1. Formen der Kindertagesbetreuung
Als Eltern haben Sie das Recht, im Bereich der Kinderbetreuung zwischen „Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung“ der Tagesbetreuung zu äußern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII = Sozialgesetzbuch Achtes Buch; detaillierte Informationen zu diesem Gesetz folgen im 3. Kapitel). Bevor Sie sich entscheiden, können Sie sich z.B. vom Jugendamt – mancherorts auch z.B. als „Amt für Jugend und Familie“ bezeichnet – beraten lassen: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern ... über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten“ (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Sie haben auch „in allen Fragen der Kindertagespflege“ einen Anspruch auf Beratung (§ 23 Abs. 4 SGB VIII). Ihren Wünschen nach einer bestimmten Betreuungsform und deren Ausgestaltung soll entsprochen werden, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist (§ 5 Abs. 2 SGB VIII).
Prinzipiell können Sie zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wählen. In den letzten Jahrzehnten haben sich hier ganz unterschiedliche Formen herausgebildet, die Ihnen in diesem Kapitel vorgestellt werden sollen. Allerdings kann nur ein grober Überblick geleistet werden, da es viele länderspezifische und kommunale „Eigenheiten“ gibt – für Kindertagesbetreuung sind in erster Linie die Städte und Gemeinden zuständig, die von Bund und Ländern nur recht allgemeine Vorgaben erhalten. Ferner werden Sie in diesem Kapitel verschiedene Träger von Kindertagesstätten kennen lernen. Schließlich wird kurz auf Krabbel- bzw. Eltern-Kind-Gruppen, Au-pairs und Babysitter eingegangen, obwohl es sich hier nicht um Angebote der Kindertagesbetreuung handelt.
Kindertageseinrichtungen
Die Begriffe „Kindertagesstätte“, „Kindertageseinrichtung“ bzw. „Kita“ sind im weiteren Sinne Sammelbezeichnungen für Institutionen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Diese werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut. Dabei handelt es sich neben Jahrgangsgruppen vor allem um altersgemischte Gruppen, die in der Regel zwei bis fünf Jahrgänge umfassen.
Öffnungszeiten: Um dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf von Eltern zu entsprechen, können Kindertageseinrichtungen als Ganztagskitas, Kitas mit verlängerten Vormittagsgruppen, Halbtagskitas oder auch als Kitas mit überlangen Öffnungszeiten betrieben werden. In vielen Kindertagesstätten gibt es auch Gruppen mit unterschiedlich langen Öffnungszeiten oder einen Früh- bzw. Spätdienst für Kinder, die besonders früh gebracht oder später als andere abgeholt werden. Insbesondere in Großstädten sind einige Kitas (z.B. an Krankenhäusern oder Flughäfen) an allen sieben Tagen der Woche bzw. 24 Stunden am Tag geöffnet.
Es werden nun die wichtigsten Arten von Kindertageseinrichtungen beschrieben. Die Bezeichnungen können in verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich ausfallen.
Kinderkrippen
Kinderkrippen sind Tageseinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die hier in einem altersgemäß ausgestatteten Raum das Zusammenleben mit anderen Kindern lernen. Da unter dreijährige Kinder viel Pflege, Stimulation und Zuwendung benötigen, sind die Gruppen recht klein. Kinderkrippen haben einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Leider werden sie in der Öffentlichkeit zumeist noch als reine Betreuungsangebote wahrgenommen. Erst langsam „erobern“ sie sich die Anerkennung als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.
Krabbel- und Spielgruppen
Unter Bezeichnungen wie „Eltern-Kind-Gruppe“, „Spielgruppe“, „Krabbelgruppe“ oder „Mutter-Kind-Gruppe“ werden z.B. von Kirchengemeinden, Mütterzentren oder Familienbildungsstätten Angebote vorgehalten, wo Babys bzw. unter dreijährige Kinder erste soziale Beziehungen mit ähnlich alten Kindern aufnehmen und miteinander spielen können. Die Gruppenleiterin leitet Eltern und Kinder bei gemeinsamen Aktivitäten an, bringt ihnen Reime und Lieder bei und steht den Erwachsenen bei Erziehungsfragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Da diese Gruppen in der Regel nur an einigen Wochentagen für ca. zwei Stunden zusammen kommen und die Eltern ihre Kinder begleiten müssen, handelt es sich hier allerdings nicht um ein Betreuungsangebot.
Kindergärten
Kindergärten – gelegentlich auch als Kindertagesheime bezeichnet – sind Tageseinrichtungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Die Gruppengröße schwankt je nach Bundesland zwischen 12 und 25 Kindern.
