Eine einheitliche Definition für den Begriff „Unternehmensintegration“ findet sich in der einschlägigen Literatur nicht. Allein im Hinblick auf einer fehlenden Definition des Begriffs „Unternehmen“ im deutschen Recht sind die Versuche einer zutreffenden Begriffsbestimmung zahlreich.[127] Der Integrationsbegriff wird allerdings häufig im direkten Zusammenhang mit dem Begriff „Unternehmens-zusammenschluss“ und dem, aus dem angelsächsischen Sprachraum übernommenen, Begriffspaar „Mergers & Acquisitions“ verwendet.[128] Damit Definitionen die im Verlauf dieser Arbeit zu problemrelevanten Sachverhalten verwendet werden, eindeutig bestimmt sind, werden im Folgenden zunächst wesentliche Begrifflichkeiten definitorisch präzisiert und anschließend der Integrationsbegriff daraus abgeleitet.
Über die Bedingung der Einschränkung der wirtschaftlichen Selbständigkeit können grundlegend zwei Formen von Unternehmenszusammenschlüssen unterschieden werden. Während bei „Unternehmenskooperationen“ die wirtschaftliche Selbständigkeit durch den Zusammenschluss lediglich eingeschränkt wird, so geht diese bei der „Unternehmensvereinigung“ sogar vollständig verloren. Gerade unter dem Gesichtspunkt der organisatorischen Verschmelzung, die bei Unternehmensintegrationen eine wesentliche Rolle spielt, sind daher die „Unternehmensvereinigungen“ Gegenstand der vorliegenden Arbeit.[129]
Im weiteren Sinne bezeichnen Unternehmensvereinigungen alle Vorgänge die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen zusammenhängen und zu Änderungen von Eigentumsverhältnissen am Eigenkapital von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen führen. Aus diesem Grund wird für M&A oftmals die direkte deutsche Übersetzung „Fusionen und Akquisitionen“ gewählt.[130] Diese Terminologie wird im Verlauf der vorliegenden Arbeit fortgesetzt.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pausenberger, E. (1989), S. 625.
Abbildung 8: Ausprägungsformen von Unternehmenszusammenschlüssen
Die Fusion unterscheidet sich von der Akquisition im Wesentlichen durch das Tatbestandsmerkmal der rechtlichen Selbständigkeit. Unter einer Fusion versteht man einen Zusammenschluss von zwei oder mehrerer Unternehmen, die bis dahin rechtlich und wirtschaftlich selbständig waren, wobei mindestens ein beteiligtes Unternehmen nach der Fusion seine rechtliche Selbständigkeit verliert.[131]
Bei der Akquisition werden Unternehmen bzw. Unternehmensanteile[132] erworben, während die wirtschaftliche Selbständigkeit eingeschränkt oder vollkommen aufgegeben wird, die rechtliche Selbständigkeit aber bei beiden Partnern durchaus bestehen bleiben kann.[133]
Die Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit und die Einschränkung oder Verlust der rechtlichen Selbständigkeit lässt darauf schließen, dass Unternehmensvereinigungen neue Strukturen und Zielsetzungen mit sich bringen. Es müssen demnach neben der reinen Unternehmenseingliederung im Integrationsprozess unterschiedliche Interessen und Perspektiven der beteiligten Partner berücksichtigt werden, die folglich in einer organisatorischen und mentalen Vernetzung münden.[134] Aufbauend auf dieser Betrachtungsweise wird unter dem Integrationsbegriff im Rahmen der vorliegenden Arbeit „... die Zusammenführung und Verschmelzung von Systemen, Strukturen, Ressourcen und Kulturen zweier Unternehmungen zur Erreichung einer wirtschaftlichen Zielsetzung“[135] verstanden.
