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Ethische Probleme beim Rechtsanspruch auf Unterhalt

AutorMaria Drews M.A.
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl88 Seiten
ISBN9783638045230
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis5,99 EUR
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,85, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Philosophisches Institut), 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit richtet sich an alle jungen Erwachsenen. Ihnen soll aufgezeigt werden, wie wichtig eine vom Partner oder der Partnerin materiell unabhängige Lebensplanung ist. Die daraus sich ergebenden Erkenntnisse sollen zu der konsequenten Forderung an die Gesellschaft führen, Möglichkeiten zu schaffen, Beruf, Familie und Elternschaft parallel zu realisieren. Zwischen heutigen Männern und Frauen und auch Eltern und erwachsenen Kindern herrschen in intakten Familien partnerschaftliche Beziehungen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Ausgangspunkt für eine Analyse ist deshalb die Frage nach der moralischen Legitimität der gerichtlichen Erzwingung von Unterhaltszahlungen zwischen Erwachsenen. Meist handelt es sich um folgende Fallkonstellationen: 1.die Erzwingung von Unterhaltszahlungen der Kinder für sozialhilfepflichtige oder pflegebedürftige Eltern, 2.die Erzwingung von Unterhaltszahlungen der Eltern für sozialhilfepflichtige Kinder, manchmal auch der Großeltern für die Enkel. 3.die Erzwingung von Unterhaltszahlungen der früheren Ehepartner, in der Regel der Männer, nach Trennung oder Scheidung. Das geltende Unterhaltsrecht ist da umstritten, wo es bei allen drei Fallkonstellationen regelmäßige Geld- oder Vermögensleistungen für einen Familienangehörigen oder Partner oder Partnerin auch dann noch vorsieht, wenn die familiären Bindungen bzw. die Partnerschaft aber immer häufiger auch die Eltern-Kind-Beziehung beendet wurde und weder eine äußere noch eine emotionale Verbundenheit mehr gegeben ist. Die Diskussionen werden dabei allerdings hauptsächlich im Familienrecht, kaum jedoch in Sozialphilosophie und Ethik geführt. Das Thema darf jedoch nicht nur unter pragmatischen Gesichtspunkten - etwa in der Hinsicht, dass das geltende Unterhaltsrecht zu einer allgemeinen Skepsis gegenüber partnerschaftlichen beziehungsweise familiären Bindungen führen könnte - sondern es muss auch aus der genuin philosophischen Perspektive des Problems der Gerechtigkeit, speziell der Verteilungsgerechtigkeit, diskutiert werden. Das Buch verfolgt hierbei das Ziel, die dem gültigen Unterhaltsrecht zugrundeliegenden und die Ansprüche begründenden sozialen Strukturen im Blick auf deren reale Charakteristik und ethischer Dimension kritisch zu hinterfragen.

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Leseprobe

2. Hauptteil :     Vereinbarkeit des geltenden Unterhalts- rechts mit Gerechtigkeitstheorien in der  gegenwärtigen Praktischen Philosophie

 

2.1 Aktuelle Ansätze von Gerechtigkeitstheorien:

 

Die vorliegende Untersuchung soll nicht das Für und Wider der Ansätze einzelner Gerechtigkeitstheorien herausstellen. Es sollen die in den verschiedenen Ansätzen jeweilig vertretenen Grundideen herauszukristallisiert werden, und zwar unter der Fragestellung, inwieweit die geltenden Unterhaltsregelungen mit diesen Grundideen der Gerechtigkeitstheorien vereinbar sind.

 

Im Jahre 2002 haben Christoph Horn und Nico Scarano im Suhrkamp Verlag mit dem Buch „Philosophie der Gerechtigkeit“ eine Textsammlung herausgegeben, die versucht, einen Überblick zu diesem Thema von der Antike bis zu Gegenwart zu verschaffen. In der Einführung beziehen sie sich auf John Rawls, der Gerechtigkeit als „die erste Tugend sozialer Institutionen“ bezeichnet habe, und stellen dies als Motto über die zeitgenössische Debatte.

