Der 11. September 2001 stellte einen großen Einschnitt im Sicherheits-denken der westlichen Welt dar. Tausende Menschen sind an diesem Tag bei den Anschlägen in Amerika ums Leben gekommen, die die ganze Welt in Angst und Schrecken versetzten. 19 islamistische Selbstmordattentäter entführten an diesem Tag insgesamt vier Linienflugzeuge und setzen diese als Waffe ein.[1] Zwei der entführten Flugzeuge wurden im Abstand von wenigen Minuten in das World Trade Center in New York gesteuert. Die Türme hielten den starken Beschädigungen durch den Aufprall und das brennende Kerosin nicht stand und brachen kurze Zeit später in sich zusammen. Etwa zur gleichen Zeit wurde eine weitere Maschine in das amerikanische Verteidigungsministerium geflogen und ein viertes Flugzeug, das wahrscheinlich die Sommerresidenz von George W. Bush treffen sollte, stürzte dank des Eingreifens von Besatzung und Passagieren in Pennsylvania über fast unbewohntem Gebiet ab. Flugzeugentführungen gab es zwar schon Jahrzehnte zuvor, um die Freilassung von inhaftierten Gesinnungsgenossen zu erreichen, und auch Selbstmordanschläge waren keine Neuigkeit mehr. Doch die Kombination dieser beiden terroristischen Aktivitäten stellt eine ganz neue Art der Bedrohung dar. Die von den Terroristen gewählten Ziele sollten offensichtlich symbolisch für den Kapitalismus und die Lebensweise der westlichen Welt stehen und im Gegensatz zu früheren terroristischen Aktionen vor allem eine möglichst große Anzahl von Menschen töten. Doch der moderne Terrorismus ist nicht nur eine Gefahr für das Leben der Menschen, sondern er bedeutet auch einen Angriff auf den Bestand und die Errungenschaften der freiheitlichen Demokratie. Infolge der Anschläge reagierten die westlichen Staaten mit Vorkehrungen, die die Sicherheit der Bürger erhöhen sollten. In Deutschland wurden aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Lage die Sicherheitspakete I und II beschlossen und die Methode der Rasterfahndung wieder aufgenommen. Die Maßnahmen der Sicherheitspakete waren jedoch nicht unumstritten und es entfachte eine rege Diskussion über das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Der Rechtsstaat befindet sich somit in einem Dilemma, da er auf der einen Seite die grundrechtlichen Freiheiten wahren muss, auf der anderen Seite aber diese auch vor den Übergriffen Dritter zu schützen hat.[2] Sicherheit ist demnach als der Schutz des Bürgers vor Privaten, und Freiheit als Schutz des Bürgers vor dem Staat zu sehen.[3] Da der Staat zum Schutz seiner Bürger oftmals in das Freiheitsrecht anderer eingreifen muss, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nun, Freiheit und Sicherheit unter Beachtung des Übermaß- und des Untermaßprinzips in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
In dieser Arbeit wird nun erörtert, ob die Maßnahmen, die seit dem 11. September 2001 in Deutschland zur Bekämpfung des Terrorismus beschlossen wurden, verhältnismäßig und verfassungskonform sind und ob die Sicherheit der Bürger auf Kosten der Freiheit geht. Die große Frage hierbei wird sein, ob die Einschränkungen, die die Bürger bezüglich ihrer Freiheit hinnehmen müssen und zum großen Teil auch freiwillig hinnehmen, angemessen sind. Zunächst wird dazu in Kapitel 2 das Politikfeld der Inneren Sicherheit dargestellt und der Begriff der Inneren Sicherheit erklärt. Dafür wird dieses von anderen Politikfeldern abgegrenzt und Überschneidungen aufgezeigt. Die „Innere Sicherheit“ wird von den Begriffen „Öffentliche Sicherheit“, „Äußere Sicherheit“ und „Sicherheits-politik“ abgegrenzt. Anschließend werden die verantwortlichen Akteure für die innere Sicherheit in Deutschland aufgezeigt. Dazu gehören die Polizeibehörden des Bundes mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, die Nachrichtendienste mit Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und militärischem Abschirmdienst, und die Bundeswehr, die normalerweise für die äußere Sicherheit zuständig ist, in Zukunft aber auch immer öfter im Innern eingesetzt werden soll. Auch die seit dem Zweiten Weltkrieg so wichtige Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten wird in Kapitel zwei kurz erwähnt, da sie wichtig ist, um Macht nicht zu bündeln. Kapitel 3 setzt sich dann mit den Begriffen Sicherheit und Freiheit auseinander. Als theoretischer Hintergrund werden der Sicherheitsbegriff bei Hobbes und der Freiheitsbegriff bei Locke erläutert. Die Philosophien dieser beiden Staatsdenker sind, wie später noch einmal verdeutlicht wird, bis heute aktuell und relevant. Außerdem wird der Sicherheitsbegriff unter Beachtung des Grundgesetzes aufgezeigt, da der dieser im Grundgesetz zwar nicht explizit erwähnt wird, der Staat allerdings