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Vergaberecht 2016 - Was ist neu?

Erläuterungen und Praxishinweise

AutorMichael Stemmer
VerlagRichard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl107 Seiten
ISBN9783415057531
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis13,99 EUR
Stichtag: 18. April 2016 Mit der umfassendsten Modernisierung des Vergaberechts seit über zehn Jahren traten zum 18.4.2016 neue Regeln für Auftraggeber und Bieter in Kraft. Die bisherigen Vergabevorschriften wurden komplett umstrukturiert und neu gestaltet: u.a. wurde der vierte Teil des GWB stark erweitert, die VOL/A sowie die VOF wurden in die VgV integriert. Neues Vergaberecht - klar erläutert Die Erläuterungen bieten eine Einführung in die neue Rechtslage sowie in die erheblichen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt bei dem stark erweiterten vierten Teil des GWB sowie der neuen Vergabeverordnung. Aber auch die Änderungen in den übrigen Vergabeverordnungen sowie in den neuen Konzessions- und Vergabestatistikverordnungen werden aufgezeigt. Kompetenz für Vergabepraktiker Der Autor bringt seine langjährigen Praxiserfahrungen, u.a. aus seiner Zeit als Direktor beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, fachgerecht in das Werk ein. Davon profitieren vor allem • Vergabestellen (Bau-, Liefer-, Dienstleistungen), z.B. bei den Kommunen • Architekten, • Ingenieure, • Rechtsanwälte und • Verbände. Die optisch hervorgehobenen Handlungsempfehlungen erleichtern den Umgang mit dem neuen Recht und dessen Konsequenzen für die tägliche Arbeit der Vergabepraktiker.

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Leseprobe

B.
Wesentliche Veränderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


1. Neuer Aufbau des GWB


Das GWB regelte bisher in seinem 4. bis 6. Teil die Vergabe öffentlicher Aufträge in den §§ 97 bis 131. Es umfasst nunmehr in diesen Teilen die §§ 97 bis 186. Diese fast Verdreifachung der Regelungen hat ihren Grund zum einen darin, dass der Gesetzgeber die Richtlinien der EU umfassend in das Gesetz übertragen hat, zum anderen, dass ihm eine Verankerung der Vergaberegelungen unmittelbar im Gesetz und nicht lediglich in Verordnungen wichtig war. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, sind der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zur Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, der Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sowie Änderungen und Kündigungen erstmals im Gesetz geregelt.

Der neue Teil 4 des GWB (Vergabe von öffentlichen Aufträgen und – neu – Konzessionen) gliedert sich im Kapitel 1 in die Abschnitte 1 bis 3. Abschnitt 1 umfasst Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich. Abschnitt 2 enthält die wesentlichen Vorschriften für die klassische öffentliche Auftragsvergabe, d. h. für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. In diesem Abschnitt sind insbesondere geregelt: Leistungsbeschreibung (§ 121), Eignung (§ 122), Ausschlussgründe (§§ 123, 124), Selbstreinigung (§ 125), Auftragsänderungen (§ 132), Kündigungen (§ 133) und Unwirksamkeit von Verträgen (§ 135). Im Abschnitt 3 geht es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen. Dies betrifft im Einzelnen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs (Unterabschnitt 1), die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (Unterabschnitt 2) sowie die Vergabe von Konzessionen (Unterabschnitt 3). Kapitel 2 behandelt das Nachprüfungsverfahren mit Nachprüfungsbehörden, Vergabekammern und sofortiger Beschwerde. Teil 5 und Teil 6 des GWB regeln Vergaben durch Unternehmen der öffentlichen Hand und enthalten Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Hinweis für die Praxis:

Das GWB enthält die Grundstrukturen, wie Vergabeverfahren und Konzessionsvergaben stufenweise abzuwickeln und zu kontrollieren sind, und die Grundlagen für die vielen neuen oder neu gestalteten Vergabeverordnungen.

