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E-Book

Die Kalkulation von Rettungsdienst- und Leitstellengebühren mit Satzungsaufstellung

Eine länderübergreifende Darstellung

AutorMarvin Pötsch
VerlagDeutscher Gemeindeverlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl389 Seiten
ISBN9783555020167
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis48,99 EUR
Mit dem vorliegenden Buch wird allen mit der Rettungsdienst- und Leitstellengebühr Befassten erstmals eine das einzelne Landesrecht berücksichtigende, umfassende praktische Anleitung zur Verfügung gestellt. Das Werk führt zunächst durch die allgemeinen Grundlagen des Rettungsdienstes und der Leitstelle. Auf den hier vermittelten Grundlagen aufbauend werden dann umfassend rechtliche und ökonomische Aspekte der Gebührenkalkulation vorgestellt, die im Bereich des Rettungsdienstes und der Leitstelle von Bedeutung sind. Hervorzuheben ist hierbei, dass die Besonderheiten jedes einzelnen Bundeslandes an entsprechender Stelle ausnahmslos berücksichtigt wurden. Als Synthese der Ausführungen zur Gebührenkalkulation wird dann für jedes einzelne Bundesland eine kommentierte Mustersatzung für den Rettungsdienst sowie eine Mustersatzung für die Leitstelle vorgestellt.

Marvin Pötsch lehrt Kommunales Finanzmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Kommunale Abgaben an der FHöV NRW und diversen Studieninstituten.

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Leseprobe

1. Teil:Gesamtanschauung Rettungsdienst


A.Rettungsdienst – Allgemeines


I.Betrachtungen des Buchs


Das Buch beschränkt sich auf die Betrachtung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Denn die Luftrettung ist regelmäßig Ländersache:

Luftrettung – Quelle

Bundesland

Rechtsgrundlage

Baden-Württemberg

§ 2 Abs. 1 RDG BW1

Bayern

Art. 16 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 1 BayRDG

Berlin

§ 6 RDG B

Brandenburg

§ 6 Abs. 2 Satz 1 BbgRettG

Bremen

§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BremHilfeG

Hamburg

§ 7 HmbRDG

Hessen

§ 5 Abs. 4 Satz 1 HRDG

Mecklenburg-Vorpommern

§ 7 Abs. 2 Satz 1 RDG M-V

Niedersachsen

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 NRettDG

Nordrhein-Westfalen

§ 10 Abs. 2 RettG NRW2

Rheinland-Pfalz

§§ 3 Abs. 1, 9 RettDG RLP

Saarland

§ 5 Abs. 2 SRettG

Sachsen

§ 3 Nr. 6 SächsBRKG

Sachsen-Anhalt

§ 4 Abs. 4 RettDG LSA

Schleswig-Holstein

§ 3 Abs. 2 RDG S-H

Thüringen

§ 5 Abs. 2 ThürRettG

Tab. 1: Übersicht Luftrettung

Für die Luftrettung sind auch eigene Leitstellen, sogenannte RTH-Leitstellen, einzurichten.

II.Die unterschätzte „Rettungsdienstgebühr“


Werden die diversen Aufsätze und Bücher zur Gebührenkalkulation betrachtet, so wird sicherlich schnell auffallen, dass die Rettungsdienstgebühren – wenn überhaupt – nur ein Randthema stellen. Es finden sich auch Grundlagenarbeiten, die einen Überblick über die Benutzungsgebühren und deren Bedeutung im Einzelnen geben sollen und die Rettungsdienstgebühren an keiner Stelle erwähnen; dafür aber auf Gebühren für Büchereien, Bäder und Museen abstellen.

Beispiel für eine verwendete Übersicht:3

Gebührenart

Gebührendeckungsgrad in Prozent

Anteil am Gebührenaufkommen in Prozent

Abwasser

100

25

Abfall

97

21

Friedhöfe

79

4

Straßenreinigung

62

2

Volkshochschulen

33

1

Kindertagesstätten

9

6

Museen, Theater

9

2

Sport, Bäder

8

1

Büchereien

7

<1

Tab. 2: Übersicht Benutzungsgebühren

Die Frage, warum die Rettungsdienstgebühren hier nicht erwähnt werden, ist durchaus berechtigt. Es ist unstrittig, dass der Anteil der Rettungsdienstgebühren am Gebührenaufkommen in der gesamtdeutschen Betrachtung von nicht unerheblicher Bedeutung ist.

III.Zur Struktur des Buchs


Es ist ein großes Anliegen dieses Buchs, auf verallgemeinernde Ausführungen zu verzichten. Zum einen kann sich der Leser so die mühselige Ziehung von Analogien ersparen und zum anderen ist es gerade im Bereich des Rettungsdienstes kaum möglich, verallgemeinernde Ausführungen zu treffen.

