'Kanzlerdemokratie' oder 'Koordinationsdemokratie'
Die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
Autor | Florian Borck |
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Verlag | GRIN Verlag |
Erscheinungsjahr | 2008 |
Seitenanzahl | 57 Seiten |
ISBN | 9783640108190 |
Format | PDF/ePUB |
Kopierschutz | kein Kopierschutz |
Geräte | PC/MAC/eReader/Tablet |
Preis | 16,99 EUR |
Alfred Grosser, französischer Politologe und Publizist
Alfred Grosser charakterisiert mit der 'patriarchischen Demokratie' einen Teil politischer Wirklichkeit der ersten Dekade der Bundesrepublik Deutschland und zugleich die Ära-Adenauer. Konrad Adenauer trug wesentlich zum Wiederaufbau Deutschlands bei. Zum einen als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates und somit als maßgeblicher Akteur bei der Gestaltung der deutschen Verfassung. Zum anderen als prägende Figur im deutschen Kanzleramt. Dem Bundeskanzler wurde, als Lehre aus der instabilen und schließlich folgenreich gescheiterten Weimarer Republik, im Grundgesetz eine tragende und bedeutsame Rolle im politischen System der Bundesrepublik zugewiesen. Gemeinsam mit Adenauers patriarchischem Regierungsstil verschaffte sich zunächst im Mundgebrauch, später bei Journalisten, letztendlich auch in der Wissenschaft der Begriff der 'Kanzlerdemokratie' seinen Platz.
Die Kanzlerdemokratie zeichnet sich dadurch aus, dass 'der Kanzler sich als Mittelpunkt politischer Entscheidungsprozesse behauptet' . Nach dem Ausscheiden Adenauers dem höchsten Amt sprachen viele von dem Ende der Kanzlerdemokratie und von einer 'Relativierung des Kanzlerprinzips' . Verantwortlich wurden dafür gesellschaftliche, politische und ökonomische Entwicklungen, wie etwa der Anstieg von politikbeeinflussender Interessen aus den Reihen der Gesellschaft, gemacht. Die Kanzlerdemokratie weiche dieser Theorie nach mehr und mehr einer Koordinationsdemokratie, in der ein Regierungschef dem Vermitteln und Koordinieren der Interessen verschiedener institutioneller Kräfte dienlich ist.
Unter dem Begriff des politischen Systems fallen im Folgenden nicht ausschließlich die Verfassungsorgane des Staates, wie Bundesregierung, Bundesrat oder Parlament. Verwendet wird er hier als erweiterter, dem Pluralismus der Gesellschaft und Politik entsprechenden Begriff, der auch Parteien oder Verbände als Vertreter der Gesellschaft, dem Sozialen oder der Ökonomie umfasst. Unter dem Begriff 'Regieren' wird im weiteren die 'Herbeiführung und Durchsetzung gesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen' verstanden.
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