2. Ausgewählte Regelungen der §§ 97 bis 114 GWB, Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich


Der neue Abschnitt 1 im Kapitel 1, Teil 4 des GWB enthält die für alle Vergaben geltenden Grundsätze und Definitionen. Er legt außerdem den Anwendungsbereich der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich fest. Unter Einbeziehung der Gesetzesbegründungen ist zu ausgewählten neuen oder wesentlich geänderten Regelungen im Bereich der §§ 97 bis 114 GWB auf Folgendes hinzuweisen:

2.1 § 97 GWB, Grundsätze der Vergabe


§ 97 Abs. 1, der den Vergabewettbewerb und die Transparenz anspricht, ist um die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit erweitert. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist damit an zentraler Stelle als allgemeiner Grundsatz des Vergabeverfahrens hervorgehoben, er wirkt sich für die öffentlichen Auftraggeber unmittelbar auch beim Anforderungsprofil in der Leistungsbeschreibung aus. Dass öffentliche Auftraggeber bei ihren Beschaffungen zudem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen, ist ebenfalls hervorgehoben. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Eignung der Wettbewerber und an die Ausführungsbedingungen. Der in § 97 Abs. 2 niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert u. a., dass alle am Verfahren beteiligten Unternehmen den gleichen Zugang zu Informationen haben und an sie die gleichen Bewertungsmaßstäbe angelegt werden.

Durch § 97 Abs. 3 ist die Einbeziehung strategischer Ziele bei der Beschaffung umfassend gestärkt. In jeder Phase eines Verfahrens können qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative (nachhaltige) Aspekte einbezogen werden. Das ist beispielsweise bedeutsam bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren. Nach § 97 Abs. 4 sind mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen. Das ist zwar nicht neu, soll aber an dieser Stelle, ebenso wie der Grundsatz der Gleichbehandlung in § 97 Abs. 2 und die den Bietern ein subjektives, einklagbares Recht vermittelnde Anspruchsgrundlage in § 97 Abs. 6 auf Einhaltung der Vergabevorschriften, ausdrücklich nochmals in Erinnerung gerufen werden. § 97 Abs. 5 setzt auf den Grundsatz elektronischer Kommunikation. In allen Stadien eines Vergabeverfahrens sollen sowohl die Auftraggeber als auch die Unternehmen grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. Dies betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags. § 97 Abs. 5 beschränkt sich auf den Grundsatz, die Ausgestaltung erfolgt in den Verordnungen, die auf der Grundlage von § 113 Satz 2 Nr. 4 erlassen werden. Im Einzelnen wird hierauf bei der Behandlung der Verordnungen eingegangen. Wesentlich ist, dass die öffentlichen Auftraggeber ohne weitergehende Übergangsfrist bereits seit 18.4.2016 verpflichtet sind, die Vergabebekanntmachung ab den EU-Schwellenwerten elektronisch vorzunehmen und ebenso, die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Für die weiteren Handlungspflichten bestehen Übergangsfristen, siehe § 81 VgV, die für dort genannte einzelne Bereiche bis maximal 18.10.2018 laufen.

Hinweis für die Praxis:

§ 97 GWB enthält die zentralen Grundlagen für ein ordnungsgemäß und fair abzuwickelndes Vergabeverfahren. Er konkretisiert die Grundstrukturen des europäischen Vergaberechts: Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.

2.2 §§ 98 bis 101 GWB, Auftraggeber


Der neue § 98 GWB definiert den Begriff der Auftraggeber. Dieser umfasst die öffentlichen Auftraggeber (§ 99), die Sektorenauftraggeber (§ 100) und die Konzessionsgeber (§ 101).

In § 99 Nr. 4 GWB ist das Verb »finanzieren« durch »subventionieren« ersetzt. Der Begriff »subventionieren« beschränkt sich dabei nicht auf positive Leistungen, sondern umfasst auch sonstige Begünstigungen (z. B. Steuernachlässe, so EuGH, Urteil vom 26.9.2013, C 115/12).

