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Falllösung - Öffentliches Recht - Grundlagen

AutorGudrun Trauner
VerlagLinde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H.
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783709409978
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR

Methoden zur Anwendung des öffentlichen Rechts

Die praktische Bedeutung des Rechts liegt in der Anwendung von Gesetzen auf Sachverhalte. Die ”Falllösung – Öffentliches Recht – Grundlagen" erklärt die Denkschritte und Methoden der Anwendung des Öffentlichen Rechts auf Sachverhalte sowie die auf den Denkschritten und Methoden der Falllösung beruhenden Schriftsätze in den behördlichen Verfahren (Antrag der Partei und Bescheid der Verwaltungsbehörde).

Beispiele geben Gelegenheit zum Üben. Ein Glossar im Anhang definiert die wichtigsten Begriffe der Falllösung.

Ergänzend liegen vor:

  • ”Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen": ein übersichtliches Nachschlagewerk, das das öffentliche Recht mit seinen Begriffen und Inhalten als System darstellt.
  • ”Studienbuch – Öffentliches Recht – Grundlagen" mit ausführlichen Fragen zur Selbstkontrolle des Studienfortschritts.
  • ”Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen" bieten ergänzend 54 Gesetzestexte aus dem Bundes-, Landes- und aus dem Unionsrecht.


Prof. für Öffentliches Recht, Leiterin der Abteilung für Verwaltungslehre und Verwaltungsmanagement, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Linz.

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Leseprobe

7 SCHRIFTSATZMUSTER BESCHEID


36

Falllösung 4

GESCHÄFTSSTELLE 1)

 

Adresse

 

Geschäftszahl (GZ) 2)

 

Ort, Datum 3)

[BescheidadressatIn]4)

Vorname, Zuname, Beruf, Adresse

[zH des Vertreters]

 

BESCHEID 5)

[VARIANTE A: antragsbedürftiger Bescheid]

Über Ihren Antrag ergeht von der/vom entscheidende Behörde in Funktion (und Instanz) folgender6)

Spruch :7)

[1. Zurückweisung]8)

Ihr Antrag vom Datum auf Begehren wird (als unzulässig) zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage/n: §§/Art 12)

[2. Abweisung]9)

Ihr Antrag vom Datum auf Begehren wird (als unbegründet) abgewiesen.

Rechtsgrundlage/n: §§/Art 12)

[3a. vollinhaltliche Stattgabe – Gestaltungsbescheid]10)

Ihrem Antrag vom Datum auf Begehren wird stattgegeben undkonkrete behördliche Anordnung erteilt/bewilligt/genehmigt. Rechtsgrundlage/n: §§/Art12)

[3b. teilweise Stattgabe – Gestaltungsbescheid]10)

Ihrem Antrag vom Datum auf Begehren wird teilweise stattgegeben undkonkrete behördliche Anordnung erteilt/bewilligt/genehmigt. Das Mehrbegehren wird (als unbegründet) abgewiesen/(als unzulässig) zurückgewiesen.

Rechtsgrundlage/n: §§/Art 12)

[3c. Stattgabe mit Nebenbestimmungen – Gestaltungsbescheid (insb Auflagen)]10)

Ihrem Antrag vom Datum auf Begehren wird stattgegeben undkonkrete behördliche Anordnungunter folgender Auflage erteilt/bewilligt/genehmigt: Präzise Beschreibung der Auflage.

Rechtsgrundlage/n: §§/Art 12)

8[VARIANTE B: amtswegiger Bescheid]

In dem amtswegig eingeleiteten Verwaltungsverfahren ergeht von der/vom entscheidende Behörde in Funktion (und Instanz) folgender6)

Spruch :7)

Konkrete behördliche Anordnung [Gestaltung, Leistung, Feststellung; bei Leistung zusätzlich Leistungsfrist].

Rechtsgrundlage/n: §§/Art 12)

Begründung 13)

I.

Auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens steht folgender Sachverhalt fest:14)

 

Darlegung des festgestellten Sachverhalts

II.

Die Behörde hat Beweis erhoben durch:15)

 

erhobene Beweismittel

[bei widerspruchsfreien Beweisergebnissen]:Der festgestellte Sachverhalt ergab sich widerspruchsfrei aus den aufgenommenen Beweismitteln.

[bei widersprüchlichen Beweisergebnissen]: Beweiswürdigung (Beweiserörterung)

III.

Rechtliche Beurteilung ([Zulässigkeit und] inhaltliche Begründetheit) 16)

  

Nennung der einzelnen Tatbestandselemente

Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe

Subsumtion der Sachverhaltsdetails unter die einzelnen Tatbestandselemente

Rechtsfolge (gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung)

Begründung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit

Rechtsmittelbelehrung 17)

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen Beschwerdefrist ab...

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