungen63
b) Agrarprogramm der NSDAP64
c) R. Walther Darré65
d) Kernaussagen der Ideologie vom „Blut und Boden“66
e) Heimatzuflucht als Ausfluß der Blut-und-Boden-Ideologie67
II. Das Versorgungsprinzip des PrEHR68
1. Entstehungsgeschichte des PrEHR68
2. Grundzüge des PrEHG und Begründung des neuen Versorgungsprinzips71
a) Begründung des neuen Versorgungsprinzips71
aa) Vorschriften des Versorgungsprinzips73
bb) Bewertung des Versorgungsprinzips75
b) Weitere Grundzüge des PrEHR76
aa) Merkmale des Eigentümers des Erbhofs und des Erbhofs76
bb) Geltungsbereich des PrEHR78
cc) Verfügung über den Erbhof80
2. Kapitel: Das Recht auf Heimatzuflucht nach § 17 Abs. 2 PrEHR81
A. Erstmalige Normierung des Rechts auf Heimatzuflucht82
B. Heimatzufluchtsrecht und nationalsozialistisches Familien- und Erbrecht82
I. Erbhof als Heimat der Familie83
II. Erbhofbauer als „Führer“ der Familie84
C. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Heimatzuflucht84
I. Anspruchsteller – Begriff der „weichenden Erben“84
1. Wortlaut des PrEHR84
2. Streit um den Begriff der „weichenden Erben“85
a) Erbfolge ohne letztwillige Verfügung85
b) Erbfolge mit letztwilliger Verfügung85
II. Anspruchsgegner86
III. Sicherung des Anspruchs auf Heimatzuflucht90
3. Kapitel: Folgen der Einführung des Versorgungsprinzips des PrEHR91
A. Außerkraftsetzen des Heimatzufluchtrechts92
B. Reaktionen berufsständischer Vertretungsorgane93
C. Nachahmungstendenzen außerhalb Preußens94
D. Bedeutung des Heimatzufluchtrechts im PrEHR94
4. Teil: Das Recht auf Heimatzuflucht nach § 30 Abs. 3 Reichserbhofgesetz (REG) vom 29.09.193396
1. Kapitel: § 17 Abs. 2 PrEHR als Fundament des § 30 Abs. 3 REG96
A. Die Entstehungsgeschichte des reichseinheitlichen Rechts auf Heimatzuflucht97
I. Hinweise auf die räumliche Ausweitung des Rechts auf Heimatzuflucht97
II. Gesetz über die Neubildung deutschen Bauerntums99
III. Beratungen zum REG100
IV. Kritik in Württemberg am Versorgungsprinzip des REG103
V. Beratungen im Kabinett104
VI. Inkrafttreten des REG und der Verordnungen106
B. Beschränkungen der Testierfreiheit durch das REG108
I. Mittels Ausweitung des allgemeinen Geltungsbereichs108
II. Mittels Einschränkung des Geltungsbereichs der Ansprüche nach § 30 REG111
2. Kapitel: Natur des Rechts auf Heimatzuflucht nach § 30 Abs. 3 REG111
A. Natur des Rechts auf Heimatzuflucht in erb- und schuldrechtlicher Hinsicht112
I. Heimatzufluchtsrecht als Pflichtteil oder Vermächtnis113
II. Heimatzufluchtsrecht als „Erbteilssurrogat“113
III. Heimatzufluchtsrecht als Anspruch eigener Art114
B. Rechtsnatur des Rechts auf Heimatzuflucht in sachenrechtlicher Hinsicht115
I. Das Heimatzufluchtsrecht als eine „Art dingliche Last“115
II. Das Heimatzufluchtsrecht als eine Kombination dinglicher Rechte des BGB116
III. Das Heimatzufluchtsrecht als „Reallast deutsch-rechtlicher Auffassung“117
IV. Das Heimatzufluchtsrecht als „boden- und sippengebundener Anspruch“118
V. Bewertung118
C. Zusammenfassung120
3. Kapitel: Inhalt des Rechts auf Heimatzuflucht nach § 30 Abs. 3 REG121
A. Persönlicher Anwendungsbereich121
I. Verpflichteter121