 

Innnerhalb der Theorien – der zeitgenössischen -, die Gerechtigkeit als einen normativen Begriff betrachten, sehen sie hauptsächlich „sieben institutionenethische Themen verhandelt“ (S. 9,)

 

Politische Gerechtigkeit, verstanden als angemessene Verteilung von Rechten, Freiheiten, Ämtern und Chancen;

Soziale und ökonomische Gerechtigkeit, mit Blick auf die Verteilung materieller Güter, Arbeitsstellen und Ressourcen einschließlich der medizinischen Versorgung;

Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern;

Gerechtigkeit gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten;

Intergenerationelle Gerechtigkeit;

Juridische Gerechtigkeit einschließlich der Strafgerechtigkeit;

Internationale bzw. globale Gerechtigkeit als Nachfolgerin der älteren Diskussion um den gerechten Krieg.

 

Unter Einbeziehung der älteren Begriffsgeschichte fügen sie noch zwei zusätzliche Themen hinzu:

 

die kosmische oder natürliche Gerechtigkeit sowie

Gerechtigkeit verstanden als Eigenschaft einer Handlung oder aber vorzügliche Charaktereigenschaft.

 

Die Autoren stellen eine Vielfalt des normativen Gerechtigkeitsbegriffs fest, wobei sie zahlreiche Bereiche erkennen, in denen die Ausdrücke „gerecht“ oder „ungerecht“ verwendet werden. Diese Bereiche klassifizieren sie nach ihrer Anwendungsweise in:

 

Personale (Personen und Personengruppen, deren Handlungen etc.)

Institutionelle, (Verfahren, Regeln, Staaten etc.) und hier in

Theoretische und

Prozedurale

Resultative.(Wettkämpfe, Verteilungszustände etc.)

 

Über die Frage nach dem eigentlichen Sinn, was gerecht oder ungerecht ist, beziehen sich die Autoren auf die Theoriegeschichte von Gerechtigkeit und führen aus, dass viele ältere Theorien zur personalistischen Auffassung neigen, während die modernen Debatten bei den institutionalistischen Ansätzen zu liegen scheinen. Sie schlagen vor, das Problem als „Frage nach dem Primärobjekt von Gerechtigkeit“ festzumachen.

 

Nach Horn/Scarano stehen drei zentrale Fragestellungen im Vordergrund:

 

Das Dissensproblem

 

„Es betrifft den Umgang mit den in der Gesellschaft und zwischen den Kulturen beobachtbaren Differenzen in Bezug auf Gerechtigkeitsfragen.“

 

Das Positivitätsproblem:

 

„Es bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen der normativen Idee der Gerechtigkeit und den existierenden gesellschaftlichen Institutionen, vor allem den bestehenden Rechtsordnungen.“

 

Das Egalitarismusproblem,

 

„in dem es um den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit geht. Muss man Gerechtigkeit im Sinn eines strikten Egalitarismus oder aber im Sinn einer adressatenrelativen Ungleichverteilung verstehen;“

 

Die Frage nach der Berechtigung von einklagbarem Unterhaltsanspruch eines gesunden erwachsenen Menschen gegenüber einer anderen erwachsenen Person betrifft mehr oder weniger alle vorgenannten Bereiche: Sie betrifft sowohl Institutionen und ihre Regelungen als auch Personen und ihre Handlungen, aber auch die drei oben stehenden zentralen Fragestellungen:

 

Zu 1: Im Zusammenhang mit dem Dissensproblem sind die Fragen relevant, welche unterschiedlichen Auffassungen über Werte (Sittennormen) innerhalb einer Gruppe und/oder zwischen den zu vergleichenden sozialen Gruppen gelten, welche verschiedenartigen Abhängigkeiten zwischen den Gruppenmitgliedern bestehen, welche Gehorsamspflichten zu erfüllen sind oder ob vielleicht eine Eman- zipationsentwicklung stattfand, und schließlich, welche grundsätzlichen individuellen Freiheiten dem einzelnen Individuum zugestanden werden oder auch nicht.