Die Arten der unternehmerischen Zusammenarbeit können auf vielfältige Weise charakterisiert werden. Nachdem im vorgenannten Gliederungspunkt eine Unterscheidung nach der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit bereits erörtert wurde, finden sich in der einschlägigen Literatur noch weitere Unterscheidungsmerkmale. Mergers & Acquisitions werden neben dem Grad der Beteiligung überwiegend nach der Ausrichtung innerhalb der Wertschöpfungskette und damit nach dem Grad der Verbundenheit bei der Leistungserstellung differenziert.[136]
Da diese Typisierung neben der Identifikation von Wachstumsstrategien bezogen auf eine zukünftige Produkt-Markt-Dimension auch im Rahmen der Gestaltung des späteren Integrationsmanagements von Bedeutung ist, wird im Folgenden nach horizontalen, vertikalen, konzentrischen und konglomeraten M&A-Transaktionen unterschieden.[137]
Durch Kombination der Produkt- und Marktdimension der Produkt-Markt-Matrix nach Ansoff[138], die in gegenwärtige also vertraute, vergleichbare oder verwandte und neue Märkte und Produkte unterscheidet, wird die Ableitung entsprechender Normstrategien gewährleistet die nachfolgend dargestellt und erläutert werden.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Vogel, D. H. (2002), S. 148; Bea, F. X., Haas, J. (2001),
S. 167 - 169.
Abbildung 9: Arten von Mergers & Acquisitions
Bei horizontalen M&A-Transaktionen wird eine Unternehmung im gleichen Markt und Produktsegment übernommen bzw. akquiriert. Die zusammenschließenden Unternehmen befinden sich in einem verwandten Geschäftsbereich der gleichen Brache und Wertschöpfungsstufe und stehen untereinander oftmals im direkten Wettbewerb.[139]
Da in Zielunternehmen mit verwandten oder gleichen Produkten und bekannten Märkten investiert wird, können durch den Zusammenschluss die Kernkompetenzen gestärkt und die Marktpräsenz weiter erhöht werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Marktdurchdringung, da der Absatz vorhandener Produkte auf bereits bestehenden Märkten gesteigert und das Erlös-Kosten-Verhältnis optimiert werden kann.[140] Bei horizontalen M&A-Transaktionen bewegt man sich also nicht auf ungewohnten sondern auf bekanntem Terrain und investiert ins Kerngeschäft. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass mehr als die Hälfte des weltweiten M&A-Transaktionsvolumens auf horizontale Zusammenschlüsse zurückzuführen ist.[141]
Im Rahmen einer vertikalen Transaktion wird die Fertigungs- und Leistungstiefe eines Unternehmens erhöht. Das Unternehmen betreibt also gezielt Insourcing indem unmittelbare Abnehmer (Down-stream-M&A) des eigenen Produktes oder Vorlieferanten (Up-stream-M&A) akquiriert bzw. übernommen werden. Entgegen einer horizontalen Transaktion wird der vertikale Zusammenschluss nicht in gleicher Wertschöpfungsstufe sondern auf unterschiedlichen, aufeinander folgenden, vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen durchgeführt.[142]
Bedingt dadurch dass die Branche und das Produkt des Zielunternehmens bekannt sind, können durch die Transaktion die Kernkompetenzen des Unternehmens erweitert und Systemleistungskompetenzen aufgebaut werden. Zudem kann die neue Verbindung dazu beitragen eine flexiblere und koordiniertere Fertigungsversorgung zu gewährleisten oder die Sicherstellung von abgestimmten Absatzmengen. Probleme entstehen dahingehend, da das Unternehmen mit einem Teil der bisherigen Kunden durch die Akquisition nun in direkter Konkurrenz steht.[143]
Grundsätzlich werden zwei Formen von konzentrischen Zusammenschlüssen unterschieden. Zum einen spricht man von Marketing-konzentrischen M&A-Transaktionen, wenn die akquirierte Unternehmung die gleichen Kunden über die gleichen oder ähnlichen Distributionswege beliefert. Die neuen Produkte komplettieren oder erweitern das bestehende Produktportfolio und sollen so zur Stärkung der Wettbewerbsposition beitragen. Wesentliches Ziel bei Marketing-konzentrischen Verbindungen ist die Ausnutzung von Synergien durch einheitliche Nutzung von Vertriebskanälen.[144]
Die zweite Form der konzentrischen M&A-Transaktionen ist der Technologie-konzentrische Zusammenschluss. Hier bestehen zwischen den Unternehmungen produktseitige Übereinstimmungen oder Ergänzungen, die Synergien im Technologiebereich bei Forschung & Entwicklung oder Verfahrens- und Produktionstechnik mit sich bringen. So ist es möglich mit verbesserten Produkten, unter Berücksichtigung landesspezifischer Marktanforderungen, neue oder attraktive Märkte, im Rahmen einer Marktentwicklungsstrategie, kundenorientierter und effizienter zu bearbeiten.[145]
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