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Hyperaktivität im Teamsportwettbewerb: Regulierungsinstrumente zur nachhaltigen Gestaltung europäischer Fußballligen

AutorBenedict Blum
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl68 Seiten
ISBN9783955497767
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Der Fußballmarkt in Europa boomt. Die Umsätze der europäischen Top-Ligen sind laut der UEFA in den Finanzjahren 2006-2010, trotz einer anhaltenden Euro- und weltweiten Finanzkrise, um mehr als 3,7 Mrd. Euro gestiegen. Dennoch befindet sich der europäische Fußballmarkt in einer wirtschaftlichen Krise, da die europäischen Top-Ligen entgegen dieser positiven Umsatzentwicklung Verluste ausweisen. Im selben Zeitraum, in der so ein starker Umsatzanstieg zu verzeichnen war, haben sich die Nettoverluste der Top-Ligen auf 1,6 Mrd. Euro im Finanzjahr 2010 verachtfacht. Unweigerlich stellt sich hier die Frage, warum die Akteure des europäischen Fußballmarktes so unrentabel und verlustträchtig wirtschaften. Im Rahmen dieser Studie soll ein Erklärungsansatz für die Ambivalenz zwischen wirtschaftlichen Boom und existenzgefährdender Verschuldung untersucht werden. Dieser Erklärungsansatz befasst sich mit dem Problem von Hyperaktivität in Teamsportwettbewerben am Beispiel der europäischen Fußballligen. Mit Hyperaktivität wird hierbei ein Verhalten der Klubs beschrieben, das durch systembedingte Fehlanreize einen ruinösen Investitionswettlauf in Gang setzt. Daher werden im Folgenden die systembedingten Fehlanreize des europäischen Fußball-systems untersucht, welche ein solches Hyperaktivitätsverhalten auslösen können. Darüber hinaus ist zu klären, ob die bisher eingesetzten Regulierungsinstrumente geeignet sind, das Hyperaktivitätsproblem zu lösen oder ob es gegebenenfalls geeignetere Regulierungsalternativen gibt. Ziel dieser Studie ist es somit, die Ursachen und Wirkungen des Hyperaktivitätsproblems zu bestimmen und die Wirksamkeit der bisher eingesetzten Regulierungsinstrumente zu analysieren.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Bisherige Regulierungsinstrumente: Im europäischen Fußball gibt es derzeit verschiedene Regulierungsformen und -ansätze. Im folgenden Kapitel werden zwei davon ausführlich erläutert und bezogen auf das Organisationsproblem Hyperaktivität bewertet. Zunächst werden dabei die Zielsetzungen und Bestimmungen des von der UEFA neu eingeführten Financial-Fair-Play-Reglements erläutert. Anschließend werden die verschiedenen Vermarktungsformen für TV-Rechte betrachtet. 3.1, UEFA Financial-Fair-Play: 3.1.1, Zielsetzung: Bereits 2003 führte die UEFA ein Klublizenzierungsverfahren für die europäischen Klubwettbewerbe ein. Seitdem ist nicht nur eine sportliche Qualifikation Voraussetzung für eine Teilnahme an den Klubwettbewerben, sondern auch die Anforderungen des Lizenzierungsverfahrens müssen erfüllt werden. Die Verschuldungsproblematik im europäischen Fußball hat den europäischen Fußballverband UEFA dann im Jahr 2009 dazu veranlasst, das Klublizenzierungsverfahren zu erweitern. Her-ausgekommen ist dabei das 'UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay'. Von der UEFA wird dies als lebenswichtige Maßnahme zur Förderung der Stabilität und Zukunftsfähigkeit des europäischen Fußballs betrachtet. Die dabei verfolgten Ziele lassen sich in zwei Kategorien einordnen. Zum einen umfasst das UEFA-Reglement organisatorische, administrative und infrastrukturelle Zielsetzungen. Dazu gehört beispielsweise 'die Standards in allen Bereichen des europäischen Fußballs kontinuierlich zu fördern und zu verbessern und die Ausbildung und Betreuung junger Spieler in allen Klubs weiterhin zu priorisieren'. Aber auch die Sicherstellung einer angemessenen Kluborganisation und Anpassung der Sportinfrastrukturen der Klubs ist in dieser Kategorie enthalten. Darüber hinaus umfasst diese Kategorie auch das Ziel der europaweiten Entwicklung von Benchmarking-Verfahren für Klubs im Hinblick auf finanzielle, sportliche, rechtliche, infrastrukturelle, personelle und administrative Kriterien. Daran anknüpfend ergibt sich zum anderen die zweite Kategorie der Zielsetzungen. Diese umfasst Zielsetzungen im Hinblick auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte und soll zu einem finanziellen Fairplay in den UEFA-Klubwettbewerben führen. Das Reglement soll hierbei zu mehr Rationalität in finanziellen Bereichen des europäischen Fußballs führen, indem die Klubs dazu gebracht werden, ihre Ausgaben den Einnahmen anzupassen. Gleichzeitig sollen verantwortungsvolle Ausgaben gefördert werden. Dadurch soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klubs gestärkt und die Transparenz erhöht werden. Im Rahmen des Gläubigerschutzes soll das Reglement auch dazu führen, dass die Klubs ihren Verbindlichkeiten gegenüber Spielern und Steuerbehörden fristgerecht nachkommen. All umfassend ist das wichtigste Ziel dieses UEFA-Reglement, die Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit des europäischen Fußballs zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Fokus auf die finanziellen Kriterien des UEFA-Lizenzierungsverfahrens gelegt. 3.1.2, Umsetzung: Durch die Weiterentwicklung der seit 2003 bestehenden UEFA-Klublizenzierung zum UEFA-Financial-Fair-Play besteht das Reglement aus zwei Teilbereichen. Neben der UEFA-Klublizenzierung beinhaltet das Reglement nun auch das sogenannte UEFA-Klub-Monitoring. Während die UEFA das Klublizenzierungsverfahren auf die jeweiligen Mitgliedsverbände delegiert hat, liegen die Zuständigkeiten beim Klub-Monitoring vollständig bei der UEFA-Finanzkontrollkammer. Die Klubs, die sich um eine UEFA-Lizenz bewerben, haben neben sportlichen, infrastrukturellen, administrativen und personellen Kriterien insbesondere eine Reihe von finanziellen Kriterien zu erfüllen. Dabei muss der Lizenzbewerber nach Artikel des Reglements, einen Jahresabschluss zum satzungsgemäßen Abschlussstichtag vor dem Termin zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber und vor dem Termin zur Einreichung der Liste der Lizenzentscheidungen bei der UEFA erstellen und einreichen. Dieser muss dann von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden. Der Jahresabschluss muss dabei eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung, erläuternde Anhangangaben und einen Lagebericht der Unternehmensleitung beinhalten.45 Darüber hinaus muss ein Zwischenabschluss erstellt und eingereicht werden, wenn der satzungsgemäße Ab-schlussstichtag des Lizenzbewerbers mehr als sechs Monate vor dem Termin zur Einreichung der Liste der Lizenzentscheidungen bei der UEFA liegt. Auch der Zwischenabschluss ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu kontrollieren.46 Sowohl für den Jahresabschluss als auch für den Zwischenabschluss beinhaltet das Reglement in den Anhängen V-VII präzise Mindestanforderungen an die Lizenzbewerber.
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