1. Sachherrschaft durch Vererbung121
a) Rechtliche Stellung des verpflichteten Anerben122
b) Träger der Pflicht zur Leistung123
c) Ergebnis124
2. Sachherrschaft durch Übergabevertrag124
a) Anspruch auf Heimatzuflucht bereits nach Übergabe?126
b) Anspruch auf Heimatzuflucht erst nach Erbfall?127
aa) Anspruch auf Heimatzuflucht bestimmt sich ausschließlich nach § 30 Abs. 3 REG127
bb) Anspruch auf Heimatzuflucht bestimmt sich nach Übergabevertrag128
3. Sachherrschaft durch Kaufvertrag129
a) Kein Anspruch auf Heimatzuflucht gegen den Käufer129
b) Anspruch auf Heimatzuflucht gegen den Käufer130
4. Sachherrschaft durch Verwaltung und Nutznießung nach § 26 REG131
5. Sachherrschaft nach Abmeierung131
a) Nutzverwaltung nach § 15 Abs. 2 REG i.V.m. §§ 85 ff EHVO („kleine Abmeierung“)132
aa) Rechtsnatur des Verwaltungs- und Nutzungsnießbrauchsrechts132
(1) Entsprechende Anwendung der §§ 1030 ff BGB132
(2) Entsprechende Anwendung der §§ 1378 ff BGB bzw. der §§ 1649 ff BGB133
bb) Rechtsstellung des Verwaltungs- und Nutzungsnießbrauchers134
b) Entziehung nach § 15 Abs. 3, 4 REG i.V.m. §§ 95 ff EHVO („große Abmeierung“)135
6. Sachherrschaft durch Wirtschaftsüberwachung nach §§ 74 ff EHVO136
7. Sachherrschaft durch Wirtschaftsführung nach §§ 77 ff EHVO136
8. Erblasser hinterläßt mehrere Erbhöfe137
II. Berechtigte138
1. Abkömmlinge des Erblassers139
2. Angehörige der Abkömmlinge des Erblassers141
a) Anspruchsbegründende Konstruktionen141
b) Adoptivkinder von Abkömmlingen144
3. Uneheliche Kinder des Erblassers144
4. Geschwister des Erblassers144
5. Eltern des Erblassers145
6. Während Verwaltung und Nutznießung des überlebenden Ehegatten gezeugte Kinder146
7. Nach Wiederverheiratung des zum Anerben bestimmten Ehegatten gezeugte Kinder147
8. Die nach Wiederverheiratung des zum Anerben bestimmten Ehegatten eines sippengebundenen Ehegatten-Erbhofes gezeugten Kinder148
a) Anerbenfolge bei Ehegattenerbhöfen nach § 17 Abs. 1 REG i.V.m. § 62 1. DVO bzw. § 22 Abs. 1, 2 EHRV148
b) Anerbenfolge bei Ehegattenerbhöfen nach § 17 Abs. 1 REG i.V.m. § 24 EHFV149
c) Recht auf Heimatzuflucht der nach Wiederverheiratung gezeugten Kinder149
9. Abgemeierter Bauer nach § 15 Abs. 2, 3 REG bzw. Bauer unter Wirtschaftsführung nach §§ 74 ff EHVO150
a) Meinungsstand zur Rechtslage bis zum 22.12.1936150
aa) Ruhestandsbauer standen Ansprüche aus §§ 1601 ff BGB gegen Erbhofbauer zu151
bb) Ruhestandsbauer standen keine Ansprüche aus §§ 1601 ff BGB gegen Erbhofbauer zu151
b) Rechtslage ab dem 23.12.1936154
10. Vom Erblasser bestimmte Personen155
a) Heimatzuflucht auf Grund einer Verfügung von Todes wegen155
b) „Heimatzuflucht“ auf Grund der Eintragung einer „Leibzucht“156
11. Mittels Übergabevertrag bestimmte Personen160
B. Sachlicher Anwendungsbereich160
I. Gesetzliche Voraussetzungen161
1. Notlage161
a) Notwendiger Lebensunterhalt als Maßstab der „Notlage“162
b) Andere Versorgungsansprüche als Ausschluß der „Notlage“163
aa) Familienrechtliche Unterhaltsansprüche163
bb) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung165
cc) Ansprüche auf öffentliche Fürsorge168