trotzdem dazu verpflichtet ist, seinen Bürgern ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden Freiheitsrechte im Grundgesetz eindeutig erwähnt und verpflichten den Gesetzgeber, diese Freiheiten den Bürgern zu garantieren. Des Weiteren wird kurz die Idee des Rechtsstaats erläutert, die zu den wichtigsten Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland gehört und dem Staat gewisse Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, ihm allerdings auch ganz klar Grenzen setzt, um die Freiheit der Bürger zu wahren. In Kapitel 4 wird der Begriff des Terrorismus erläutert. Eine genaue Begriffsbestimmung ist allerdings relativ schwierig, da es keine präzise Definition von Terrorismus gibt. Um den Terminus besser einordnen zu können, wird er von Krieg und Guerillakampf abgegrenzt. Mit Hilfe von Vergleichen und unter-schiedlichen Definitionsansätzen wird eine Definition erarbeitet, die keineswegs als vollständig angesehen werden kann, die Methode terroristischer Vereinigungen aber verdeutlichen soll. Außerdem werden verschiedene Arten von Terrorismus aufgezeigt und der International Islamistische Terrorismus, mit dem sich diese Arbeit beschäftigt noch einmal gesondert dargestellt. Kapitel 5 wird anschließend die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland auf die Anschläge vom 11. September 2001 schildern. Zunächst wird die Rasterfahndung erwähnt, die nach dem RAF-Terrorismus zwar in den Hintergrund rückte, nach den Anschlägen jedoch wieder Anwendung fand. Dies liegt vor allem daran, dass nach den Anschlägen in Amerika herausgefunden wurde, dass drei aus Deutschland stammende Männer maßgeblich an den Attentaten beteiligt waren. Im Anschluss wird das im November 2001 verabschiedete Sicherheitspaket I behandelt, welches das Religions-privileg durch eine Änderung im Vereinsgesetz abgeschafft und das Strafgesetzbuch um § 129b erweitert hat, der die Bestrafung und Verfolgung von auch im Ausland organisierten kriminellen und terroristischen Vereinigungen legitimierte. Das am 09. Januar 2002 in Kraft getretene Sicherheitspaket II wird danach angesprochen, wobei es vor allem um die Befugniserweiterung der Nachrichtendienste und der polizeilichen Behörden, sowie die Änderungen im Ausländerrecht und im Passgesetz geht. Als weitere Maßnahme der Bundesrepublik im Kampf gegen den Internationalen Islamistischen Terrorismus werden dann noch das Luftverkehr- und Luftsicherheitsgesetz aufgezeigt, die die Luftsicherheit erhöhen sollen. Kapitel 6 befasst sich dann mit der Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union. Das Aufzeigen, der auf europäischer Ebene beschlossenen Maßnahmen ist wichtig, da gerade im Zuge der Europäisierung die Staaten immer mehr vernetzt werden und sich Krisen auch auf die anderen Staaten auswirken. Die Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten ist von immenser Bedeutung, um Informationen auszutauschen und die Bürger dadurch besser zu schützen. Da sich die Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik in den letzten Jahren sehr gewandelt hat, wird kurz die historische Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union dargestellt und im Anschluss daran die Maßnahmen der EU aufgezeigt, weil sich diese auch auf die Sicherheit und Freiheit der deutschen Bürger auswirken. Den größten Teil der Arbeit nimmt allerdings Kapitel 7 ein, das sich mit der präventiven Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit befasst. Um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit besser beurteilen zu können, wird zunächst das Verhältnismäßigkeitsprinzip erklärt, bevor danach die Auswirkungen der Sicherheitspakete I und II und der Rasterfahndung auf die Freiheit der Bürger erörtert werden. Dabei wird vor allem die Verfassungskonformität und die Verhältnismäßigkeit hinterfragt, da der Staat nicht willkürlich in die Freiheit seiner Bürger eingreifen darf, sondern das Über- und das Untermaßverbot beachten muss, weil er die Pflicht hat, seinen Bürgern gewisse Sicherheiten zu gewährleisten, aber auch nicht zu stark in deren Freiheitsrechte eingreifen darf. Aufgrund der Tatsache, dass auch die von der Europäischen Union getroffen Maßnahmen sich auf die Freiheit der deutschen Staatsbürger auswirken, werden der Europäische Haftbefehl und der Umgang mit den persönlichen Daten auf europäischer Ebene bearbeitet. In den Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz und eine europäische Regelung führt in Ländern, die eigentlich ein hohes Datenschutzniveau haben, zu einer Verschlechterung des Datenschutzes. In einem Fazit werden am Ende der Arbeit noch einmal die Verfassungsmäßigkeit und die Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und der...