Sie sind hier
E-Book

Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

Praxisleitfaden für Kommmunen und Träger

AutorJohannes Stingl, Renate Schmetz
VerlagRichard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl226 Seiten
ISBN9783415057319
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis28,99 EUR
Grundlagen - von Bedarf bis Finanzierung Der Schwerpunkt des Praxisleitfadens liegt auf folgenden Themenbereichen: • Bedarfsplanung, • Raumplanung, • Finanzierung, • Trägeraufgaben sowie • notwendige Rahmenbedingungen für pädagogisch erfolgreiches Arbeiten. Gesetz und Rechtsprechung Fragen der Personalbemessung, der Ausbildung und Leistungsfreistellung werden ebenfalls ausführlich erläutert. Die gesetzlichen Grundlagen sind in einem besonderen Abschnitt zusammengefasst. Die aktuelle Rechtsprechung, z.B. zu den Anstellungsmöglichkeiten von Tagesmüttern in Großtagespflegestellen, und das Bundesförderprogramm 'Kinderbetreuungsfinanzierung' 2017-2020 zum weiteren Ausbau der Betreuung sind eingearbeitet. Der Anhang enthält u.a. ein Muster für die Einrichtung eines Qualitätsmanagements in städtischen Kindergärten. Erfahrung im Bildungsmanagement Der umfangreiche Erfahrungsschatz und die Fachkompetenz der Autoren - gerade im Bereich des Bildungsmanagements frühkindlicher Bildung - fließen in den Leitfaden ein. Besonders wertvoll sind die Handlungsempfehlungen und Tipps für Träger und Kommunalverwaltungen. Der Ratgeber ist damit die optimale Arbeitshilfe für Entscheidungsträger in den Kommunen, Beschäftigte in Fachverwaltungen, Ausbildungs- und Studienstätten sowie für die Träger von Kindertagesstätten. Für interessierte Eltern ist das Buch ebenfalls eine nützliche Informationsquelle. Ergänzendes Seminarangebot Bitte fordern Sie unsere kostenlose Infobroschüre zum Grundlagen-Seminar 'Kinderbetreuung in Baden-Württemberg - Bedarfsplanung, Konzeptgestaltung, Organisation, Evaluation' an. E-Mail: seminare@boorberg.de

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Leseprobe

2. Bauliche Anforderungen


Im Folgenden werden die baulichen Aspekte dargestellt. Es empfiehlt sich, die Nutzer von Beginn an eng in die Planungen, Gestaltungen und Grundsatzfragen mit einzubeziehen. Planungsfehler, die die spätere Funktionstüchtigkeit einschränken, können so minimiert werden. Zudem finden gemeinsam getroffene Entscheidungen und Planungen später eine höhere Akzeptanz.

Für größere Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich kann es unterschiedliche Ursachen geben. Diese könnten sein:

  • Eine Deckung des Bedarfes ist nur durch An- oder Neubaumaßnahmen möglich. Dieses ist in der Bedarfsplanung festgehalten.
  • Ein Gebäude bedarf einer Generalsanierung oder Modernisierung.
  • Der Standort einer Einrichtung wird verlegt.

Eine Baumaßnahme bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Die Grundlage hierbei ist ein ausdifferenziertes und funktionstüchtiges Raumprogramm, welches die pädagogischen Konzepte wiederspiegelt. Die notwendigen Außenflächen sollten dabei von Beginn an mit eingeplant werden.

Im folgenden Kapitel wird daher auf folgende Aspekte näher eingegangen:

  • Mindestanforderungen1 an Quadratmeter pro Kind,
  • Funktionsbereiche einer Einrichtung,
  • Auswirkungen einer Konzeption auf das Raumprogramm,
  • Ausstattungsbedarfe,
  • Raumprogrammgestaltung.

Eine Einrichtung, die sich in allen Bereichen an den Mindestquadratmeterzahlen orientiert, wird im Betrieb später massive Schwierigkeiten haben. In verschiedenen Funktionsräumen werden Abstandsflächen und Bewegungsradien von Personen nicht ausreichend bedacht. Als Beispiel soll hier die Ausgabeküche benannt werden. Das Umfüllen der Lebensmittel von großen Behältern in kleinere ist oft nicht möglich, da die Arbeitsfläche zu klein ist, um alle Behälter auf die Arbeitsfläche zu stellen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich Fachplanungen für die Gestaltung von Raumprogrammen erstellen zu lassen.

