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E-Book

Nachtragsmanagement in der Baupraxis

Grundlagen - Beispiele - Anwendung

AutorAlexander Flassak, Ulrich Elwert
VerlagVieweg+Teubner (GWV)
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl205 Seiten
ISBN9783834894274
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Kaum ein größeres Bauvorhaben wird ohne Bauablaufstörungen und Nachtragsforderungen abgewickelt. Selbst bei einer im Wesentlichen reibungslos abgewickelten Hochbaumaßnahme muss mit einem Nachtragsvolumen in Höhe von ca. 5 % der ursprünglichen Vertragssumme gerechnet werden.
Das Buch stellt auf Basis baurechtlicher und baubetrieblicher Grundlagen mögliche Nachtragsursachen und -folgen sowie die zugehörigen Anspruchsgrundlagen dar, zeigt geeignete Methoden zur Dokumentation von Nachtragssachverhalten auf und bietet Lösungshilfen bei der Analyse und Bewertung von Nachträgen. Abgerundet wird die Thematik durch zahlreiche Praxisbeispiele und eine ausführliche Darstellung von Möglichkeiten zur Nachtragsprophylaxe und innovativen Instrumenten zur alternativen, außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die aktualisierte 2. Auflage berücksichtigt die Neufassung der VOB/B 2006 und die aktuelle Rechtsprechung mit interessanten neuen Urteilen zu den im Buch behandelten Themen, so z. B. AGB, Behinderungen, Vergütung von Nachträgen oder der Planerhonorarerhöhung bei Bauzeitenverlängerungen.


Prof. Ulrich Elwert, Dipl.-Ing. Freier Architekt ist Professor an der Fachhochschule Mainz mit den Lehrgebieten Planungs- und Baumanagement, EDV/CAD, Baukonstruktion und Entwurf sowie Normenobmann der DIN 277 und DIN 18 960 und Partner im Büro ELWERT & STOTTELE Architektur - Projektmanagement, Ravensburg.

Alexander Flassak, Dipl.-Ing./Dipl.Bauprojektmanager und Immobilienökonom (ebs), Mitarbeiter der Ernst & Young Real Estate GmbH Eschborn/Frankfurt/M., ist im DIN Normenausschuss der Normenreihe DIN 69 900 (Projektmanagement) tätig und Mitglied im Bau- und Berufsrechtsausschuss der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

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Leseprobe
8 Nachtragsprophylaxe – alternative Streitbeilegung (S. 159-160)

Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mittlerweile fast regelmäßig mit erheblichen Meinungsverschiedenheiten und kontroversen Auseinandersetzungen der Bauvertragsparteien verbunden, die oftmals in langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren münden. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so viel prozessiert wie im privaten Baurecht. Ein Drittel aller Zivilprozesse sind Bauprozesse, in den neuen Bundesländern sogar die Hälfte. Andererseits ist das Prozessieren in keinem anderen Rechtsgebiet so ineffizient und unökonomisch wie im Baurecht. Gerade bei Bauvorhaben, insbesondere bei laufenden Baustellen, ist Zeit und Schnelligkeit ein besonders wichtiger geldwerter Faktor. Allerdings dauern selbst erstinstanzliche Entscheidungen oft Jahre, manchmal Jahrzehnte.

Daran schließt sich bei entsprechender wirtschaftlicher Bedeutung vielfach ein langwieriger Instanzenzug an. Die Klärung technisch komplizierter Sachverhalte erfordert zudem häufig die Einschaltung von mehreren Gutachtern und Sachverständigen. Bauprozesse sind dementsprechend kostenintensiv und beanspruchen hohe Transaktionskosten zur Information von Anwälten, Sachverständigen und Gerichten. Der Gang vor staatliche Gerichte mündet nach mehreren Jahren oftmals in einem Vergleich, der die Parteien in Anbetracht der Dauer und der bis dahin aufgewendeten Ressourcen nicht mehr zufrieden stellen kann.

Der Kläger ist hierbei gezwungen, ein erhebliches finanzielles Risiko bei ungewissem Ausgang des Verfahrens und damit einhergehender Rechtsunsicherheit einzugehen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe alternativer Konfliktlösungsverfahren ist für die Vertragspartner aus ökonomischer Sicht, allein schon aus Gründen der Senkung des eigenen wirtschaftlichen Risikos und einer zügigen Beilegung der Streitigkeiten, vorteilhaft. Bereits bei Vertragsabschluss sollten sich die Vertragspartner Gedanken darüber machen, wie aufkommende Streitfälle gelöst werden können. Dazu gehört, die Möglichkeiten der Streitvermeidung weitestgehend auszuschöpfen, Regelungen für eine sinnvolle Streitschlichtung zu vereinbaren sowie Vorsorge für eine eventuell erforderliche Streitentscheidung bei unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten zu treffen und entsprechende Reglungen in den Vertrag aufzunehmen.

