Sie sind hier
E-Book

Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist

AutorLars Jaeschke
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl50 Seiten
ISBN9783638506595
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis18,99 EUR
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abhandlung 'Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist' behandelt - in dieser Form wohl erstmalig und in einmalig - das aktuelle Dauerphänomen, dass an vielen deutschen Universitäten examinierten Rechtswissenschaftlern ein akademischer Titel aus althergebrachten und heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen vorenthalten wird. Seitdem es die zweiphasige Juristenausbildung gibt, wird deren Reform ebenso häufig wie fruchtlos diskutiert. Einen wesentlichen Kritikpunkt der gegenwärtigen Juristenausbildung bildet die von den Studenten und vor allem den Referendaren kaum mehr sinnvoll zu bewältigende Expansion des Rechtsstoffes, der Judikatur und der Literatur. Wohl auch daher gibt es zunehmend Juristen, die nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung direkt als Wirtschaftsjuristen in Unternehmen und Verbänden tätig sein wollen, ohne sich das harte Brot des Rechtsreferendariates und der großen Staatsprüfung anzutun. Schon Kötz hat sich vor einem Vierteljahrhundert für den Titel des 'Diplom-Juristen' ausgesprochen. Erst kürzlich hat Derleder sehr plastisch formuliert, dass 'der früher stets Unbenennbare, der das erste Staatsexamen bestanden hat' sich jetzt 'immerhin' als Diplom- Jurist bezeichnen dürfe. Nun trifft dies zwar auf die meisten der Hochschulabsolventen zu, längst jedoch nicht auf alle. Es gibt immer noch eine ganze Reihe von Universitäten, die den Absolventen mit erstem Staatsexamen den Anspruch auf (Nach-)Diplomierung versagen. Das OVG Saarlouis hat zwar mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.01.2001 festgestellt, dass der Nichterlass einer Diplomierungssatzung für Juristen durch eine Universität rechtswidrig ist: Den Vorteilen einer Diplomierungsordnung für Juristen stünden keine Gemeinwohlbelange von erheblichem Gewicht gegenüber. Ein Hochschulabsolvent mit erstem juristischem Staatsexamen habe somit letztendlich einen Anspruch auf (Nach-)diplomierung. Und die meisten Hochschulen haben mittlerweile auch reagiert und den Abschlussgrad eines Diplom-Juristen eingeführt. Aber eben noch längst nicht alle Hochschulen. Eine Lösung, durch die endlich der 'gesunde Menschenverstand zu seinem Recht käme' muss gefunden werden, um mit Tomaschekzu sprechen. Mit dieser Abhandlung soll ein Beitrag dazu geleistet werden.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Weitere E-Books zum Thema: Kommunalrecht - Klimaschutz

Weitere Zeitschriften

ARCH+.

ARCH+.

ARCH+ ist eine unabhängige, konzeptuelle Zeitschrift für Architektur und Urbanismus. Der Name ist zugleich Programm: mehr als Architektur. Jedes vierteljährlich erscheinende Heft beleuchtet ...

Archiv und Wirtschaft

Archiv und Wirtschaft

"Archiv und Wirtschaft" ist die viermal jährlich erscheinende Verbandszeitschrift der Vereinigung der Wirtschaftsarchivarinnen und Wirtschaftsarchivare e. V. (VdW), in der seit 1967 rund 2.500 ...

Bibel für heute

Bibel für heute

BIBEL FÜR HEUTE ist die Bibellese für alle, die die tägliche Routine durchbrechen wollen: Um sich intensiver mit einem Bibeltext zu beschäftigen. Um beim Bibel lesen Einblicke in Gottes ...

BONSAI ART

BONSAI ART

Auflagenstärkste deutschsprachige Bonsai-Zeitschrift, basierend auf den renommiertesten Bonsai-Zeitschriften Japans mit vielen Beiträgen europäischer Gestalter. Wertvolle Informationen für ...

Correo

Correo

 La Revista de Bayer CropScience para la Agricultura ModernaPflanzenschutzmagazin für den Landwirt, landwirtschaftlichen Berater, Händler und am Thema Interessierten mit umfassender ...

die horen

die horen

Zeitschrift für Literatur, Kunst und Kritik."...weil sie mit großer Aufmerksamkeit die internationale Literatur beobachtet und vorstellt; weil sie in der deutschen Literatur nicht nur das Neueste ...