Die Anzahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen betrug Ende 2014 in Deutschland 52.859. Somit verringerte sich die Zahl der Vertragszahnärzte gegenüber dem Vorjahr um 0,8 %.[1] Insgesamt waren 70.732 Zahnärzte behandelnd tätig. Bei einer Bevölkerungszahl von 81,2 Mio. entsprach die Zahnarztdichte 1.148 Einwohner je Behandler.[2]
Im Laufe der ersten beiden Quartale in 2015 war ein anhaltender Rückgang zu verzeichnen. Zum Ende des zweiten Quartals belief sich die Zahl der Vertrags-zahnärzte auf 52.484. Davon 43.434 in den alten Bundesländern und 9.050 in den neuen Bundesländern. Dies gleicht einer Abnahme in Höhe von 0,9 %. Zu diesem Zeitpunkt waren außerdem 17.564 Zahnärzte angestellt tätig. Der wesentliche Grund für den Anstieg der Zahl angestellter Zahnärzte ist, dass Berufsanfänger anstelle der Selbständigkeit vermehrt ein Angestelltenverhältnis bevorzugen.[3]
Im Jahre 2014 wurden 2.314 zahnärztliche Approbationen erteilt.[4]
Einschließlich der Praxisinhaber waren zum Ende des Jahres 2013 in Deutschland rund 309.000 Personen in Zahnarztpraxen entgeltlich tätig. Des Weiteren hängen knapp 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze, beispielsweise gewerbliche Labore sowie der Dentalhandel, direkt von der Zahnärzteschaft ab.
Der in den Praxen erwirtschaftete Gesamtumsatz belief sich im Jahr 2013 auf 24 Mrd. Euro.[5] Insofern stellt der zahnmedizinische Sektor sowohl im Hinblick auf die Beschäftigtenzahl als auch hinsichtlich des Umsatzvolumens einen nicht unerheblich Wirtschaftsfaktor dar.
Im Durchschnitt erwirtschaftete eine Zahnarztpraxis 2013 einen Umsatz in Höhe von 544.100 Euro bei einem Gewinn vor Steuern von 181.300 Euro. Die Betriebs-ausgaben betrugen 362.800 Euro. Der Einnahmen-Überschuss lag 7,2 % über dem Vorjahreswert. Im Vergleich zu 2012 hat sich ebenso der durchschnittliche Umsatz um 5,6 % erhöht.[6]
Die Entwicklung der Anzahl in einer Praxis angestellter Zahnärzte im Durchschnitt ist nachfolgend grafisch veranschaulicht.
Abbildung 1: Anzahl angestellter Zahnärzte je Praxis (2004-2013)
Quelle: Bundeszahnärztekammer. (2016): Daten & Fakten 2015. S. 8.
URL: https://www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen.html (abgerufen am 22.10.2016).
Die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ent-sprachen im Jahre 2014 insgesamt 193,6 Mrd. Euro. Davon entfielen 6,7 % auf
zahnärztliche Behandlungen. Mit 13,03 Mrd. Euro bedeutete dies Kosten von
246 Euro je Mitglied.[7]
Die Ausgaben für konservierend-chirurgische Behandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Prophylaxe sowie Parodontal- und sonstige Behandlungen verteilten sich wie folgt:
Abbildung 2: GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen 2014
Quelle: Bundeszahnärztekammer. (2016): Daten & Fakten 2015. S. 9.
URL: https://www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen.html (abgerufen am 23.10.2016).
Die Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Deutschland unterlag im Verlauf der letzten Jahre einer Vielzahl weitreichender Reformen und Veränderungen. Die Landschaft der Zahnärzteschaft ist somit in einem spürbaren Umbruch.
Da bereits in der Bachelorarbeit Ökonomische Untersuchung einer Filialbildung in der Zahnmedizin eine detaillierte Auseinandersetzung ebendieser Entwicklungen vorgenommen wurde, soll es sich hierbei um eine um aktuelle Aspekte ergänzte Zusammenfassung handeln.
