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E-Book

Mutterschaden

AutorValentina Bruno
Verlagvss-verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl214 Seiten
ISBN9783961271283
Altersgruppe16 – 
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis4,99 EUR
Wenn die eigene Mutter der schlimmste Feind ist, zerbricht die Seele Seelische Wunden sieht man nicht. Und die Opfer schweigen darüber aus Angst, ohne sichtbare Verletzungen nicht ernst genommen zu werden. Wenn dann nach einem ganzen Leben voll Psychoterrors durch die eigene Mutter nur noch ein Kontaktabbruch mit ihr als 'finale Rettungsmaßnahme' bleibt, ist der irreparable Schaden bereits angerichtet. Valentina Bruno beschreibt eindrücklich ihr Martyrium der massiven, noch weit bis ins Erwachsenenalter andauernden seelischen Misshandlungen durch ihre Mutter. Sie zeigt die Spätfolgen, unter denen Betroffene über Jahrzehnte hinweg leiden, die sie an den Rand der psychischen Zerstörung bringen oder sogar in den Selbstmord treiben. Trotzdem hat sie ihren Weg zur Heilung und zum Verzeihen gefunden. Ein erschütterndes Dokument eines Jahrzente währenden Martyriums.

Valentina Bruno ist das literarische Pseudonym einer deutschen Folksängerin und Songwriterin

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Leseprobe
'Urteile nie über einen anderen, bevor du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.' Sprichwort der nordamerikanischen Ureinwohner Was mit einem Menschen passiert, der von frühester Kindheit an von einem Elternteil oder beiden Eltern physisch und/oder psychisch misshandelt wurde, ist hinlänglich bekannt. Die Medien sind voll von Berichten über Amokläufer, Kindsmörderinnen und -mörder, Sexualstraftäter, aggressive Schläger und andere Verbrecher, deren Anwälte bei der Verurteilung mildernde Umstände erwirkten mit dem Hinweis auf eine schlimme Kindheit. Mal war der Schuldige ein liebloser, mit oder ohne Alkohol- oder Drogenmissbrauch gewalttätiger Vater oder/und die lieblose, die Kinder mit oder ohne Alkohol- oder Drogenmissbrauch prügelnde Mutter. Oder/und ein Elternteil hat das Kind sexuell missbraucht. Und allzu oft gab es 'nur' oder zusätzlich seelische Gewalt durch psychoterrorisierende Familientyrannen. In zu vielen Fällen trifft alles zusammen zu. Dass aus Kindern, die so aufwachsen mussten, psychisch gestörte Erwachsene werden - wenn auch nicht jeder dieser Erwachsenen zwangsläufig ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild entwickelt oder zum Verbrecher wird-, ist seit Jahrzehnten bekannt. Dass aus geschlagenen Kindern später ihre eigenen Kinder schlagende Eltern werden - weil sie es nicht anders kennengelernt haben-, ist mindestens ebenso lange bekannt. Nicht ohne Grund wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1980 die in den Paragrafen 1626 bis 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankerte 'elterliche Gewalt' durch die 'elterliche Sorge' ersetzt. Trotzdem dauerte es noch zwanzig weitere Jahre, bis zum 1. Januar 2000 der Absatz 2 des Paragrafen 1631 ins BGB aufgenommen wurde: 'Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.' Damit wurden erstmalig physische und psychische Misshandlungen ('Bestrafungen') als Straftat definiert. Für alle noch lebenden Menschen - Erwachsene wie Kinder - die vor dem Jahr 2000 geboren wurden, kam der Paragraf jedoch zu spät. Und auch für etliche seitdem geborene Kinder verhindert(e) er nicht, dass sie von ihren Eltern misshandelt werden, denn in der breiten Masse der Bevölkerung ist dieses Gesetz weitgehend unbekannt. Obendrein meinen trotzdem viele Eltern, die es zwar kennen, dass es für sie nicht gelte, weil der Gesetzgeber ja keine Ahnung habe, mit was für einem renitenten (alternativ: ungezogenen, bösen, schwer erziehbaren, frechen, uneinsichtigen, unverschämten, vorlauten, dreisten usw.) Kind sie sich plagen müssen, dem anders als mit Gewalt und seelischen Verletzungen nicht beizukommen sei. Anderen ist gar nicht bewusst, dass verächtliche Bemerkungen wie 'Du stellst dich mal wieder dümmer an, als die Polizei erlaubt!', 'Du kannst aber auch nichts richtig machen!', 'Andere Kinder schreiben viel bessere Noten als du!', 'Du bist wie dein Vater/deine Mutter/dein Großvater!' (was nie als Kompliment gemeint ist), 'Du bist so eine Enttäuschung!', 'Und wenn du nicht endlich ..., dann kannst du zusehen, wie du allein zurechtkommst!' und