Schon seit einiger Zeit gilt das Augenmerk der Wirtschaftswissenschaftler den Klein- und Mittelunternehmen (KMU), sind sie es doch, die nicht nur einen bedeutenden Anteil an der Bruttowertschöpfung (über 50 %) haben, sondern auch mehr als zwei Drittel der Erwerbstätigen beschäftigten.[2]
Doch bevor die Bedeutung der KMU näher betrachtet wird, soll zuerst ein kurzer Überblick über die unterschiedlichen Definitionen gegeben werden. Wie nachfolgend beschrieben, gibt es innerhalb der KMU signifikante Größenunterschiede. Und auch wenn die Ergebnisse dieser Arbeit generell auf KMU anwendbar wären, sollen doch die Besonderheiten von Kleinunternehmen herausgearbeitet werden.
Folgende Kriterien empfiehlt die EU-Kommission für die Definition von KMU[3]:
Anzahl der unselbständig Beschäftigten
Umsatz
Bilanzsumme
Unabhängigkeit
Diese Empfehlungen finden in sämtlichen Mitgliedsländern der Europäischen Union - beispielsweise im Rahmen der staatlichen Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen - Anwendung. Im Mai 2003 wurde von der EU-Kommission eine etwas adaptierte Empfehlung veröffentlicht, die seit 1. Januar 2005 in Kraft ist.[4]
Das wichtigste Unterscheidungskriterium zur Abgrenzung von KMU ist zweifelsohne die Anzahl der unselbständig Beschäftigten. Die Grenze zwischen KMU und Großunternehmen liegt bei 250 unselbständig Beschäftigten. Innerhalb der KMU gibt es weitere Unterteilungen:
Abb. 1: Zahl der unselbständig Beschäftigten als Kriterium zur Messung der Betriebsgröße[5]
Zum zweiten Kriterium der EU-Kommission gehören der Umsatz und die Bilanzsumme, um die Leistung des Unternehmens mit zu berücksichtigen. Die EU-Kommission wählte eine Kombination dieser beiden Werte, um die Unterschiede von Handels- und Produktionsbetrieben auszugleichen. Die alleinige Berücksichtigung des Umsatzes als Bewertungsmerkmal wäre nicht sinnvoll, da in Unternehmen des Handels und des Vertriebes der Umsatz naturgemäß viel höher ist als im Bereich der Produktion.
Dabei gelten folgende Richtwerte, wobei jeweils ein Kriterium erfüllt sein muss:
Abb. 2: Umsatz und Bilanzsumme als Kriterium zur Messung der Betriebsgröße[6]
Neben den quantitativen Unterscheidungsmerkmalen hat sich die EU-Kommission in ihren Empfehlungen auch für ein qualitatives Kriterium entschieden – die Unabhängigkeit. Diese wird gemessen am Anteil des Kapitals bzw. an den Stammanteilen, die in Fremdbesitz sind. Laut EU-Kommission dürfen nicht mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile eines KMUs in Besitz eines bzw. mehrerer Großunternehmen sein. In zwei Fällen ist es möglich, dass diese Grenze von KMU überschritten wird. Eine Möglichkeit ist, dass das Unternehmen im Besitz von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapital-gesellschaften oder institutionellen Anlegern ist und diese weder einzeln noch gemeinsam Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Unternehmen aufgrund der Kapitalstreuung berechtigterweise annehmen kann, dass es nicht zu 25 % im Besitz eines oder mehrerer Großunternehmen ist.
Idealerweise sollten alle Kriterien - Anzahl der unselbständig Beschäftigten, Umsatz u. Bilanzsumme sowie Unabhängigkeit - zugleich erfüllt sein, auch wenn es laut EU-Kommission erlaubt ist, dass der Grenzwert eines Kriteriums überschritten wird. Die Anzahl der Beschäftigten gilt aber nach wie vor als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal bei der Abgrenzung von Unternehmen nach Größengruppen.[7]
Während einige Autoren immer noch von rein quantitativen Unterscheidungsmerkmalen ausgehen (z. B. Kleinunternehmen – bis 50 Mitarbeiter[8]), zeichnet sich immer mehr der Trend ab, auch qualitative Merkmale mit in Betracht zu ziehen. Selbstverständlich lässt sich durch Beschäftigungszahlen, Umsatzhöhe oder Betriebsvermögen eine grobe Abgrenzung machen. Um aber genau bestimmen zu können, in welche Kategorie ein Unternehmen fällt, sollte z.B. auch die Branche mit berücksichtigt werden.
