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Dauerhaft aufgegebene Anlagen

Baurechtswidrigkeit und Rückbaupflichten

AutorJulian Philipp Seibert
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2019
ReiheSchriften zum Infrastrukturrecht 17
Seitenanzahl382 Seiten
ISBN9783161567285
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u.a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Sussex (Großbritannien); Master of Laws-Studium an der London School of Economics and Political Science (Großbritannien); 2015 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn; 2018 Promotion; derzeit Rechtsassessor.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Titel4
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis26
1. Teil: Einführung und Vorüberlegungen: Rückbau baulicher Anlagen nach dauerhafter Nutzungsaufgabe?30
§ 1 Erläuterung der Begriffe „Nutzungsaufgabe“ und „Rückbau“33
§ 2 Bedürfnis nach dem Rückbau dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen34
I. Bedürfnis nach dem Rückbau im Innen- und im Außenbereich35
II. Wertungen spezifischer bauplanungsrechtlicher Grundsätze und Belange38
§ 3 Bedürfnis nach der Übertragung der Rückbauverpflichtung auf den Nutzungsberechtigten39
2. Teil: Eintritt formeller und materieller Illegalität bei dauerhafter Nutzungsaufgabe42
§ 4 Eintritt formeller Illegalität43
I. Rechtsnatur und -wirkungen der Baugenehmigung43
1. Verfügende und feststellende Natur der Baugenehmigung43
a. Aufhebung des Bauverbots44
b. Formelle „Legalitätswirkung“47
aa. Charakter des feststellenden Teils der Baugenehmigung47
bb. Entwicklung des Verständnisses vom Bestandsschutz49
(1) Fortentwicklung des Bestandsschutzkonzepts im Lichte der sich wandelnden Eigentumsdogmatik50
(2) Fortbestand verfassungsunmittelbaren Bestandsschutzes?52
(a) Weiterhin Herleitung des passiven Bestandsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG durch einige Stimmen53
(b) Argumente gegen den verfassungsunmittelbaren passiven Bestandsschutz54
(3) Zwischenergebnis55
cc. Vermittlung von formell-passivem Bestandsschutz durch die Baugenehmigung56
(1) Schutz der Baugenehmigung vor Änderungen der materiellen Rechtslage56
(2) Abgrenzung von „Bestandsschutz“ und „Bestandskraft“ der Baugenehmigung57
2. Legalisierung der durch die Nutzung bestimmten Funktion der baulichen Anlage59
a. Das Prinzip der Einheit von Substanz und Funktion59
b. Argumente gegen eine gänzliche Ablehnung der Einheit von Substanz und Funktion60
c. Argumente gegen eine Beschränkung der Einheit von Substanz und Funktion auf den Außenbereich62
d. Konsequenz: Nichtnutzung als negative Art der Nutzung64
e. Zwischenergebnis65
II. Erlöschen der Baugenehmigung als Folge der dauerhaften Nutzungsaufgabe65
1. Rechtliche Anknüpfung des Erlöschens der Baugenehmigung66
a. Erlöschen der Baugenehmigung aufgrund des „Zeitmodells“?66
aa. Entwicklung des Zeitmodells zur Anwendung des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB67
bb. Übertragung des Zeitmodells auf die Frage nach der Fortdauer des Bestandsschutzes68
cc. Erlöschen der Baugenehmigung in Folge des Entfalls des Bestandsschutzes als Verkehrung von Ursache und Wirkung69
dd. Notwendigkeit der Anwendung des Landesrechts bezüglich des Erlöschens der Baugenehmigung70
ee. Zwischenergebnis72
b. Erlöschen der Baugenehmigung aufgrund landesbauordnungsrechtlicher Tatbestände (in analoger Anwendung)?72
aa. Streit über die Vergleichbarkeit der Interessenlagen73
bb. Auswertung der Argumente74
cc. Zwischenergebnis76
c. Erlöschen der Baugenehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr 2 BImSchG analog?76
d. Erlöschen der Baugenehmigung nach § 43 Abs. 2 LVwVfG78
aa. Keine Anknüpfung des Erlöschens der Baugenehmigung an § 43 Abs. 2 Var. 1–4 LVwVfG79
bb. Erlöschen der Baugenehmigung „auf andere Weise“ durch Wegfall des Regelungsobjekts80
(1) Wegfall des Regelungsobjekts durch Nutzungsänderung hin zur Nichtnutzung82
(2) Zurückweisung abweichender Ansichten84
e. Zwischenergebnis86
2. Zeitpunkt des Erlöschens der Baugenehmigung86
a. Möglichkeiten des Abstellens auf bestimmte Umstände ohne Ansehung eines Zeitablaufs88