Dies ist zweckmäßig zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, bei dem die Kooperation noch das Handeln der Vertragspartner bestimmt. Der besonderen Bedeutung von vertraglichen Vereinbarungen zur Streitbeilegung wurde im Rahmen der Neufassung der VOB 2006 mit Einfügung des § 18 Nr. 3 VOB/B Rechnung getragen. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung des DVA als Herausgeber der VOB/B ohne rechtliche Bindungswirkung. Mit Einfügung der Regelung wird die Möglichkeit eines außergerichtlichen Verfahrens zur Streitbeilegung anerkannte Regel der Technik.

Dass im Baubereich besonders viel prozessiert wird, liegt nicht unbedingt daran, dass die „Leute am Bau" in besonderem Maße streitsüchtig wären, sondern vielmehr in der Eigenart des Bauens selbst. Das Baugeschehen ist in technischer, baubetrieblicher und rechtlicher Hinsicht vielschichtig und komplex. Kaum ein Bauprojekt wird letztlich so ausgeführt wie es ursprünglich geplant wurde. Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen und Bauablaufstörungen führen zu Nachtragsforderungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber, dessen Finanzierung auf die ursprüngliche Planung abgestellt war, muss ggf. nachfinanzieren und wird versuchen, Nachtragsforderungen weitestgehend abzuwehren.