Ein Beispiel dafür ist das Gastgewerbe. Gemessen an der Beschäftigtenzahl ergibt sich laut EU-Definition die folgende Verteilung:
0,2 % der Betriebe 50 bis 499 Beschäftigte (= Mittelbetriebe);
4,3 % der Betriebe 10 bis 49 Beschäftigte (= Kleinbetriebe);
95,5 % der Betriebe bis 9 Beschäftigte (= Kleinstbetriebe).[9]
„Innerhalb der Branche gelten aber beispielsweise bereits Betriebe mit 20 Beschäftigten durchaus als Mittelbetriebe und mit 5 Beschäftigten immer noch als Kleinbetriebe. Über 50 % der Betriebe beschäftigen keine familienfremden Arbeitskräfte.“[10]
Langer definiert die qualitativen Merkmale für KMU folgendermaßen:
Der Unternehmer prägt den Betrieb durch seine Persönlichkeit;
Er ist zugleich Eigenkapitalgeber und oberste Führungskraft;
In einem KMU stehen nur begrenzte Ressourcen und Fähigkeiten hinsichtlich Kapital, Mitarbeiter und Management zur Verfügung;
Meist ist eine Tendenz zu unsystematisches Management und einem Mangel an Bereitschaft zu strategischer Führung feststellbar;[11]
Ähnliche Ansätze finden sich auch in Pichler, Pleitner und Schmidt. Auch hier steht der Unternehmer im Mittelpunkt der qualitativen Unterscheidungsmerkmale:[12]
In „kleinen“ Betrieben ist der Unternehmer selbst überwiegend in der Produktion bzw. fachlich-technisch tätig, während die kaufmännisch-organisatorischen Aufgaben hauptsächlich von Familienmitgliedern getragen werden.
In „mittleren“ Betrieben arbeitet der Unternehmer zwar noch weitgehend, aber nicht mehr ausschließlich in der Produktion bzw. Leistungserstellung und übernimmt vermehrt andere Funktionen.
In „großen“ Betrieben ist der Unternehmer nicht mehr selbst in der Produktion tätig, sondern übernimmt hauptsächlich kaufmännisch-organisatorische und beraterische Aufgaben.
Füglistaller und Wiedmann sehen andere qualitative Merkmale: „KMU zeichnen sich typischerweise aus durch Kundennähe, Schnelligkeit und Flexibilität dank kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien. Aufgrund ihrer knappen finanziellen und personellen Ressourcen sind ihre Märkte allerdings oft lokal beschränkt.“[13]
Alles in allem kann also gesagt werden, dass zur Definition von Kleinunternehmen quantitative und qualitative Merkmale herangezogen werden sollten, auch wenn in der Praxis aus Einfachheitsgründen oftmals die quantitativen Merkmale bevorzugt werden.
Um diese Diplomarbeit international vergleichbar zu machen, werden die Unterscheidungsmerkmale der EU-Kommission herangezogen, wobei Kleinstunternehmen ebenfalls in die Kategorie der Kleinunternehmen fallen sollen. Die qualitativen Unterscheidungsmerkmale, wie Unternehmer-persönlichkeit, Kundennähe, Schnelligkeit und Flexibilität werden nicht überprüft, auch wenn bei erfolgreichen Kleinunternehmen davon ausgegangen werden kann, dass diese Merkmale gegeben sind.
Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die europäische Wirtschaft stark durch Klein- und Mittelbetriebe geprägt ist; 99,8 % aller Unternehmen sind KMU; zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten in Klein- und Mittelbetrieben und nicht nur das: der Anteil an KMU an der Gesamtunternehmenszahl vergrößert sich weltweit.[14] KMU bilden also das Rückgrat der weltweiten und im Besonderen auch der österreichischen Unternehmenslandschaft. Ihr Einfluss in der Wirtschaft ist entsprechend hoch. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Bedeutung der KMU in Hinblick auf Unternehmensanzahl, Beschäftigungszahlen, Wertschöpfung und Umsatz in Europa.
Abb. 3: Wirtschaftliche Bedeutung von KMU in der Europäischen Union[15]
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