2 Freiberufler sein
Freiberufler arbeiten zu Hause oder in modernen Co-Working-Offices, haben keinen Chef und können sich die Zeit flexibel einteilen, jedenfalls manchmal. Freiberufler zu sein, ist schick und irgendwie »cooler« als gewerbetreibend. Es hat aber auch sonst einige Vorteile. Wer mit welcher Tätigkeit Freiberufler ist und wer eher als Gewerbetreibender eingestuft wird, wo der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Freelancer liegt, was Freiberufler verdienen und wie Sie Ihre Freiberuflichkeit gestalten können, erfahren Sie in diesem Kapitel.
2.1 Freiberufler als Lebensform
Frei sein ist zuallererst auch ein Lebensgefühl. Freiberufler zu sein hat ein bisschen damit zu tun. Ein Freiberufler arbeitet unabhängig, entscheidet selbst, macht sich nicht zum Sklaven seiner Mitarbeiter. Er entscheidet heute, selbstständig zu arbeiten, und ist es morgen – ohne großartige Investitionen und ohne eine Firma zu gründen. Das Wort »Freiberufler« löst schöne Assoziationen aus. Freiberufler zu sein ist auch schick, angesagt. Es hört sich für fremde Ohren besser an, hat ein cooleres Image als der unternehmerische Bruder, das Gewerbe, dieses Sammelbecken von Kaufleuten, Handwerkern und anderen Nicht-Freiberuflern. Ein Freiberufler wird sich auch selten als »Entrepreneur« verstehen, also als jemand, der Unternehmen aufbaut.
Nicht verkammerte Freiberufler werden in Österreich als »neue Selbstständige« bezeichnet. Das ist ein interessanter Begriff, der auch für Deutschland passend wäre. Klar ist, dass der Bereich der Freien aus Kultur- und Medienberufen rasant wächst, im Durchschnitt um rund 4,6 Prozent pro Jahr seit der Jahrtausendwende. Solche Freiberufler sind, auch wenn sie aus Steuersicht mitunter gar keine Freiberufler sind, eine neue Erscheinung. Und eine sehr moderne zudem.
Es gilt als trendy, frei zu arbeiten und sich das Geld aus verschiedenen Quellen zu erschließen, seine Zeit selbst einzuteilen und unabhängig zu sein. Nicht zuletzt ermöglicht diese »Lebensform« auch eine ganz neue Art der Work-Life-Balance. So sind mir in meiner Beratungspraxis eine Menge Fotodesigner, Texter und andere Kreative begegnet, die es toll fanden, nur so viel arbeiten zu müssen, wie sie zum Leben brauchen. Diesen Freiberuflern reichen 30 000 bis 40 000 Euro Gewinn zum Leben oft aus. Die gewonnene Lebensqualität ist ihnen viel wichtiger als der schnöde Mammon. Zeit für Reisen zu haben. Nach Hause gehen zu können, wann immer sie Lust haben. Im Vergleich zum tristen Angestelltendasein ist dies für viele wie ein Befreiungsschlag.
So können freiberufliche Eltern ihre Arbeit ideal mit der Kindererziehung verknüpfen. Da arbeitet der Papa, der Fotograf ist, am Vormittag und passt nachmittags aufs Kleine auf. Und die Mama, die Journalistin, hütet das Kiddie morgens, um dann nachmittags ihrem Job nachzugehen.
Steuerlich ist das Freiberuflertum meist von Vorteil. Wenn Sie denn ein echter Freiberufler sind, einer nach Einkommensteuerrecht, Paragraf 18 Absatz 1. Echte Freiberufler sind z. B. Musiker, Ärzte, Trainer, Journalisten. Sind Sie es nicht, etwa als Astrologe, so bleibt zwar das Gefühl, der Schick des Solounternehmers und Einzelüberlebenskämpfers – steuerlich gelten Sie aber als Gewerbebetrieb. Das hört sich laut und unromantisch an, macht sich aber letztendlich nur in einem Mehr an Steuern (Gewerbesteuer), der Zwangsmitgliedschaft in der Industrie-und Handelskammer und etwas komplexeren Buchführungsvorschriften bemerkbar.