Die Forderungen des Auftragnehmers sind teilweise stark überhöht, um ein unter harten Wettbewerbsbedingungen nahezu unauskömmlich kalkuliertes Angebot nachträglich aufzubessern und erwarteten Kürzungen der Forderungssumme durch den Auftraggeber vorzubeugen. Hinzu kommen bei Bauvorhaben regelmäßig unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, wie z. B. Baugrundprobleme, Schnittstellenprobleme zwischen den Gewerken und Behinderungen, die das Konfliktpotenzial bei Bauprojekten erhöhen. Neben den Kosten für Anwälte und Sachverständige wird eigenes Personal zur Prozessbegleitung gebunden, das für die eigentliche Baustellentätigkeit nicht mehr zur Verfügung steht. Da auch langwierige Gerichtsverfahren häufig für beide Vertragsparteien zu unbefriedigenden Resultaten führen, werden nachfolgend Möglichkeiten der Nachtragsprophylaxe sowie alternative Formen und Verfahren zur Konfliktvermeidung und Streitbeilegung vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 2. Auflage6
Vorwort zur 1. Auflage7
Inhaltsverzeichnis8
1 Einleitung12
1.1 Zielsetzung, Abgrenzung und Gliederung12
1.2 Ausgangssituation13
2 Begriffsdefinitionen18
3 Baubetriebliche und baurechtliche Grundlagen22
3.1 Der Bauvertrag22
3.1.1 Bauvertrag nach BGB Werkvertragsrecht22
3.1.2 Bauvertrag nach VOB23
3.2 Bauvertragstypen23
3.2.1 Der Einheitspreisvertrag23
3.2.2 Der Pauschalvertrag24
3.2.3 Stundenlohnvertrag und Selbstkostenerstattungsvertrag25
3.2.4 Mischformen25
3.2.5 Neue Vertragsmodelle26
3.3 Das Bausoll29
3.4 Leistungspflichten der Vertragspartner beim Bauvertrag31
3.4.1 Auftragnehmerpflichten32
3.4.2 Auftraggeberpflichten34
3.5 Vertragsfristen und Termine37
3.5.1 Regelungen des BGB37
3.5.2 Regelungen der VOB/B37
3.5.3 Die Rechtsfolgen von Terminüberschreitungen39
3.6 Terminplanung40
3.6.1 Darstellungsformen von Terminplänen42
3.6.2 Vorgangsabhängigkeiten, Anordnungsbeziehungen48
3.6.3 Ermittlung der Vorgangsdauern49
3.7 Kalkulation50
3.7.1 Bauauftragsrechnung51
3.7.2 Kalkulationselemente52
3.7.3 Kalkulationsverfahren54
3.7.4 Verfahrensablauf der Kalkulation über die Angebotssumme57
3.7.5 Die EFB-Blätter der öffentlichen Auftraggeber61
4 Mögliche Nachtragsursachen und Nachtragsfolgen64
4.1 Lohn-/Stoffpreisgleitklauseln65
4.1.1 Lohnpreisgleitklauseln65
4.1.2 Stoffpreisgleitklauseln67
4.2 Mengenänderungen67
4.2.1 Auswirkung von Mengenminderungen69
4.2.2 Auswirkung von Mengenmehrungen70
4.2.3 Ermittlung des neuen Einheitspreises70
4.2.4 Ausgleichsberechnung73
4.3 Geänderte und zusätzliche Leistungen73
4.3.1 Das Änderungsrecht des Auftraggebers73
4.3.2 Die Leistungsänderung nach § 2 Nr. 5 VOB/B75
4.3.3 Die zusätzliche Leistung nach § 2 Nr. 6 VOB/B75
4.3.4 Abgrenzung geänderter und zusätzlicher Leistungen76
4.3.5 Ankündigungserfordernis für gesonderte Vergütung76
4.3.6 Vereinbarung des neuen Preises vor Ausführungsbeginn77
4.4 Selbstübernahme oder Entfall vereinbarter Leistungen78
4.5 Leistungen ohne Auftrag80
4.6 Besondere planerische Leistungen82
4.7 Stundenlohnarbeiten83
4.8 Behinderung des Auftragnehmers84
4.8.1 Behinderungsanzeige und Offenkundigkeit84
4.8.2 Verlängerung der Ausführungsfristen85
4.8.3 Anpassungspflicht des Auftragnehmers87
4.8.4 Die Berechnung der Fristverlängerung88
4.8.5 Schadenersatzansprüche91
4.8.6 Zusammenfassung92
4.9 Der Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB94
4.10 Störung der Geschäftsgrundlage96
4.10.1 Voraussetzungen96
4.10.2 Rechtsfolgen97
4.11 Störungen der Architekten- und Ingenieurleistungen99
4.12 Sonderprobleme bei Nachträgen101
4.12.1 Nachlassvereinbarungen101
4.12.2 Vergabegewinne bei der Mindermengenvergütung102
4.12.3 Vergütung der Kosten für die Nachtragsbearbeitung102
4.12.4 Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers104
4.12.5 Zur Ausschreibungspflicht von Nachträgen105
4.12.6 Nachtragsforderungen von Nachunternehmern105
4.12.7 Vollmacht und Vertretungsbefugnisse106
4.12.8 Kalkulationsirrtum107
4.12.9 Spekulationspreise108
4.12.10 Erschwernisse infolge nicht beachteter Bedenkenanmeldungen109
4.13 Zusammenfassung110
5 Beispielrechnungen112
5.1 Kalkulation über die Angebotssumme112
5.2 Lohn-/Stoffpreisgleitklauseln115
5.3 Mengenänderungen – Mehrmengen116
5.4 Mengenänderungen – Mindermengen119
5.5 Ausgleichsberechnung120
5.6 Geänderte Leistungen122
5.7 Zusätzliche Leistungen123
5.8 Selbstübernahme/Entfall vereinbarter Leistungen124
5.9 Behinderung des Auftragnehmers127
6 Dokumentation136
6.1 Vertragsunterlagen137
6.2 Vertragsterminplan mit Fortschreibung138
6.3 Bautagesberichte138
6.4 Besprechungsprotokolle140
6.5 Dokumentenmanagement141
6.6 Planlieferlisten145
6.7 Foto- und Videodokumentation147
6.8 Aufmaßprotokolle149
6.9 Behinderungs- und Mängelanzeigen149
6.10 Soll-Ist-Vergleiche150
6.11 Übersicht151
7 Handhabung von Nachträgen154
7.1 Aufbau eines Nachtrags154
7.2 Der Einsatz von Formblättern und Regelabläufen156
7.3 Nachtragsprüfung und -bewertung158
7.4 Nachtragsdurchsetzung – Nachtragsabwehr160
7.4.1 Nachtragsdurchsetzung160
7.4.2 Nachtragsabwehr161
7.5 Abrechnung und Vereinbarung von Nachträgen162
7.6 Erfassung und Dokumentation von Nachträgen163
7.6.1 Änderungs- und Vertragsmanagement163
7.6.2 Nachtragsmanagementsysteme164
7.6.3 Möglichkeiten des EDV-Einsatzes168
8 Nachtragsprophylaxe – alternative Streitbeilegung170
8.1 Nachtragsprophylaxe171
8.2 Herkömmliche Instrumente der Konfliktlösung176
8.2.1 Verfahren vor staatlichen Gerichten176
8.2.2 Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration)177
8.2.3 Schiedsgutachtenverfahren179
8.2.4 Schlichtung180
8.2.5 Anrufungsverfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B180
8.2.6 Mediation181
8.3 Neue Formen des Streitmanagements182
8.3.1 Dispute Review Board183
8.3.2 Dispute Adjudication Board185
8.3.3 Adjudication in England188
8.3.4 Die Baubegleitende Einigungsstelle (BEST)189
8.4 Zusammenfassung190
Anhang192
Literaturverzeichnis206
Sachwortverzeichnis212

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