§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB betrifft öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nrn. 1 bis 3 GWB. Vergeben diese Aufträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs, finden die Vorschriften über die Sektorenauftragsvergabe Anwendung. Der besseren Übersicht halber ist in Abs. 1 Nr. 2 unterschieden zwischen Sektorenauftraggebern kraft Einräumung besonderer oder ausschließlicher Rechte (Buchstabe a) und Sektorenauftraggebern kraft beherrschenden Einflusses (Buchstabe b). § 100 Abs. 3 GWB enthält eine Vermutungsregel, wann von einem beherrschenden Einfluss im Sinne des § 100 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) GWB durch einen öffentlichen Auftraggeber auszugehen ist.

§ 101 GWB definiert die Auftraggeber für die Vergabe von Konzessionen. Er behandelt sowohl die Vergabe von Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber als auch durch Auftraggeber, die einer Sektorentätigkeit nachgehen und zum Zwecke dieser Tätigkeit Konzessionen vergeben. Die materiellen Regelungen zu Konzessionsvergaben enthält die Konzessionsvergabeverordnung.

Hinweis für die Praxis:

Das GWB trennt strikt zwischen verschiedenen Auftraggebern und den von diesen ausgeübten Tätigkeiten. Neu und speziell geregelt sind Konzessionsvergaben. Die materiellen Regelungen für die Konzessionsgeber ergeben sich aus der Konzessionsvergabeverordnung.

2.3 § 103 GWB, Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe


§ 103 Abs. 1 GWB definiert den Begriff des öffentlichen Auftrags. Kern der Definition ist, dass es sich um die entgeltliche Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB oder durch Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB handelt.

Im Unterschied zur bisherigen Definition fallen Baukonzessionen nicht mehr unter den Begriff des öffentlichen Auftrags, der in § 103 GWB neben Rahmenvereinbarungen und Wettbewerben beschrieben ist. Das Gesetz unterscheidet strukturell zwischen der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vergabe von Konzessionen. Konzessionen, einschließlich der Baukonzessionen, sind abschließend in § 105 GWB definiert. Die Vergabe von Konzessionen ist ausschließlich nach der Konzessionsvergabeverordnung durchzuführen.

