Inhaltsangabe:Einleitung: Hintergrund und Problemstellung: Die Verflechtung internationaler Kapitalmärkte und die daraus weit reichenden Folgen, wie die der aktuellen Wirtschaftskrise, stellen hohe Anforderungen an die Positionierung der Unternehmen – insbesondere in finanzwirtschaftlicher Hinsicht. Komplexer werdende Unternehmensstrukturen und Fertigungsprozesse prägen das weltwirtschaftliche Umfeld. Der Wettbewerbsdruck nimmt zu. Nicht nur der schnelle Wandel im technologischen Bereich, sondern auch die Globalisierung im 21. Jahrhundert stellen große ebenso wie mittlere Unternehmen vor immer neue komplexe Fragen. Die daraus folgenden Entscheidungen, welche in kürzester Zeit zu treffen sind, ergeben eine Vielzahl an Chancen und Risiken. Je nach Art und Gewicht des Risikos kann die Existenz des Unternehmens bedroht werden. Treten mehrere vermeintlich kleine Risiken, für die keine Absicherung besteht, kumuliert auf, können daraus Zahlungsschwierigkeiten gar Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Verdeutlicht wird diese Entwicklung durch die jüngst gestiegenen Insolvenzzahlen in Deutschland. In 2009 wurden insgesamt 32.687 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Mit einem Anstieg von 11,6% im Vorjahresvergleich zeigt sich das Ausmaß der Wirtschaftskrise. Nach aktuellen Einschätzungen wird mit steigender Zahl an Unternehmenszusammenbrüche 2010 insbesondere im Mittelstand gerechnet. Ein ähnliches Bild zeigte sich in den 90er Jahren (Metallgesellschaft, Barings & Co.). Der Gesetzgeber reagierte darauf 1998 mit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Dieses verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) durch §91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG), geeignete Maßnahmen und Überwachungssysteme zu treffen, die den Unternehmensfortbestand sichern. Insbesondere Entwicklungen, welche eine Gefährdung des Unternehmens nach sich ziehen können, sollen dadurch frühzeitig erkannt werden. Wird diese Sorgfaltspflicht durch den Vorstand verletzt, besteht ein persönliches Haftungsrisiko. Allein das Wissen um die Risiken reicht nicht aus, den Unternehmensfortbestand zu sichern. Vielmehr muss sich das Unternehmen konsequent mit Risiken befassen, diese messen und steuern. In der Konklusion ist die Forderung nach geeigneten Maßnahmen des Gesetzgebers nicht rein als Früherkennungssystem sondern umfassend als Risikomanagementsystem auszulegen. Direkt angesprochen sind durch das KonTraG [...]
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