dergleichen mehr, genau die Art von die Seele des Kindes schädigende Entwürdigungen sind, die der Gesetzgeber mit § 1631 Abs. 2 unterbinden wollte. Nicht alle Kinder besitzen genug Resilienz (seelische Widerstandskraft), um diese Verletzungen unbeschadet oder weitgehend unbeschadet zu überstehen. Bis ans Lebensende anhaltende Minderwertigkeitsgefühle, Beziehungsstörungen, Suchtverhalten (von Alkohol-, Nikotin- und Drogenmissbrauch über Essstörungen, Arbeitssucht, Spielsucht und alle anderen Arten von Süchten), Depressionen bis zum Selbstmord und schwere Persönlichkeitsstörungen sind die Folgen. Nicht jede 'Kleinigkeit' oder eine unzusammenhängende Menge von Einzelereignissen als Ausnahmen hinterlässt prägende Spuren in der kindlichen Seele. Aber wenn solche negativen Erlebnisse permanente Grunderfahrungen darstellen, ist die Schädigung programmiert. Weichenstellend ist das gesamte Klima im Elternhaus, in dem wir aufwachsen (müssen). Je heftiger und intensiver das in/seit frühester Kindheit erlittene Trauma ist, desto größer ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit, eines Tages behandlungsbedürftig psychisch krank zu werden, sondern auch die Intensität der Krankheit. Nicht jeder so geschädigte Erwachsene wird zum (Schwer)Verbrecher. Aber für allzu viele ist ein normales, glückliches Leben nicht mehr möglich. Mag man sich vorstellen, was mit einem Kind passiert, das nicht nur mit seelischer und körperlicher Misshandlung durch die Mutter aufwachsen musste, sondern obendrein noch von derselben Mutter zur Erfüllung der eigenen emotionalen Bedürfnisse missbraucht wurde? Das von seinem nur auf sein eigenes Wohl bedachten Vater nicht nur nicht vor diesen Misshandlungen beschützt wurde, sondern von ihm oft genug absichtlich der mütterlichen Willkür überantwortet wurde, damit er selbst seine Ruhe hatte? Wer solche Eltern hat, braucht keine Feinde mehr. Den Anlass, mein eigenes Martyrium aufzuschreiben, lieferte nicht nur die Erfahrung, dass es mir schon immer geholfen hat, mir meinen Kummer in Tagebüchern von der Seele zu schreiben, sondern auch der Schlusssatz eines Zeitungsartikels. In dem ging es um den Selbstmord einer alten Frau, die tagelang tot in ihrer Wohnung gelegen hatte, weil niemand sich um sie sorgte, niemand sich um sie kümmerte. Die einzige Tochter hatte den Kontakt zur Mutter Monate vorher abgebrochen und die alte, aber keineswegs pflegebedürftige und noch sehr rüstige Frau sich selbst überlassen. Aus diesem Grund beendete der Verfasser des Artikels seinen Text mit den Worten: 'Juristisch ist der Tochter kein Vorwurf zu machen.' Unausgesprochen dahinter stand die Ergänzung, die sich als Meinung des Autors auch im gesamten Artikel abzeichnete: 'Moralisch ist ihr aber sehr wohl ein Vorwurf zu machen.' Das machte mich wütend. Wieder einmal maßte sich bei diesem Thema ein Fremder an, der die Verhältnisse in der betreffenden Familie überhaupt nicht kannte, ein Urteil zu fällen. In der breiten Masse der Bevölkerung hält sich ohnehin immer noch hartnäckig die Ansicht, dass Kinder für ihre Eltern dazusein haben und, wenn die Eltern alt sind, für sie zu sorgen und sich um sie zu kümmern haben. Tenor: 'Die Eltern haben euch großgezogen (und dafür auf so manches verzichtet), also schuldet ihr ihnen das!' Dieser Forderung, dieser Ansicht kann ich mich nicht anschließen. Im Gegenteil empfand ich schon als Kind und später als Jugendliche die Aufbürdung dieser einseitigen 'Schuldenlast' als ungerecht. Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt mit dieser Entscheidung die gesetzliche und selbstverständlich auch moralische Verpflichtung ('elterliche Sorge'), im bestmöglichen Maß nach bestem Wissen und Können für sie zu sorgen, bis sie in der Lage sind, das selbst zu tun, also erwachsen sind. Diese Verpflichtung haben alle Eltern freiwillig übernommen, denn niemand hat sie gezwungen, ein Kind oder mehrere in die Welt zu setzen. Vielleicht haben sie sich mit der Entscheidung für ein Kind/Kinder einem gesellschaftlichen Druck gebeugt, weil sie glaubten oder von ihrer Umwelt vermittelt bekamen, dass ein (Ehe)Paar nur dann 'vollständig' ist oder gesellschaftskonform handelt, wenn es mindestens ein Kind in die Welt setzt. In diese Bresche schlägt auch die diskriminierende und in meinen Augen menschenverachtende Überlegung von manchen Politikern, kinderlose Paare oder Einzelpersonen höher zu