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E-Book

Wirtschaftsmediation: Chancen und Auswirkungen des Mediationsgesetzes

AutorKlaus-Olaf Zehle
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl86 Seiten
ISBN9783863416768
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die außergerichtliche Konfliktbeilegung ist in den letzten Jahren verstärkt diskutiert worden. Sie ist grundsätzlich bereits in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen vorgesehen. Das Mediationsverfahren und andere Maßnahmen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung werden nun durch das 'Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung' in einen rechtlichen Rahmen gerückt. Mediation ist vorteilhaft bei Streitigkeiten komplexer Natur, insbesondere auch in Konflikten in und zwischen Unternehmen, deshalb wird in diesem Buch im Wesentlichen das Mediationsverfahren in den Mittelpunkt gestellt und es wird untersucht, welche Chancen und Auswirkungen das neue Gesetz auf die Lösung von Wirtschaftskonflikten durch Mediation hat. Die Bewertung erfolgt dabei aus zwei Blickwinkeln. Zum einen gibt es eine Auseinandersetzung mit den Regelungen des Gesetzes, um deren Auswirkung zu beurteilen, zum anderen wird betrachtet, inwieweit das Gesetz für den Einsatz der Mediation förderlich ist. Das Buch basiert auf dem Gesetzentwurf, der am 15.12.2011 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung einstimmig beschlossen wurde. Um den Einfluss des Gesetzes zu beurteilen, sind die einzelnen Bestandteile des Gesetzes an nachfolgenden Kriterien gespiegelt worden, die von Vertretern der Wirtschaft in einer Studie von PriceWaterhouseCoopers und durch den Round Table Mediation & Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft als wesentlich zur Förderung der Mediation formuliert wurden: eine Verringerung der Transaktionskosten, die Sicherung der Vertraulichkeit, die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, eine Erhöhung der Bekanntheit der Mediation und die Hemmung der Verjährung. Des Weiteren ein Aussetzen gesetzlicher Ausschlussfristen, der Verzicht auf Regulierung des Verfahrens, der Verzicht auf Zugangsbeschränkungen für Mediatoren, die zwingenden Angaben in der Klageschrift über Versuch bzw. Eignung außergerichtlicher Verfahren, eine Ausweitung auf Rechtsgebiete außerhalb von Zivil- und Handelssachen, sowie die Mediation als präventive Maßnahme zur Vermeidung von Gerichtsverfahren. Unabhängig von der Symbolwirkung und den dadurch folgenden Akzeptanzsteigerungen, die ein Regelwerk wie das Mediationsgesetz per se hat, zeigt dieses Buch, dass an vielen Punkten positive Auswirkungen auf die Mediation von Wirtschaftskonflikten zu erwarten sind. Aber auch Kritikpunkte und Anregungen zur weiteren Entwicklung werden deutlich herausgearbeitet.

Klaus-Olaf Zehle, geboren 1960, ist geschäftsführender Partner des von ihm gegründeten Beratungsunternehmens EQUIDIS GmbH und Geschäftsführer der Mediation GmbH, Betreiber des größten deutschen Mediatorenverzeichnisses www.mediator-finden.de. Davor war er

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel III, Aufgaben des Mediators: In den § 2 Abs. 2 und Abs. 3 MediationsG-E werden elementare Aufgaben des Mediators geregelt, die im Wesentlichen dem European Code of Conduct for Mediators entsprechen, der in Deutschland von allen relevanten Organisationen und Verbänden anerkannt ist. Insofern ist hier durch das Gesetz keine Einschränkung bezogen auf die Regulierung gegeben. 1. Grundprinzipien: Hier werden insbesondere die aus den Grundprinzipien der Mediation ableitbaren Aufgaben, wie Sicherstellung des Verfahrensverständnisses bei allen Beteiligten, Neutralität, Fairness im Vorgehen, in gesetzliche Regelungen überführt. Da das Gesetz wenige Regelungen zum Verfahren selbst hat, erlegt es dem Mediator die Aufgabe auf, genau zu informieren, die Grundsätze der Mediation zu erläutern sowie darzulegen, wie in diesem Verfahren der Ablauf erfolgt. 2. Vereinbarung zum Arbeitsbündnis: Vor der in § 2 Abs. 2 MediationsG-E beschriebenen Aufgabe des Mediators, sich des Verfahrensverständnisses zu vergewissern sowie sicherzustellen, dass die Parteien Grundsätze und den Ablauf verstanden haben, liegt noch eine weitere wesentliche Aufgabe des Mediators, die leider im Gesetz als solche nicht beschrieben ist und somit Interpretationsspielraum offen lässt. Die Formulierung im Gesetz lässt vermuten, dass es sich um Standards bei den Grundsätzen und dem Ablauf handelt. Gerade der Ablauf, aber auch die Auslegung der Grundsätze können in Mediationsverfahren bei Wirtschaftskonflikten individuell sehr verschieden sein und sollen auch, der Eigenverantwortlichkeit folgend, so zu Beginn und moderiert durch den Mediator zwischen den Parteien geregelt werden. Nach Abschn. 3.1 des European Code of Conduct for Mediators sind die Bedingungen des Verfahrens vor Beginn des Verfahrens in einer Mediationsvereinbarung festzulegen. Es wäre gut gewesen, zumindest auf diese Tatsache - möglichst als verpflichtende Aufgabe des Mediators - hinzuweisen; 'dies ist viel mehr als' sich zu vergewissern'...'. Das Fehlen der Verdeutlichung dieser Aufgabe kann ggf. zu zusätzlichen Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Mediator und Parteien führen, wenn hierzu erst grundsätzliche Diskussionen geführt werden müssen, insofern können hier die Transaktionskosten ggf. steigen. 3. Weitere Aufgaben: Ebenso schreibt das Gesetz gemäß § 2 Abs. 6 MediationsG-E dem Mediator die Aufgabe zu, darauf einzuwirken, dass Vereinbarungen in Kenntnis der Sachlage getroffen werden und die Konfliktparteien den Inhalt verstehen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Mediators gehört es nach § 1 Abs. 2 MediationsG-E, dass er durch das Verfahren führt. Dazu gehört, neben dem verfahrensbezogen zielgerichteten Vorgehen, insbesondere auch, jederzeit die ausgewogene Kommunikation und eine verhandlungsgeeignete Umgebung sicherzustellen. Zu den Aufgaben des Mediators kann die Erstellung einer Abschlussdokumentation, die nach § 2 Abs. 6 Satz 3 MediationsG-E mit Zustimmung der Parteien angefertigt wird, gehören. Solange der Mediator sich dabei auf die reine Dokumentation, also gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG die Protokollierung einer Abschlussvereinbarung beschränkt, kann in keinem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. 4. Bewertung : Zusammenfassend ergibt sich für die Aufgaben des Mediators eine sehr positive Einschätzung, bezogen auf die Freiheiten, die das Gesetz in Bezug auf die Ausgestaltung der Aufgaben lässt. Die Transaktionskosten sind naturgemäß dazu gegenläufig höher.
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