Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: magna cum laude, Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt urheberrechtliche Fragen bezüglich der Angebote und Benutzung von Streaming Media. In den letzten Jahren hat sich die Internet-Technologie rasch entwickelt. Dabei wurde ein stabiles und effektives System der Datenübertragung im Internetbereich eingerichtet. Dort werden massenhaft Film- und Musikwerke durch das Streaming statt des vollständigen Herunterladens verbreitet, und deswegen sind zahlreiche Film- und Musikwerke im Internet verfügbar. Dies führt dazu, dass sich das Streaming als online-Form des Musik- und Videogenusses größter Beliebtheit erfreut. Beim Streaming ist der Anschauende oder Anhörende nicht mehr ein passiver Datenempfänger, sondern er kann die gewollten Inhalte zu jeder beliebigen Zeit abrufen. Einerseits erhöhen die Streaming Media die Geschwindigkeit der online-Datenübertragung, so wie sie den online-Werkgenuss vereinfachen. Andererseits werden die online zugängliche Raubkopien von Musik und Filmen als eine große Gefährdung für die Musik- und Filmindustrie betrachtet. Die urheberrechtliche Rechtswidrigkeit ist offensichtlich beim illegalen Anbieten der Uploads gegeben. Dagegen ist es auch in der juristischen Literatur umstritten, ob die Nutzung des Streamings zulässig ist. Denn die technischen Hintergründe des Media-Streaming unterscheiden sich von der P2P-Software, da der Nutzer bei Nutzung des Streaming keine Daten hochlädt, sondern die gespeicherten Daten werden nur zeitweilig im Zielrechner empfangen. Der erste Teil der Arbeit stellt den Begriff des Streaming Media klar und legt die unterschiedlichen Sachverhalte bei zwei Arten des Streaming Media dar. Im zweiten Teil der Arbeit wird das Streaming-Angebot urheberrechtlich eingeordnet. Es wird angeführt, in welche Verwertungsrechte der Rechteinhaber durch den Streaming-Anbieter eingegriffen werden. Im dritten Teil der Arbeit wird zunächst analysiert, ob die Nutzungshandlung von Streaming mit dem Vervielfältigungsrecht i.S.v. § 16 UrhG vereinbar ist. Hierbei wird erörtert, ob eine gesetzliche Schrankenbestimmung ergreift. Schließlich wird untersucht, ob der Dreistufentest als ein Schranken-Schranke in Fall der Verwendung des Streaming Media geeignet ist.
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