Die etablierte Form der Einzelpraxis, in der der Zahnarzt freiberuflich tätig ist, dominiert weiterhin die zahnärztliche Versorgung. Aus diesem Grund wird diese auch in naher Zukunft kein Auslaufmodell darstellen. Jedoch hat die Einzelpraxis im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend ihr Alleinstellungsmerkmal eingebüßt. Hierzu haben gesellschaftliche Entwicklungen sowie veränderte gesundheitspolitische und juristische Rahmenbedingungen beigetragen und somit für die Zahnärzteschaft neue Chancen eröffnet.[8]
Mit der Niederlassungsfreiheit zum 01. April 2007 hat eine zunehmende Ökonomisierung der Zahnmedizin eingesetzt. Insbesondere in Großstädten sowie urbanen Ballungsräumen hat dies zu einem verstärkten Wettbewerb geführt, weil nun jeder Zahnarzt seine Praxis eröffnen kann, wo er dies möchte. Eine weitere Folge war die Zunahme von Spezialisierungen auf einzelne Behandlungsschwerpunkte. Außerdem ist in diesem Kontext in der längerfristigen Betrachtung ein Trend zur Praxiskooperation festzustellen.[9]
Zwar ist die Einzelpraxis nach wie vor die beliebteste Form der Niederlassung[10], parallel zeichnet sich jedoch ein Wandel der klassischen Praxisstrukturen ab. Es entwickeln sich größere zahnmedizinische Zentren und Praxisketten verschiedener Organisationsstruktur, die auf Grund von entstehenden Synergieeffekten betriebswirtschaftliche Vorteile aufweisen.[11]
Mit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum
01. Juli 2007 wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen. Seither darf ein Praxisinhaber in erweitertem Umfang Zahnärzte anstellen und Filialen gründen.[12]
Des Weiteren ist die Feminisierung des Zahnarztberufes anzuführen. Die Zahl der Zahnärztinnen wächst stetig an. Die Mehrheit der Zahnärzteschaft wird in abseh-barer Zeit von Frauen gestellt werden. Mit aktuell über 60 % stellt das weibliche Geschlecht bereits die Mehrzahl der Zahnmedizinstudenten. Aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bevorzugt ein Großteil ein Anstellungsverhältnis in Teilzeit.[13]
Die Gründungsbereitschaft der jungen Zahnärzte geht zurück. Dagegen lässt sich schon seit einigen Jahren ein anhaltendes Interesse bei Berufseinsteigern an der Anstellung in einer Praxis beobachten. Nicht nur seitens der Zahnärztinnen, sondern ebenso seitens derer männlichen Kollegen. Im Zuge immer größerer zahnärztlicher Strukturen herrscht auch aufseiten der potenziellen Arbeitgeber eine hohe Nachfrage nach ebendiesen Arbeitskräften.[14]
Aus den genannten Gründen sowie vor allem seit der Einführung des VÄndG im Jahre 2007 geht die Anzahl der Zahnarztpraxen zurück, während die Zahl angestellter Zahnärzte konstant zunimmt.[15]
Abbildung 3: Anzahl der Zahnarztpraxen in Deutschland (2004-2013)
Quelle: Bundeszahnärztekammer. (2016): Daten & Fakten 2015. S. 170.
URL: https://www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen.html (abgerufen am 03.11.2016).
Besonders im Hinblick auf die ökonomische Untersuchung von Wettbewerbs-strategien im Zahnarztmarkt hat der Gesetzgeber mit dem seit dem 23. Juli 2015 geltenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) die Rahmenbedingungen weiter liberalisiert: Seitdem können nun auch Zahnärzte-MVZ, statt wie bislang nur fachgruppenübergreifende medizinische Versorgungszentren, betrieben werden.[16]
Bezüglich des betriebswirtschaftlichen Wachstums im zahnärztlichen Markt kann diese Entscheidung als weitreichend angesehen werden. Daher wird in 2.4 eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem zahnärztlichen MVZ erfolgen.
Die in Deutschland möglichen Praxisformen belaufen sich auf die Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft und das Medizinische Versorgungszentrum.[17]
Ebenso wie 2.2 hat dieser Abschnitt lediglich eine zusammenfassende Funktion. Die in der erwähnten Arbeit gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich kassen-zahnärztlicher Kooperationsformen werden hierbei verkürzt wiedergegeben.
Das wesentliche Merkmal der Einzelpraxis ist die Alleinverantwortlichkeit des Inhabers für sein zahnärztliches Handeln sowie für alle unternehmerischen Entscheidungen. Sie ist noch...