aa. Ausdrückliche Erklärung der dauerhaften Nutzungsaufgabe?88
bb. Dauerhafte Nutzungsaufgabe erst bei erkennbarem Verfall oder Abriss der Anlage?89
cc. Gesamtschau der Umstände?90
dd. Zwischenergebnis91
b. Fristen der landesbauordnungsrechtlichen Tatbestände bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als Orientierungshilfe?91
c. Anwendung der Zeiträume des Zeitmodells als Orientierungshilfe im Rahmen des § 43 Abs. 2 LVwVfG93
aa. Vorteile einer Orientierung an den Parametern des Zeitmodells94
bb. Würdigung der von Rechtsprechung und Literatur geübten Kritik95
(1) Allgemeine Kritik an der Übertragung des Zeitmodells96
(2) Zeiträume des Zeitmodells absolut zu kurz bemessen?98
(3) Zeiträume des Zeitmodells relativ zu kurz bemessen?99
d. Zwischenergebnis101
3. Mögliches Vorgehen in Folge des Erlöschens der Baugenehmigung?101
III. Fazit103
§ 5 Eintritt materieller Illegalität103
I. Entfall des materiell-passiven Bestandsschutzes als Folge der dauerhaften Nutzungsaufgabe104
1. Traditionelles und modernes Verständnis des materiell-passiven Bestandsschutzes104
2. Auswirkung der dauerhaften Nutzungsaufgabe auf den materiell-passiven Bestandsschutz106
a. Materiell-passiver Bestandsschutz für die Einheit von Substanz und Funktion107
b. Entfall des materiell-passiven Bestandsschutzes mit dauerhafter Nutzungsaufgabe108
c. Zwischenergebnis109
II. Eintritt materieller Illegalität bei den jeweiligen Tatbeständen der §§ 30 ff. BauGB unterfallenden Vorhaben109
1. Privilegierte und nicht-privilegierte Vorhaben im (unbeplanten) Außenbereich, § 35 Abs. 1 und 2 BauGB111
a. Entfall der Privilegierung mit dauerhafter Nutzungsaufgabe111
b. Überprüfung sämtlicher dauerhaft aufgegebener Anlagen im Außenbereich anhand von § 35 Abs. 2 BauGB112
c. Generelle Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch dauerhaft aufgegebene bauliche Anlagen?114
aa. Widerspruch zu einem Plan nach Nummern 1, 2?114
bb. Schädliche Umwelteinwirkungen nach Nummer 3?115
cc. Unwirtschaftliche Aufwendungen nach Nummer 4?115
dd. Beeinträchtigung der Belange nach Nummer 5?116
(1) Naturschutz, Landschaftspflege und Denkmalschutz116
(2) Bodenschutz117
(a) Das allgemeine baurechtliche Bodenschutzgebot118
(b) Generelle Beeinträchtigung der Belange des Bodenschutzes durch dauerhaft aufgegebene bauliche Anlagen120
(c) Zwischenergebnis121
(3) Die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert122
(a) Schutz der naturgegebenen Bodennutzung122
(b) Wesensfremdheit dauerhaft aufgegebener Anlagen im Außenbereich123
(c) Notwendigkeit der Berücksichtigung (landschaftsbezogener) Einzelfallaspekte124
(d) Zwischenergebnis125
(4) Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds126
ee. Beeinträchtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur oder Gefährdung der Wasserwirtschaft nach Nummer 6?127
ff. Der ungeschriebene Belang der Vermeidung unnötiger Leerstände128
d. Zwischenergebnis129
2. Unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB und einfacher Bebauungsplan im Innenbereich ohne faktisches Baugebiet130
a. Einfügen nach der Art der baulichen Nutzung?131
aa. Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung131
(1) Gebietsprägung auch durch dauerhaft aufgegebene Anlagen132
(2) Einschränkung: Baurechtswidrige Anlagen, bei denen eine Beseitigungsanordnung zu erwarten ist133
(3) Zwischenergebnis133
bb. Prüfung des Einfügens dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen134
(1) Grundsätzliches Nicht-Einfügen dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen135
(2) Sonderfall: Ausnahmsweise Rechtmäßigkeit dauerhaft aufgegebener Anlagen?136
b. Entgegenstehen der speziellen Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 S. 2 BauGB?137
aa. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse137
bb. Beeinträchtigung des Ortsbildes138
c. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche?140
d. Fazit141
3. Qualifizierter Bebauungsplan, einfacher Bebauungsplan mit faktischem Baugebiet und unbeplanter Innenbereich mit faktischem Baugebiet141