Im Gegensatz zur Formulierung des bisherigen § 99 Abs. 1 GWB unterfallen Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen, ebenfalls nicht mehr dem öffentlichen Auftragsbegriff. Damit wird im Einklang mit den Vergaberichtlinien der EU klargestellt, dass es sich bei »Wettbewerben«, die im Sinne des BGB Auslobungsverfahren sind, um ein eigenes Verfahren...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Title2
Impressum3
Inhalt4
A. Grundlegende Veränderungen im neuen Vergaberecht????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????8
1. Wesentliche Erweiterungen, neue Strukturen und neue Inhalte??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????8
2. Eckpunkte der Vergaberechtsreform??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????9
3. Europarechtlicher Ausgangspunkt und Ziele des neuen Vergaberechts??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????11
4. Die neuen Strukturen im Einzelnen und die ihnen zugrunde liegende Systematik????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????13
4.1 Bisheriger dreistufiger Aufbau??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????13
4.2 Erhebliche Erweiterungen des GWB, selbständige Regelungen in Verordnungen, Beibehaltung des inhaltlich veränderten zweiten Abschnitts der VOB/A????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????13
B. Wesentliche Veränderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????16
1. Neuer Aufbau des GWB????????????????????????????????????????????????????????????16
2. Ausgewählte Regelungen der §§ 97 bis 114 GWB, Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????17
2.1 § 97 GWB, Grundsätze der Vergabe??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????17
2.2 §§ 98 bis 101 GWB, Auftraggeber????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????18
2.3 § 103 GWB, Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????19
2.4 § 105 GWB, Konzessionen????????????????????????????????????????????????????????????????????20
2.5 § 106 GWB, Schwellenwerte????????????????????????????????????????????????????????????????????????21
2.6 § 107 GWB, Allgemeine Ausnahmen vom Vergaberecht??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????22
2.7 § 108 GWB, Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlichöffentlicher Zusammenarbeit????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????23
2.8 §§ 110 bis 112 GWB, Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in gemischten Fällen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????26
2.9 §§ 113, 114 GWB, Verordnungsermächtigung, Statistikpflicht??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????27
3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber, §§ 115 bis 135GWB????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????27
3.1 § 119 GWB, Verfahrensarten, Wahlfreiheit??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????28
3.2 §§ 122 bis 124, 126 GWB, Eignung und Ausschlussgründe????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????29
3.3 § 125 GWB, Selbstreinigung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????32
3.4 § 132 GWB, Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????33
3.5 §§ 133, 135 GWB, Kündigung, Unwirksamkeit des Vertrages????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????35
4. Aufträge in besonderen Bereichen und von Konzessionen, §§ 136 bis 154 GWB36
4.1 Auftragsvergaben durch Sektorenauftraggeber, §§ 136 bis 143 GWB36
4.2 Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen, §§ 144 bis 147 GWB????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????37
4.3 Vergabe von Konzessionen, §§ 148 bis 154 GWB??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????37
5. Nachprüfungsverfahren: Nachprüfungsbehörden, Verfahren vor der Vergabekammer, sofortige Beschwerde, §§ 155 bis 184 GWB????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????38
C. Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????40
1. Gliederung und Überblick über die Inhalte der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????40
1.1 Gliederung??????????????????????????????????????????40
1.2 Überblick über die Inhalte??????????????????????????????????????????????????????????????????????????40
2. Neue Vergabeverordnung????????????????????????????????????????????????????????????????41
2.1 Grundzüge der neuen Vergabeverordnung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????41
2.2 Aufbau der neuen Vergabeverordnung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????42
2.3 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation, §§ 1 bis 13 VgV44
2.3.1 Anwendungsbereich der neuen Vergabeverordnung, §§ 1 und 2 VgV44
2.3.2 Schätzung des Auftragswerts, § 3 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????44
2.3.3 Wahrung der Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, §§ 5 bis 7 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????47
2.3.4 Dokumentation und Vergabevermerk, § 8 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????48
2.3.5 Regelungen zur Kommunikation, §§ 9 bis 13 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????49
2.4 Verfahrensarten, Besondere Methoden und Instrumente, Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Veröffentlichungen, Transparenz, §§ 14 bis 41 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????51
2.4.1 Verfahrensarten, §§ 14 bis 20 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????51
2.4.2 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren, §§ 21 bis 27 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????54
2.4.3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens, §§ 28 bis 36 VgV55
2.4.4 Veröffentlichungen, Transparenz, §§ 37 bis 41 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????59
2.5 Anforderungen an Unternehmen, Eignung, §§ 42 bis 51 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????64
2.6 Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen, §§ 52 bis 55 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????67
2.7 Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote Zuschlag, §§ 56 bis 63 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????69
2.7.1 Transparenz und Gleichbehandlung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????69
2.7.2 Nachforderung von Unterlagen, § 56 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????69
2.8 Soziale und andere besondere Dienstleistungen, §§ 64 bis 66 VgV82
2.9 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen, §§ 67 und 68 VgV????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????83
2.10 Planungswettbewerbe, Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, §§ 69 bis 80 VgV83
2.10.1 Planungswettbewerbe, §§ 69 bis 72 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????83
2.10.2 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, §§ 73 bis 80 VgV??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????84
3. Sektorenverordnung????????????????????????????????????????????????????????87
4. Konzessionsvergabeverordnung????????????????????????????????????????????????????????????????????????????92
5. Vergabestatistikverordnung????????????????????????????????????????????????????????????????????????94
6. Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????96
D. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????97
1. VOB/A 2016????????????????????????????????????????97
1.1 Schwerpunkte der Überarbeitung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????97
1.2 Kein Gleichklang bei der Nachforderung von Unterlagen????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????98
1.3 Beispiele für wesentliche Neuerungen??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????99
1.4 Inkrafttreten der neuen VOB/A und der Regelungen über die elektronische Kommunikation????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????100
2. VOB/B 2016????????????????????????????????????????101
Stichwortverzeichnis??????????????????????????????????????????????????????102
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