1.Zu der Darstellung des Rettungsdienstes

Das Buch vermittelt in den ersten Kapiteln einen allgemeinen Überblick über die Struktur des Rettungsdienstes insgesamt. Nur so können die in späteren Kapiteln angestellten Überlegungen zur Gebührenkalkulation vollständig nachvollzogen werden. In diesen ersten, einführenden Kapiteln zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes wurden regelmäßig die größten Schnittmengen aller Landesgesetze dargestellt. Nach Möglichkeit wurden auch die Besonderheiten in einzelnen Bundesländern erwähnt. Da die Vorstellung des Rettungsdienstes insgesamt aber nicht Ziel dieses Buches ist, wurden die Ausführungen diesbezüglich möglichst kompakt gehalten. Natürlich gilt das nicht für spätere Kapitel, in denen es um die Gebührenkalkulation und die Satzungsaufstellung geht. Hier wurden die Besonderheiten aller Bundesländer vollumfänglich berücksichtigt und erwähnt.

2.Zur Gebührenkalkulation

Dem Buch ist sehr daran gelegen, zunächst in die allgemeinen Grundlagen der Gebührenkalkulation einzuführen. Dabei geht es um grundlegende Aspekte wie den Kostenbegriff oder auch die Grundprinzipien der Benutzungsgebühren. Danach wird die Kostenrechnung (die an zahlreichen Stellen nur aus Gründen der Vereinfachung (an sich ungenau) als Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet wird) umfassend vorgestellt. Die dort gemachten Ausführungen sind die größten Schnittmengen aller hier behandelten Bundesländer. Es folgen einige Besonderheiten des Gebührenrechts wie Kalkulationszeiträume und ähnliches. Anschließend folgen schon die Darstellungen zu den einzelnen Bundesländern. Hier setzt die Überlegung an, dass am Schluss des Buches kommentierte Satzungsmuster als Synthese vorgestellt werden sollen. Deswegen werden die Ausführungen zu den einzelnen Bundesländern in „Satzungsstruktur“ vorgestellt. Das bedeutet:

In allen Kommunalabgabengesetzen sind die Mindestinhalte von Abgabesatzungen fixiert.4 Die Mindestinhalte sind der Abgabeschuldner, der Abgabetatbestand, der Abgabemaßstab und der Abgabesatz sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe. In einigen Ländern wird darüber hinaus noch der Zeitpunkt der Entstehung der Abgabe zum Mindestinhalt gezählt.

Ein Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf dem Gebührensatz, der die eigentliche Kostenrechnung enthält. Bei den Bundesländern wird dabei allerdings nur auf die landesspezifischen Besonderheiten eingegangen. Die „Basics“, die in allen Bundesländern zu beachten sind, werden vorab dargestellt. Grafisch lässt sich das Buch daher wie folgt darstellen:

Abb. 1: Buchverlauf

B.Der Rettungsdienst


I.Begrifflichkeit


Der Begriff „Rettungsdienst“ umfasst den betreuungsbedürftigen Krankentransport und die Notfallrettung. Das zeigt bereits das Berufsbild des Rettungsassistenten, das in den Vorschriften des bundesgesetzlichen Rettungsassistentengesetzes verankert war und in § 3 RettAssG eine besondere Ausprägung fand. Gem. § 3 RettAssG sollte die Ausbildung entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern. Dieses Ende 2014 außer Kraft getretene Gesetz verschafft für sich stehend schon einen Überblick über den Begriff „Rettungsdienst“ aller Bundesländer. Zwar könnte man dagegen einwenden, dass der Gesetzgeber das Rettungsassistentengesetz außer Kraft gesetzt hat, weil er die in diesem Gesetz geregelte Ausbildung für die „Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst“ nicht mehr angemessen hielt.5 Diese Argumentation verfängt allerdings nicht, denn diese Definition ist noch immer der gemeinsame Nenner aller Rettungsgesetze der Länder:

Tab. 3: Rettungsdienstgesetze in einer Zusammenführung

Die dortigen Regelungen werden zum Teil durch weitere Begrifflichkeiten ergänzt – wobei damit nicht zwingend eine höhere Aufgabendichte des Rettungsdienstes einhergeht. So spricht etwa das Rettungsdienstgesetz Berlin von der Notfallrettung, dem Notfalltransport und dem Krankentransport (vgl. § 1 Abs. 1 RDG B). In Bayern spricht Art. 1 Satz 1 BayRDG von Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, der Berg- und Höhlenrettung und der Wasserrettung. Dabei wird stets eine enge Zusammenarbeit mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst angestrebt.6

Der Begriff Rettungsdienst beschreibt sowohl die Aufgabe als auch die Einrichtung des Rettungsdienstes. Diese ist ein Teilausschnitt der sogenannten...

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