(1) Ansprüche Heimatzufluchtsberechtigter auf öffentliche Fürsorge169
(2) Ansprüche von Fürsorgeberechtigten auf Heimatzuflucht171
dd) Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung172
(1) Bedürftigkeitsunabhängige Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung174
(2) Bedürftigkeitsabhängige Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung175
ee) Sonstige zivilrechtliche Ansprüche176
2. Verschulden177
a) Sittlich-moralischer Verschuldensbegriff177
b) Verschuldensbegriff nach Dölle179
c) Bewertung180
II. Vom Erblasser bestimmte Voraussetzungen181
III. Mittels Übergabevertrag bestimmte Voraussetzungen183
C. Rechte und Pflichten des Berechtigten187
I. Gesetzlich gewährte Rechte des Berechtigten187
1. Umfang und Maßstab187
a) Höchstgrenze188
b) Untergrenze188
aa) „Notdürftiger Unterhalt“188
bb) „Angemessener Unterhalt“189
cc) Bewertung189
2. Art der Zufluchtsgewährung191
a) Unterhalt und Unterkunft191
b) Geldrente192
aa) Unverschuldete Unmöglichkeit der Annahme von Naturalleistungen193
(1) Anspruchsgrundlage193
(a) § 30 Abs. 3 REG193
(b) § 30 Abs. 2 REG194
(2) Forderungsübergang auf Fürsorgeverband195
bb) Bedürftiger macht Zusammenleben unzumutbar198
cc) Erbhofbauer macht Zusammenleben unzumutbar198
(1) Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 30 Abs. 3 REG198
(2) Anspruch aus positiver Forderungsverletzung199
(3) Verschuldensunabhängiger Anspruch199
(4) Bewertung200
c) Abfindung200
II. Umfang der Rechte des Berechtigten durch Bestimmung des Erblassers200
1. Regelung über das gesetzliche Maß201
2. Regelung unterhalb des gesetzlichen Maßes202
III. Umfang der Rechte des Berechtigten aufgrund eines Übergabevertrags202
IV. Umfang der Rechte des Berechtigten aufgrund Vereinbarung mit dem Anerben203
V. Arbeitshilfe als Pflicht des Berechtigten205
1. Rechtsnatur der Arbeitshilfe205
a) Familien- bzw. „sippenrechtlicher“ Anspruch oder entgeltliche Dienstleistung?206
b) Arbeitshilfe in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht207
c) Entfallen der Pflicht zur Arbeitsleistung208
2. Inhalt der Arbeitshilfe208
a) Umfang der Arbeitshilfe209
aa) Verhältnisse des Hofes und Lebensstellung des Berechtigten maßgeblich209
bb) Nur Verhältnisse des Hofes maßgeblich209
cc) Primäre Lebensstellung und Fähigkeiten des Berechtigten maßgeblich210
dd) Bewertung210
b) Ort und Art der Arbeitshilfe211
3. Ansprüche auf Schadensersatz211
4. Kapitel: Ende des Rechtes auf Heimatzuflucht212
A. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen212
I. Wegfall des Erb- bzw. Pflichtteilsrechts213
II. Wegfall unverschuldeter Not215
B. Verzicht auf Recht zur Heimatzuflucht215
I. Unzulässigkeit des Verzichts216
II. Zulässigkeit des Verzichts218
III. Bewertung220
C. Tod des zur Heimatzuflucht Berechtigten221
5. Kapitel: Abtretbarkeit und Pfändbarkeit des Heimatzufluchtrechts222
A. Abtretbarkeit des Heimatzufluchtrechts222
B. Pfändbarkeit des Heimatzufluchtrechts222
I. Pfändbarkeit des Naturalanspruchs222
II. Pfändbarkeit eines Geldanspruchs224
6. Kapitel: Steuerliche Behandlung der Aufnahme226
A. Nach dem Einkommensteuergesetz226
B. Nach dem Erbschaftssteuergesetz226