Sollten Wohn- und Gewerbeflächen für die Unterbringung einer Kindertageseinrichtung angedacht werden, müssen die Bebauungspläne temporär oder dauerhaft auf die Nutzung hin verändert werden. Je nach Verfahren können hier zwischen drei und 24 Monaten veranschlagt werden. Die Baurechts- und Planungsbehörde ist frühzeitig zu beteiligen.

Auch eine feuerpolizeiliche Bewertung des Objektes, ein Rettungs- und Fluchtwegeplan sind im Vorfeld zum Betrieb beizuholen. Häufigster „Knackpunkt“ in Bestandsgebäuden sind die zweiten Rettungswege sowie die Brandlasten in Fluren. Vielen Kindertagesstätten fehlt es an ausreichend Stauraum, sodass Flure und Wege genutzt werden. Fluchtrutschen und -treppen müssen vielfach nachgerüstet werden.

Ein eigenes Brandschutzkonzept, welches mindestens einmal jährlich mit den Kindern geübt wird, ohne bei diesen Panik auszulösen, sollte in jeder Einrichtung vorhanden sein. Bei U3-Kindern muss man davon ausgehen, dass sie sich selbst nicht retten können; sie müssen daher in Notsituationen intensiver betreut werden. Aus diesem Grund sollte mit der örtlichen Feuerwehr ein gemeinsames Konzept entwickelt werden.

Darüber hinaus ist der Bring- und Holdienst der Eltern und dessen Auswirkungen auf den ruhenden sowie fließenden Verkehr zu berücksichtigen. Die Verkehrsbehörde ist daher frühzeitig mit einzubinden.

2.1 Sicherheit in der Kindertageseinrichtung


2.1.1 Brandschutz


Mit der Abnahme eines Gebäudes als Kindertageseinrichtung werden immer auch die feuerpolizeilichen Auflagen zum Schutz der Nutzer sichergestellt.

Vielfach wird direkt mit der Einrichtungsleitung oder dem zuständigen Fachamt geklärt, wo mögliche Sammelpunkte im Falle einer Evakuierung eingerichtet werden können.

Darüber hinaus muss jede Kindertageseinrichtung den organisatorischen Brandschutz unter Beratung der Feuerwehr oder anderer Experten selbst organisieren.

Dabei ist ein/e Brandschutzhelfer/in aus dem Team der Nutzergruppe zu benennen, die/der darauf achtet, dass keine Brandlasten in Fluren liegen, ob die Batterien der Melder getauscht werden müssen und ob Schließmechanismen funktionieren.

Auch müssen Evakuierungsübungen regelmäßig im laufenden Betrieb erfolgen, damit die Abläufe, Hürden und Schwierigkeiten allen Verantwortlichen bekannt sind und im Echtfall eine Evakuierung reibungslos verläuft.

2.1.2 Allgemeine Verkehrssicherheit


Alle in der Einrichtung Arbeitenden tragen Sorge dafür, dass die Verkehrssicherheit gewährt ist. Sollten beispielsweise irgendwo in der Einrichtung oder auf dem Gelände Scherben liegen, hat die Person, die dieses wahrnimmt, den potentiellen Verletzungspunkt zu entfernen oder den Ort abzusperren. Ursachenforschung ist erst im Nachgang relevant. Die Sicherheit der Kinder steht im Vordergrund. Neben Verletzungsgefahren sind auch das Freihalten von Fluchtwegen und das Entfernen von Stolperfallen wichtige Punkte.

Die Sichtkontrolle von Spielgeräten, die Kinder nutzen, oder das Fernhalten der Kinder von Gefahrenquellen, z. B. kochend heißem Wasser, gehören ebenfalls zu diesen Pflichten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kinder nicht mehr auf Bäume klettern dürfen, nicht mehr Plätzchen backen usw. Sie sollen bewusst und nach ihren Möglichkeiten genau hier ihre Kompetenzen entwickeln, jedoch pädagogisch begleitet.