a. Regelungen der §§ 2 ff. BauNVO als bestimmende Parameter142
b. Keine Gestattung der „Nichtnutzung“ gemäß der §§ 2 ff. BauNVO143
4. Rechtsfolge des Eintritts materieller Illegalität144
a. Ex lege-Rückbaupflicht beim Eintritt der materiellen Illegalität?145
aa. Problematik der Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Rückbaupflicht145
bb. Grundsätzlich keine ausdrückliche gesetzliche Rückbaupflicht im Bauordnungsrecht146
cc. Rückbaupflicht aus § 3 der Landesbauordnungen?147
(1) Einschränkende Auslegung der „öffentlichen Sicherheit“ im Sinne von § 3 der Landesbauordnungen?147
(2) Systemwidrigkeit der Annahme einer strikten Rückbaupflicht aus § 3 der Landesbauordnungen148
dd. Zwischenergebnis149
b. Möglichkeit der bauaufsichtsrechtlichen Rückbauanordnung149
aa. Erfüllung der Voraussetzungen des bauordnungsrechtlichen Eingriffs150
bb. Maßnahmenrichtung der Rückbauanordnung151
(1) Letzter positiver Nutzer der Anlage als Verhaltensstörer152
(2) Anlageneigentümer und -betreiber als Zustandsstörer153
cc. Verhältnismäßigkeit der Rückbauanordnung bei formeller und materieller Illegalität155
(1) Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit155
(2) Angemessenheit156
dd. Durchsetzung der bauaufsichtsrechtlichen Anordnung Rechtsnachfolge157
III. Fazit160
§ 6 Verhältnis zum Immissionsschutzrecht162
I. Eintritt formeller Illegalität162
1. Auswirkungen der immissionsschutzrechtlichen Konzentrationswirkung162
2. Verhältnis der immissionsschutzrechtlichen Drei-Jahres-Frist zum Zeitmodell163
3. Fazit165
II. Eintritt materieller Illegalität und Rückbauanordnung165
1. Möglichkeit der bauaufsichtsrechtlichen Rückbauanordnung gegen immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen165
2. Anordnung des Rückbaus auf der Grundlage von § 17 Abs 1 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG?167
a. Begründung einer Rückbaupflicht durch § 5 Abs. 3 Nr 3 BImSchG?167
aa. Rückbau als Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Anlagengrundstücks?168
bb. Keine Sicherung der Konformität mit Bauplanungsrecht über § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG169
cc. Synthese: Rückbaupflicht im Einzelfall zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit170
b. Zwischenergebnis171
3. Anordnung des Rückbaus der Anlage auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 S. 1 BImSchG?171
a. Zustand der dauerhaften Nutzungsaufgabe kein „Betrieb“ der Anlage172
b. Dauerhafte Nutzungsaufgabe keine „wesentliche Änderung“ der Anlage173
c. Zwischenergebnis174
4. Fazit174
3. Teil: Instrumente zur Absicherung und Verwirklichung des Rückbaus genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen176
§ 7 Bedürfnis nach Instrumenten zur frühzeitigen Absicherung des Rückbaus176
I. Problematik der fehlenden privaten Mittel zur Rückbaufinanzierung bei dauerhafter Nutzungsaufgabe177
II. Lösung: Absicherung des Rückbaus durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung177
§ 8 Die Spezialvorschrift zur Gewährleistung des Rückbaus in § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB179
I. Begründung und Absicherung einer Rückbaupflicht nach dauerhafter Nutzungsaufgabe gemäß § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB180
1. Allgemeine Anwendungsfragen des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB182
a. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm183
aa. Anwendung auf Vorhaben nach § 35 Abs 1 Nr. 2–6 BauGB183
bb. Anwendbarkeit des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB im Rahmen von Bebauungsplänen?184
b. Normierung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Rückbau nach dauerhafter Nutzungsaufgabe185
aa. Verpflichtungserklärung als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung185
bb. „Dauerhafte Nutzungsaufgabe“ und „Rückbau“ im Sinne des § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB186
c. Keine unmittelbare gesetzliche Rückbaupflicht aus § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB187
2. Rechtswirkungen der Verpflichtungserklärung189
a. Verpflichtungserklärung als öffentlich-rechtliche Willenserklärung zur Begründung einer Rückbaupflicht?190