I. Befreiung nach § 55 REG?226
II. Erbschaftssteuerliche Vorschriften227
1. Schenkung227
2. Erbschaft228
7. Kapitel: Eintragungsfähigkeit des Heimatzufluchtrechts im Grundbuch231
A. Dingliche Belastung des Erbhofs232
B. Grundbuchrechtliche Sicherung des Rechts auf Heimatzuflucht232
I. Grundbuchrechtliche Sicherung unzulässig232
II. Rechtsansicht Wöhrmanns234
III. Grundbuchrechtliche Sicherung zulässig234
IV. Bewertung236
8. Kapitel: Verfahrensrechtliche Regelung von Streitigkeiten über die Heimatzuflucht237
A. Anerbengericht als Teil der Anerbenbehörden238
I. Vorläufer der Anerbenbehörden238
II. Instanzenzug und Besetzung der Anerbenbehörden240
1. Regelungen zum Instanzenzug und Besetzung der Anerbenbehörden240
2. Verstoß gegen Grundsatz der Gewaltenteilung241
3. Keine Beteiligungsrechte der Betroffenen241
B. Zuständigkeit242
I. Schaffung eines neuen anerbenrechtlichen Rechtswegs?243
II. Kompetenzbereich der Anerbenbehörden245
1. Sachliche Zuständigkeit245
a) In Streitigkeiten über welche Erbfälle?245
b) In Streitigkeiten über alle das Erbhofrecht berührenden Fragen?246
c) Streitigkeiten über das Recht auf Heimatzuflucht247
aa) Streit über Erb- und Pflichtteilsberechtigteneigenschaft247
bb) Streit über das Recht auf Heimatzuflucht aufgrund letztwilliger Verfügung248
cc) Streit über das Recht auf Heimatzuflucht aus Übergabeverträgen249
dd) Zuständigkeit durch Schiedsgerichtsvereinbarung251
2. Örtliche Zuständigkeit252
3. Funktionelle Zuständigkeit252
a) Regelung bis zum 31.5.1943252
aa) Anerbengericht252
bb) Reichserbhofgericht253
b) Regelung ab dem 1.6.1943253
C. Verfahren255
I. Versuch einer gütlichen Einigung255
II. Rechtsmittel und Beschwerdebefugnis255
1. Rechtsmittel256
a) Rechtsmittel bei Entscheidungen über das Recht auf Heimatzuflucht bis zum 30.9.1943256
aa) Entscheidungen über das Recht auf Heimatzuflucht i. S. v. § 30 Abs. 3 REG256
bb) Regelung bei Entscheidungen über das i. S. v. § 36 EHRV geregelte Recht auf Heimatzuflucht257
cc) Regelung ab dem 28.4.1939 bei Entscheidungen i. S. v. § 32 REG258
b) Rechtsmittel bei Entscheidungen über das Recht auf Heimatzuflucht bis zum 14.10.1944259
c) Rechtsmittel bei Entscheidungen über das Recht auf Heimatzuflucht ab dem 15.10.1944260
2. Beschwerdebefugnis261
a) Beschwerdebefugnis der Bauernführer261
b) Beschwerdebefugnis weichender Erben bei Entscheidungen über Übergabeverträge263
aa) Übergabevertrag berücksichtigt nicht das Recht auf Heimatzuflucht264
bb) Übergabevertrag belastet den Erbhof und gefährdet Ansprüche auf Heimatzuflucht264
cc) Mit weichenden Erben vertraglich begründetes Heimatzufluchtsrecht nicht oder nur teilweise gerichtlich genehmigt266
dd) Ohne weichende Erben vertraglich begründetes Heimatzufluchtsrecht nicht oder nur teilweise gerichtlich genehmigt266
9. Kapitel: Umfang der Entscheidungsbefugnis der Anerbenbehörden269
5. Teil: Das Recht auf Heimatzuflucht nach dem Kontrollratsgesetz (KRG) Nr. 45 vom 20.2.1947271
1. Kapitel: Das Versorgungsprinzip als Entstehungsgrund des KRG Nr. 45271
A. KRG Nr. 1 vom 20.9.1945272
I. Das REG als aufzuhebendes Gesetz i. S. d. Ziff. 1 KRG 1272