Dennoch stellt sich die Frage, ob Notfallpläne auch in Kindertageseinrichtungen eingeführt werden sollten.

Zu folgenden Themen könnten Ablaufschemata und Kontaktdaten hinterlegt werden:

  • Gewalt in der Einrichtung
  • Brand
  • Hochwasser (falls die Kindertageseinrichtung im Hochwassergebiet liegt)
  • Sturm
  • Unfall in der Einrichtung
  • Hitze

Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Träger einer Kindertageseinrichtung in der Lage, auch die Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) einzuhalten. Im Fokus stehen dabei die Abstände von Treppen, Bedarfe über Geländer, Warnhinweise, Sichtbarmachung oder Abmilderung von Kanten und sonstige Unfallgefährdungen. Es ist zu empfehlen, die Unfallkasse bei baulichen Maßnahmen ggf. schon in der Planungsphase mit einzubeziehen.

Ein Ortstermin vor der Inbetriebnahme der Einrichtung sollte standardisiert erfolgen. Die UKBW verfügt je nach Bezirk über eigene Ansprechpersonen, die fachkundig vor Ort beraten und begleiten.2

Mit der Betriebserlaubnis wird auch gefordert, dass die Auflagen durch das Gesundheits- und Veterinäramt eingehalten werden. Eine jährliche Schulungspflicht für alle mit offenen Lebensmitteln arbeitenden Kräfte, ob Ehrenamtliche, Aushilfskräfte, hauswirtschaftliche oder pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen ist hier verpflichtend.

2.2 Raumprogramm


Nach Feststellung der Bedarfslage und der Anerkennung durch die gemeinderätlichen Gremien bedarf es einer Erstellung eines Raumprogramms. Um dieses zusammenzustellen, müssen einige Grundaussagen geklärt werden:

Die jeweilige pädagogische Ausrichtung führt zu unterschiedlichen Raumzuschnitten. Hierbei lässt sich eine Unterteilung in die Bereiche offene, gruppenbezogene oder gruppenübergreifende Konzepte vornehmen. Regiopädagogische Einrichtungen bedürfen bspw. großer Lagerflächen, da das Bewahren und Archivieren zum pädagogischen Alltag gehört. Naturkindergärten bedürfen entsprechendem Naturraums, während Waldkindergärten mit einem Wetterschutz am Gebäude auskommen. Im späteren Verlauf wird auf die unterschiedlichen pädagogischen Ausrichtungen3 kurz eingegangen.

Für wen sind die Angebote notwendig? Die Frage zielt nicht nur auf die Altersgruppen Krippe und Kinder ab 3 Jahren ab, sondern auch darauf, inwieweit eine Einrichtung besonderen Anforderungen entsprechen soll:

  • Inklusion, sodass sonderpädagogische Bedarfe wie Rückzugsräume, Pflegeräume, Sanitärbedarf vorhanden sind
  • Pädagogische Anforderungen, z. B. Sporteinrichtung, die Bewegungsräume benötigt, einen besonders großen Außenbereich oder eine anthroposophische Einrichtung, die besonders Naturmaterialien verwendet.

Um weitsichtig zu planen, bedarf es einer Zukunftsprognose, die auch noch Änderungen zulässt. Daher ist eine Orientierung ausschließlich an den Mindestgrößen des KVJS nach den heutigen Bedarfen zu kurz gegriffen. Es empfiehlt sich, Einrichtungen ausreichend mit Flächen zu versehen, um künftigen Bedarfen gerecht zu werden.

Auch bedarf es einer klaren Zielvorstellung über die Größe einer Einrichtung. So sind vielerorts noch eingruppige Einrichtungen vorhanden. Gleichzeitig haben sich große Einrichtungen etabliert, die über mehr als fünf Gruppen verfügen. Bei der Bedarfsklärung muss geprüft werden, wie stark sich der Bedarf und die Nachfrage der Eltern in Zukunft entwickeln werden, dementsprechend müssen Lösungen gesucht werden.

