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Die Möglichkeiten der Gebietszusammenschlüsse auf kommunaler Ebene. Die saarländische Gebietsreform von 1974

AutorAnonym
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl13 Seiten
ISBN9783668157385
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis13,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 12, Fachhochschule für Verwaltung Saarland; Saarbrücken, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieser Leistungsnachweis befasst sich im Folgenden mit den gesetzlichen Möglichkeiten von Gebietsänderungen innerhalb des Saarlandes. Das Ziel hierbei soll sein, die rechtlichen Grundlagen näher zu betrachten und zu erläutern. Zur Veranschaulichung dient die im Jahr 1974 durchgeführte Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland. Im Jahr 1973 wurde im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 48 das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG) vom 19. Dezember 1973 verkündet, welches mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft trat. Damit jährt sich die kommunale Neugliederung des Saarlandes in diesem Jahr bereits zum einundvierzigsten Mal. Mit dem Gesetz zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland vom 17. Dezember 1970 (Amtsbl. S. 949) konnte die erste Grundlage für eine Gebietsreform geschaffen werden. Zusammen mit dem NGG wurden die Gebietsänderungen der Landkreise, Städte und Gemeinden nun fest verankert. Die Landkreise wurden von sieben auf fünf reduziert. Weiterhin wurde der Stadtverband Saarbrücken geschaffen. Die bis dahin kreisfreie Landeshauptstadt Saarbrücken war fortan eine stadtverbandsangehörige Gemeinde bzw. Stadt, allerdings mit Sonder- zuständigkeiten. Es wurden alle bis dato bestehenden 345 Gemeinden - mit Ausnahme der Städte Saarlouis, Dillingen, Friedrichsthal und Sulzbach/Saar - aufgelöst und zunächst zu insgesamt 50 Gemeinden zusammengeschlossen. Im Jahr 1981 fand eine Überprüfung der 1974 vollzogenen Gebietsreform statt. Hierbei wurden die ehemaligen Gemeindebezirke Bous und Ensdorf aus der Gemeinde Schwalbach herausgelöst und wurden zu eigenständigen Gemeinden. So änderte sich die Anzahl der Gemeinden auf 52, welche heute noch Bestand haben.

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