II. Aufhebung erbhofrechtlicher Vorschriften273
1. Aufhebung des REG im Ganzen273
a) Mit Wirkung für alle Besatzungszonen273
b) Mit Wirkung für das Land Sachsen274
2. Aufhebung einzelner Vorschriften des REG274
B. Folgen der fehlenden Aufhebung des REG im Ganzen in allen Besatzungszonen275
2. Kapitel: Aufhebung der Vorschriften des REG durch das KRG Nr. 45276
A. Inhalt des KRG Nr. 45277
I. Aufgehobene Vorschriften277
II. Inkrafttreten bisheriger Vorschriften und Ermächtigung der Zonenbefehlshaber277
III. Vorschriften zur Sicherung der Versorgungslage277
B. Bewertung278
3. Kapitel: Der Geltungsbereich des KRG Nr. 45 als Begrenzung des Rechts auf Heimatzuflucht279
A. Das Recht auf Heimatzuflucht bei nach dem 23. April 1947 eingetretenen Erbfällen280
B. Das Recht auf Heimatzuflucht bei vor dem 24. April 1947 eingetretenen Erbfällen280
I. Am 24. April 1947 noch nicht „geregelter Nachlaß“281
1. Regelungszweck des „geregelten Nachlasses“281
2. Begriff des „geregelten Nachlasses“282
II. Am 24. April 1947 bereits „geregelter Nachlaß“285
6. Teil: Das Recht auf Heimatzuflucht im deutschen Recht der Nachkriegszeit287
1. Kapitel: Das Recht auf Heimatzuflucht im Gebiet der westlichen Besatzungszonen287
A. „Geregelter Nachlaß“ als Voraussetzung des Rechts auf Heimatzuflucht288
I. „Geregelter Nachlaß“ im Gebiet der Britischen Besatzungszone gemäß § 58 LVO289
1. Verhältnis von § 58 LVO zu Art. XII Ziff. 2 KRG Nr. 45291
a) Sachlicher Geltungsbereich des § 58 LVO291
b) Zeitlicher Geltungsbereich des § 58 LVO293
2. Voraussetzungen des „Geregelten Nachlasses“ nach § 58 LVO294
a) „Nichtgeregelter Nachlaß“ nach § 58 Abs. 2a) LVO295
aa) Anerbe gem. § 25 Abs. 5 REG oder gem. §§ 5, 54, 54a EHRV noch nicht bestimmt295
bb) Anerbe steht aus sonstigen Gründen noch nicht fest297
(1) Person des Anerben steht subjektiv noch nicht fest297
(2) Person des Anerben steht objektiv noch nicht fest298
(3) Bewertung298
b) „Nichtgeregelter Nachlaß“ nach § 58 Abs. 2b) LVO299
c) „Nichtgeregelter Nachlaß“ nach § 58 Abs. 2c) LVO300
aa) Person des Angreifers und des Angegriffenen im Streit um die Erbfolge301
bb) Zeitpunkt des Angriffs der Erbfolge302
(1) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand302
(2) Geltung von kriegsbedingt erlassenen fristhemmenden Vorschriften302
II. „Geregelter Nachlaß“ in den Gebieten der Amerikanischen und Französischen Besatzungszone305
1. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht im Falle eines durch Urteil, Beschluß oder Vereinbarung geregelten Nachlasses (Art. XII Ziff. 2 Satz 2 KRG Nr. 45)307
a) Bedeutung des Art. XII Ziff. 2 Satz 2 KRG Nr. 45 für den „geregelten Nachlaß“307
b) Inhaltliche und formale Beschaffenheit der Urteile, Beschlüsse oder Vereinbarungen308
aa) Urteile und Beschlüsse309
(1) Zeitpunkt der Rechtskraft309
(2) Entscheidung über Person des Anerben309
(3) Erlaß eines Erbscheins310
(4) Eintragung des Anerben im Grundbuch311
bb) Vereinbarungen312
(1) Reichserbhofrechtliche Vorschriften als Maßstab der Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen312
(2) Beteiligte313
(3) Auch stillschweigende Vereinbarung möglich?314