Grundsätzlich gilt jedoch zu sagen, dass eingruppige Einrichtungen besonders personalintensiv sind. Sie bedürfen in der Regel zusätzlicher Personalressourcen, da Hintergrunddienste durch das Personal anderer Gruppen nicht möglich sind. Bei eingruppigen Einrichtungen besteht zudem kaum die Möglichkeit, unterschiedliche...

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Öffentliches Recht - Staatsrecht

Kultur des Eigentums

E-Book Kultur des Eigentums
Format: PDF

Der dritte Band der Reihe 'Bibliothek des Eigentums' regt dazu an, über das Grundthema Eigentum nachzudenken: seine Versprechungen und Gefährdungen. Die Kultur des Eigentums hat vielerlei…

Kultur des Eigentums

E-Book Kultur des Eigentums
Format: PDF

Der dritte Band der Reihe 'Bibliothek des Eigentums' regt dazu an, über das Grundthema Eigentum nachzudenken: seine Versprechungen und Gefährdungen. Die Kultur des Eigentums hat vielerlei…

Emissionshandelsrecht

E-Book Emissionshandelsrecht
Kommentar zum TEHG und ZuG Format: PDF

TEHG und ZuG in einem Band! Der Kommentar enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen…

Emissionshandelsrecht

E-Book Emissionshandelsrecht
Kommentar zum TEHG und ZuG Format: PDF

TEHG und ZuG in einem Band! Der Kommentar enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen…

Emissionshandelsrecht

E-Book Emissionshandelsrecht
Kommentar zum TEHG und ZuG Format: PDF

TEHG und ZuG in einem Band! Der Kommentar enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen…

Emissionshandelsrecht

E-Book Emissionshandelsrecht
Kommentar zum TEHG und ZuG Format: PDF

TEHG und ZuG in einem Band! Der Kommentar enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen…

Handbuch IT in der Verwaltung

E-Book Handbuch IT in der Verwaltung
Format: PDF

Wenn heute über 'Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung' geschr- ben oder geredet wird, geschieht dies meist im Kontext von 'Electronic Gove- ment', wobei diese Thematik dann auch noch…

Handbuch IT in der Verwaltung

E-Book Handbuch IT in der Verwaltung
Format: PDF

Wenn heute über 'Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung' geschr- ben oder geredet wird, geschieht dies meist im Kontext von 'Electronic Gove- ment', wobei diese Thematik dann auch noch…

Handbuch IT in der Verwaltung

E-Book Handbuch IT in der Verwaltung
Format: PDF

Wenn heute über 'Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung' geschr- ben oder geredet wird, geschieht dies meist im Kontext von 'Electronic Gove- ment', wobei diese Thematik dann auch noch…

Handbuch IT in der Verwaltung

E-Book Handbuch IT in der Verwaltung
Format: PDF

Wenn heute über 'Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung' geschr- ben oder geredet wird, geschieht dies meist im Kontext von 'Electronic Gove- ment', wobei diese Thematik dann auch noch…

Weitere Zeitschriften

aufstieg

aufstieg

Zeitschrift der NaturFreunde in Württemberg Die Natur ist unser Lebensraum: Ort für Erholung und Bewegung, zum Erleben und Forschen; sie ist ein schützenswertes Gut. Wir sind aktiv in der Natur ...

AUTOCAD Magazin

AUTOCAD Magazin

Die herstellerunabhängige Fachzeitschrift wendet sich an alle Anwender und Entscheider, die mit Softwarelösungen von Autodesk arbeiten. Das Magazin gibt praktische ...

Bibel für heute

Bibel für heute

BIBEL FÜR HEUTE ist die Bibellese für alle, die die tägliche Routine durchbrechen wollen: Um sich intensiver mit einem Bibeltext zu beschäftigen. Um beim Bibel lesen Einblicke in Gottes ...

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler ist das monatliche Wirtschafts- und Mitgliedermagazin des Bundes der Steuerzahler und erreicht mit fast 230.000 Abonnenten einen weitesten Leserkreis von 1 ...

F- 40

F- 40

Die Flugzeuge der Bundeswehr, Die F-40 Reihe behandelt das eingesetzte Fluggerät der Bundeswehr seit dem Aufbau von Luftwaffe, Heer und Marine. Jede Ausgabe befasst sich mit der genaue Entwicklungs- ...