Unter Regelkindergarten versteht man einen Kindergarten, der Kinder aus dem umliegenden Wohnumfeld aufnimmt. Kindergärten mit einer besonderen pädagogischen Konzeption (siehe 5. Kapitel) – z.B. Waldorf-, Montessori- oder Waldkindergärten – haben in der Regel ein größeres Einzugsgebiet. Für Kinder, die mit sechs Jahren vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, gibt es mancherorts auch Schulkindergärten oder Vorklassen. Ansonsten können sie weiter ihren alten Kindergarten besuchen.
Sonderkindergärten, Heilpädagogische Tagesstätten bzw. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVEs) nehmen behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder auf und fördern sie intensiv. Oft sind sie Sonderbzw. Förderschulen angeschlossen und haben sich auf eine Behinderungsform spezialisiert (z.B. Tagesstätte für Blinde). Aufgrund des großen Einzugsbereichs gibt es häufig einen Fahrdienst – die Kinder werden zu Hause abgeholt und wieder heimgebracht.
In Integrationskindergärten werden bis zu fünf behinderte und ca. 10 nicht behinderte Kinder gemeinsam erzogen, gebildet und betreut. Werden hingegen nur einzelne behinderte Kinder in eine Kindergruppe aufgenommen, dann handelt es sich um Einzelintegration.
Kindertageseinrichtungen mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern haben in der Regel kleinere Gruppen und mehr Personal. Einzelne Fachkräfte sind oft zusätzlich qualifiziert (z.B. als Heilpädagoginnen). Ferner werden die behinderten Kinder häufig zusätzlich von Fachleuten (einzeln) gefördert, die nur zu diesem Zweck in die Tageseinrichtung kommen.
Kitas mit erweiterter, großer bzw. weiter Altersmischung
In den letzten Jahrzehnten ist das Altersspektrum in vielen Kindertageseinrichtungen größer geworden: Bei einer „erweiterten Altersmischung“ nehmen Kindergärten auch zweijährige Kinder auf. Die Gruppen sind dann zumeist etwas kleiner als in Regeleinrichtungen. Dasselbe gilt für die „weite Altersmischung“ (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 6 Jahren in einer Gruppe). Vereinzelt gibt es auch Kitas mit einer „großen Altersmischung“ (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 10 bzw. 12 oder gar 14 Jahren in einer Gruppe). Sie haben zumeist eine besondere pädagogische Konzeption, die sich oft an der „Großfamilie“ orientiert: In „Familiengruppen“ sollen Kinder unterschiedlichen Alters wie Geschwister zusammenleben.
Kombinierte bzw. Kooperationseinrichtungen
Manche Kitas vereinen verschiedene Betreuungsangebote unter einem Dach, also z.B. eine Kinderkrippe und einen Kindergarten, einen Kindergarten und einen Kinderhort, eine Regel- und eine Integrationsgruppe.
Kitas mit geschlossenen, halboffenen bzw. offenen Gruppen
In den meisten Kindertageseinrichtungen sind die Gruppen „geschlossen“, d.h. nahezu alle Aktivitäten finden innerhalb der Gruppe statt. Bei halboffenen Gruppen verbringen die Kinder einen Teil der Zeit in ihren Stammgruppen. In der übrigen Zeit können sie alle Gruppen- bzw. Funktionsräume nutzen und mit allen anderen Kindern spielen. In offenen Einrichtungen gibt es keine festen Gruppen mehr. Die Kinder wechseln zwischen verschiedenen Räumen und spielen mit den sich dort aufhaltenden Kindern. Sowohl bei halboffenen als auch bei offenen Gruppen machen die Fachkräfte zu bestimmten Zeiten Angebote, die von allen Kindern genutzt werden oder die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Die Pädagoginnen können sich somit auf bestimmte Bildungsbereiche spezialisieren, für die sie ein großes Interesse oder besondere Kompetenzen mitbringen.
Einige Kindertagesstätten mit offenen Gruppen haben Nestgruppen für Babys, Ein- und (eventuell) Zweijährige eingerichtet, die entweder für begrenzte Zeit (bis zum Ende der Eingewöhnung) oder auf Dauer bestehen. Unter dreijährige Kinder finden hier einen Schutzraum vor, von dem aus sie allmählich die gesamte Einrichtung „erobern“. In Nestgruppen werden zumeist nur acht bis zehn Kleinstkinder betreut, auf die in der Regel anderthalb...