(4) Bewertung314
2. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht bei einem fingiert geregelten Nachlaß (Art. XII Ziff. 2 Satz 3 KRG Nr. 45)315
a) Inbesitznahme durch eine Person als Erbe315
aa) Inbesitznahme ohne Sachherrschaft i. S. d. § 857 BGB315
bb) Besitz aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Sachherrschaft317
b) Fristberechnung318
aa) Fristbeginn318
(1) Fristbeginn mit Inbesitznahme318
(2) Fristbeginn mit Eintritt des Erbfalls319
bb) Fristablauf319
(1) Fristablauf auch nach dem 24. April 1947 möglich320
(2) Fristablauf spätestens am 24. April 1947321
c) Geltendmachung im Klageweg322
3. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht in anderen Fällen eines geregelten Nachlasses324
a) Abschließende Regelung der Fälle des geschlossenen Nachlasses durch Art. XII Ziff. 2 Sätze 2, 3 KRG Nr. 45?324
b) Voraussetzung eines jenseits des Art. XII Ziff. 2 Satz 2, 3 KRG Nr. 45 ausdrücklich geregelten Nachlasses325
aa) Bestimmung der Voraussetzung anhand des Art. XII Ziff. 2 Satz 1 KRG Nr. 45325
bb) Objektiv und subjektiv geregelte Erbfolge326
B. Inhalt und verfahrensrechtliche Regelung von Streitigkeiten des übergeleiteten Rechts auf Heimatzuflucht328
I. Inhaltliche Ausgestaltung des übergeleiteten Rechts auf Heimatzuflucht329
1. Dingliche Sicherung des Anspruchs auf Heimatzuflucht329
2. Ablösung des Anspruchs auf Heimatzuflucht330
3. Rechtsprechung zur Fortführung des Anspruchs auf Heimatzuflucht331
II. Verfahrensrecht334
2. Kapitel: Das Recht auf Heimatzuflucht im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone335
A. „Geregelter Nachlaß“ im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone336
I. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht bei einem durch Urteile, Beschlüsse oder Vereinbarungen geregelten Nachlaß (Art. XII Ziff. 2 Satz 2 KRG Nr. 45)337
II. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht bei einem fingiert geregelten Nachlaß (Art. XII Ziff. 2 Satz 3 KRG Nr. 45)338
III. Fortbestehen des Rechts auf Heimatzuflucht in anderen Fällen eines geregelten Nachlasses340
B. Inhalt und verfahrensrechtliche Regelung von Streitigkeiten des übergeleiteten Rechts auf Heimatzuflucht340
I. Inhaltliche Ausgestaltung des übergeleiteten Rechts auf Heimatzuflucht341
II. Verfahrensrecht342
7. Teil: Verfassungsrechtliche Würdigung des Heimatzufluchtrechts344
1. Kapitel: Widerspruch zum Grundgesetz, Art. 123 Abs. 1 GG344
A. Widerspruch in formeller Hinsicht344
B. Widerspruch in materieller Hinsicht345
2. Kapitel: Zuordnung des Rechts, Art. 125 GG346
8. Teil: Verhältnis des Heimatzufluchtrechts zu anderen bundesrechtlichen Vorschriften348
1. Kapitel: Verhältnis zu familienrechtlichen Unterhaltsvorschriften348
A. Wahlrecht des Berechtigten zwischen Heimatzuflucht und Versorgung durch Ehegatten349
B. Haftung der übrigen Verwandten350
2. Kapitel: Verhältnis zu den Vorschriften des BSHG350
3. Kapitel: Verhältnis zu § 170 Abs. 1 StGB351
9. Teil: Schlußbetrachtung352
Literaturverzeichnis353
Personen- und Sachwortregister369

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