 

Zu 2.: Beim Positivitätsproblem und dem Zusammenhang zwischen der normativen Idee der Gerechtigkeit und den existierenden gesellschaftlichen Institution, vor allem den bestehenden Rechtsordnungen muß hinterfragt werden, aufgrund welcher Gegebenheiten und aufgrund welcher vermuteten Schutzbedürfnisse von betreffenden Personengruppen geltendes Recht gesetzt wurde. Es muß auch hinterfragt werden, ob diese Schutznotwendigkeiten noch gegeben sind und welch innerer Zusammenhang hier zwischen Anspruch und Notwendigkeit besteht.

 

Die Frage, ob geltendes Recht einklagbarer Unterhaltsansprüche noch zeitgemäß ist, steht im Zusammenhang mit der Frage nach der Gerechtigkeit sozialer Institutionen, hier der sozialen Institution „Rechtsnorm“.

 

Zu 3.: Das Egalitarismusproblem, fragt nach dem Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit sowie danach, ob Gerechtigkeit im Sinne eines strikten Egalitarismus oder aber im Sinne einer adressatenrelativen Ungleichverteilung zu verstehen ist. Ob „Gleichheit“ als Grundidee für „Gerechtigkeit“, als Zielvorgabe oder lediglich als einen der vielen Bausteine zu betrachten ist, führt zwingend zu der Einbeziehung der von der Natur vorgegebenen Aufgabenverteilung, nämlich der Fortpflanzung und der damit verbundenen Fürsorgenotwendigkeiten für die ersten Lebensjahre des Nachwuches. Aus dieser „natürlichen“ Aufgabenverteilung entstanden Rollenverständnisse für Männer und Frauen innerhalb einer Gesellschaft, deren Inhalte nur schwer an veränderte Rahmenbedingungen angepaßt werden können. Eine Diskussion über adressatenrelative Ungleichverteilung muß die gesellschaftspolitisch wichtige und wünschenswerte Institution „Elternschaft“ würdigen und die damit verbundenen besonderen Kompensationsanspüche der für die Realisierung bereiten Personen entsprechend berücksichtigen.

 

Da eine Vergleichbarkeit von Personen mit „Aufzuchtspflichten“ und Personen ohne diese problematisch ist, bezieht sich die vorliegende  Untersuchung ausschließlich auf erwachsene arbeitsfähige Personen, unabhängig von ihrem familiären Umfeld und gleichgültig von welcher Familienbeziehung der Anspruch abgeleitet wird.

 

Geltende Unterhaltspraxis kann jedoch sowohl unter dem Gesichtspunkt „1. Politische Gerechtigkeit, ...“ als auch unter dem Schwerpunkt „2. Soziale und ökonomische Gerechtigkeit, ...“ und „3. Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern“  betrachtet werden. Dabei kann die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern unter politischer, sozialer und ökonomischer, intergenerationeller aber auch juridische Gerechtigkeit angesehen werden. International spielt wiederum eine Rolle, ob dem Unterhaltsanspruch eine Einschränkung persönlicher Freiheiten gegenüber steht.

 

Eingrenzend wird der Zusammenhang zwischen der normativen Idee der Gerechtigkeit und den existierenden gesellschaftlichen Institutionen, vor allem der Rechtsordnungen (Positivitätsproblem), hinterfragt.

 

Was die als gerecht oder ungerecht bezeichneten betroffenen Bereiche angeht, so ist sowohl der personale als auch der institutionelle aber auch der resultative Bereich betroffen.

 

Für eine Untersuchung auf Kompatibilität von Unterhaltsregelungen im geltenden Recht mit den zeitgenössischen Gerechtigkeitstheorien innerhalb der Philosophie werden exemplarisch die Gerechtigkeitstheorien von John Rawls, Robert Nozick und Otfried Höffe in ihren zentralen Ansätzen betrachtet und in Zusammenhang gebracht..

 

2.1.1 John Rawls und seine Gerechtigkeit als Fairness

 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf das Werk von John Rawls, „Eine Theorie der Gerechtigkeit“, in der deutschen Übersetzung 1979 im Suhrkamp-Verlag Frankfurt erschienen. Alle Zitate sind aus diesem Werk. (Titel der...

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