besteuern, um die Rentenkassen besser zu füllen. Oder ein Kind gehört für die Eltern ganz selbstverständlich zu einer Ehe, weil für sie Ehe ohne Familiengründung und damit ohne Kinder aus persönlichen oder religiösen Gründen undenkbar ist. Vielleicht wollten die Großeltern unbedingt (einen) Enkel haben. Vielleicht wollten die Eltern sich durch das Großziehen von Kindern den Vorwurf ersparen, der den Kinderlosen allzu gern gemacht wird, selbstsüchtige Egoisten zu sein, die ihre persönlichen Bedürfnisse über die 'Pflicht' stellen. Mit dieser Behauptung wird - ebenfalls unter anderem in Politikerkreisen, aber nicht nur dort - immer wieder gern und in der Regel ohne Kenntnis der wahren Gründe jeder gescholten, der sich bewusst gegen ein Kind/Kinder entscheidet oder der aus biologischen/gesundheitlichen Gründen kein Kind empfangen/zeugen kann. Natürlich gibt es auch eine Menge Eltern, die in Kindern die Krönung und ultimative Erfüllung ihrer Liebe zueinander sehen und/oder die Entscheidung fürs Kind um des Kindes willen treffen. Und es gibt auch die 'Unfälle', die zur Zeugung eines Kindes führen und bei denen sich die Mutter oder beide Elternteile für das Kind und gegen eine Abtreibung entscheiden. Doch welches Motiv der Entscheidung für ein Kind auch zugrunde liegt, dieser Entschluss ist und bleibt die freie Wahl der Eltern, zu der niemand sie gezwungen hat; allenfalls sie sich selbst. Aus dieser spätestens seit der Einführung von Verhütungsmitteln und der Möglichkeit zur Abtreibung freiwillig getroffenen persönlichen Entscheidung für ein Kind ein 'Schuldnerverhältnis' zu Lasten des Kindes abzuleiten, bürdet den Kindern die Verantwortung für etwas auf, mit dem sie nicht das Geringste zu tun hatten. Eltern, die glauben, dass ihre Kinder ihnen etwas schuldig seien für die ihnen entgegengebrachte Fürsorge, für diese freiwillig übernommene, aber gesetzlich gebotene Pflicht, verkennen diese Tatsache. Die Zeiten, in denen die Alten nur überleben konnten, indem sie möglichst viele Kinder in die Welt setzten, die sie versorgten, wenn sie selbst nicht mehr arbeiten konnten, sind seit Einführung der Rente, Krankenversicherung, Sozialhilfe, Grundsicherung und der hochwertigen medizinischen Versorgung in unserem Land vorbei. Außerdem: Aufrichtige Liebe, wie Eltern sie für ihre Kinder empfinden sollten, ist immer selbstlos, verlangt keine Gegenleistung und macht auch keine 'Schuldnerrechnung' auf. Trotzdem wird von uns Kindern erwartet, dass wir uns um unsere Eltern kümmern, wenn ihnen das aufgrund von Alter oder Krankheit schwerfällt oder nicht mehr möglich ist. Wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern gut oder zumindest erträglich ist, ist das kein Thema. Dann wird jeder gern die Eltern unterstützen. Doch auch wenn die Eltern oder ein Elternteil das eigene Kind misshandelt und schwer psychisch, vielleicht auch körperlich geschädigt hat, wird von eben diesen Eltern und auch von dem Gros der Gesellschaft erwartet, dass die misshandelten Kinder sich kümmern. Die Kinder haben sich gefälligst für die Eltern aufzuopfern, auch wenn ihnen das wegen ihrer physischen, psychischen oder finanziellen Konstitution nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Ein erwachsenes Kind, das sich diesem Anspruch verweigert, sogar verweigern muss oder - noch schlimmer - den Kontakt zu den Eltern komplett abbricht, gilt als egoistisch, als undankbar, moralisch verwerflich und als schlechter Mensch. Böses Kind! Pfui, schäm dich! Diese Einstellung ist nicht nur fatal, sie negiert das vorangegangene immense Leid des Kindes, das zu diesem schwerwiegenden Schritt geführt hat. Kein Kind bricht den Kontakt zu den Eltern oder einem Elternteil leichtfertig ab, weil es gerade nichts Besseres zu tun hat oder wegen einer Kleinigkeit oder einer Reihe von Nichtigkeiten, die im Verhältnis zwischen Eltern und Kind nicht stimmen. Dem Kontaktabbruch ist immer eine lange, in der Regel über Jahre und Jahrzehnte hinweg dauernde, konfliktreiche Leidensgeschichte vorausgegangen, in der das betreffende Kind - oft noch bis weit ins Erwachsenenalter hinein - Opfer war: Opfer von physischer Gewalt und/oder psychischer Gewalt und/oder verbaler Gewalt beziehungsweise Verächtlichmachung und/oder sexualisierter Gewalt. In den meisten Fällen treffen die drei Erstgenannten als ein 'Trio infernal' zusammen.
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