Entwicklung der Zahl der Selbstständigen in Freien Berufen 1992 bis 2010 in Deutschland
Angaben jeweils zum 01.01. des Jahres in Tsd.
Immer mehr Freiberufler – Quelle: IFM-Bonn
Oft ist die Trennlinie unklar, entscheiden nur Gutachten oder einzelfallbezogene Deutungen über den Freiberuflerstatus.
2.2 Status: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Zunächst einmal ist »Freiberufler« ein steuer- und berufsrechtlicher Begriff. Freiberufler sind die Angehörigen der freien Berufe, die in einem Katalog explizit genannt sind.
Allerdings gibt es auch diesen Berufen ähnliche Berufe (Ähnlichkeitsberufe) sowie Tätigkeitsberufe. In der folgenden Auflistung können Sie sich einen Überblick verschaffen:
Freiberuflergruppen
| Katalogberufe | Katalogähnliche Berufe | Tätigkeitsberufe |
Kennzeichen | Im Einkommensteuergesetz § 18 Absatz 1 genannt. | Entsprechen den dort genannten Berufen weitestgehend. Erfordern eine höhere Ausbildung. | Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. |
| Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, Sachverständige | Als freiberuflich haben die Finanzgerichte z. B. folgende Berufe eingestuft: Aerobiclehrer, Bauleiter, Ergotherapeut, Bildhauer, Designer, Dirigent, EDV- und SAP-Berater (neuere Urteile), Fahrlehrer, Fotodesigner, Fotograf, Grafiker (sofern künstlerisch), Kameramann, Layouter, Masseur, Marktforscher, Modedesigner, Musiker, Physiotherapeut, Psychologe (nach Heilpraktikerausbildung), Reitlehrer, Rentenberater, Schauspieler (Model für Werbung oft gewerblich), Trainer, Visagist, Werbetexter, Zauberer | Wissenschaftlich: Forschung, Gutachten, Lehrtätigkeiten Künstlerisch: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer, Regisseure Schriftstellerisch: Autoren, Publizisten, Online-Journalisten, Rätselautoren, Lektoren (falls kein Full Service wie Druckabwicklung dazukommt), Softwareautor Erzieherisch: auch Betreiber eines Kinderheims, sofern die Didaktik und Pädagogik im Vordergrund stehen |
| Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher | | Unterrichtend: Kommunikationstrainer, Reitlehrer, eventuell auch Inhaber einer Schule |
Die Übersicht gibt nur einen Ausschnitt wieder und ist nicht vollständig. Hinzu kommt, dass sich die Rechtsprechung laufend ändert. Wer für die Anerkennung seines Status als Freiberufler mit einem guten Rechtsanwalt kämpft, hat oft gute Aussichten, wenn die Argumentation stimmt. In letzter Zeit wird oft eher zugunsten einer freiberuflichen Tätigkeit entschieden, etwa im IT-Bereich, wo es besonders viele Grenzfälle gibt.
Die folgenden Kriterien hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, sie sind für die Einstufung maßgeblich:
der persönliche Einsatz bei der Berufsausübung
der Charakter des jeweiligen Berufs
die Stellung und Bedeutung des Berufs im Sozialgefüge
die Qualität und Länge der erforderlichen Berufsausbildung
Die steuerliche Behandlung der Freiberufler ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt, während für Gewerbetreibende der § 15 gilt. In § 18 sind einige Berufe genannt, etwa der beratende Volks- und Betriebswirt oder der Übersetzer. Ein Zusatz, der die Mitarbeiter betrifft, ist interessant: »Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.« Dies bedeutet, dass Sie als Freiberufler entgegen manch landläufiger Meinung sehr wohl Mitarbeiter in unbegrenzter Zahl haben dürfen, aber inhaltlich immer auch selbst tätig bleiben müssen. Die Möglichkeit des Zusammenschlusses mit anderen freiberuflichen Partnern in einer Partnergesellschaft oder GbR ist dabei immer gegeben.
Anhand des folgenden Katalogs können Sie selbst herausfinden, ob Sie eher Freiberufler (F) oder Gewerbetreibender (G) sind:
Freiberufler oder Gewerbetreibender?