b. Einwendungshindernde Wirkung der Verpflichtungserklärung aus Treu und Glauben?192
aa. Rechtswirkungen der Verpflichtungserklärung nach dieser Ansicht192
bb. Konflikte dieser Ansicht mit Normwortlaut und Kompetenzverteilung193
(1) Kollision mit grammatischer und historischer Normauslegung193
(2) Kompetenzrechtliche Problematik194
cc. Weitere Implikationen der Annahme einer „Treu und Glauben“-Wirkung195
(1) Vereinbarkeit der „Treu und Glauben“-Wirkung mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes?195
(2) „Widersprüchliches Verhalten“ als reines Konstrukt197
(3) Keine Vergleichbarkeit der Verpflichtungserklärung mit dem Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr 3 BauGB197
c. Reine „Appellwirkung“ der Verpflichtungserklärung?198
aa. Begründung der mangelnden Rechtswirkung der Verpflichtungserklärung199
bb. Einwendungen gegen eine reine „Appellwirkung“200
d. Folgerung: Das Instrument der Verpflichtungserklärung zur Schaffung der Rückbaupflicht201
3. Kompetenzielle Problematik der Verortung des § 35 Abs 5 S. 2, 3 BauGB im Bundesrecht?205
a. Die Normierung der Verpflichtungserklärung in Satz 2 als Regelung des Bodenrechts205
b. Die Sicherstellungsvorschrift in Satz 3 als Regelung des Bodenrechts206
4. Absicherung und Durchsetzung von Rückbau und Bodenentsiegelung207
a. Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung bei der Verpflichtungserklärung209
aa. Analoge Anwendbarkeit von § 61 LVwVfG auf die Verpflichtungserklärung?209
(1) Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung beim subordinationsrechtlichen Vertrag210
(2) Vorliegen der Analogievoraussetzungen210
(3) Zwischenergebnis212
bb. Sicherstellung der Unterwerfung durch eine aufschiebende Bedingung212
(1) Exkurs: Bauordnungsrechtliche Grundlagen für den Erlass von Nebenbestimmungen?213
(2) Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingung nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht214
b. Die Baulast216
aa. Begründung einer weiteren Rückbaupflicht über die Baulast217
bb. Praktische Probleme der Baulast218
c. Die Rückbauauflage219
d. Die Nebenbestimmung der Sicherheitsleistung220
aa. Leistung einer Rückbausicherheit nach § 232 BGB analog221
bb. Höhe der Sicherheitsleistung222
cc. Praktische Durchsetzung der Sicherheitsleistung223
e. Zwischenergebnis225
5. Fragen der Rechtsnachfolge226
a. Rechtsnachfolge in die Pflichten aus der Verpflichtungserklärung226
b. Rechtsnachfolge in die Baulast227
c. Rechtsnachfolge in Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung228
d. Keine Auswirkungen der Rechtsnachfolge auf die geleistete Sicherheit229
e. Zwischenergebnis229
6. Fazit230
II. Verhältnis zum Immissionsschutzrecht230
1. Die Verpflichtungserklärung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen231
2. Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zwecks Absicherung der Rückbaupflicht232
a. Allgemeine Zulässigkeit der Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung232
b. Insbesondere: Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingung der Sicherheitsleistung233
§ 9 Absicherung des Rückbaus bei nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Anlagen235
I. Analoge Anwendbarkeit des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB?236
1. Analoge Anwendbarkeit auf privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB?236
a. Charakter der Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB237
b. Keine planwidrige Regelungslücke hinsichtlich der Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB238
aa. Einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Vorhaben238
bb. Kerntechnische Anlagen239
cc. Baulich untergeordnete Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie241
c. Zwischenergebnis241
2. Analoge Anwendbarkeit auf nicht-privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB?242
3. Analoge Anwendbarkeit auf Vorhaben im unbeplanten Innenbereich und im Bereich eines einfachen Bebauungsplans im Innenbereich?243
4. Analoge Anwendbarkeit auf Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, § 30 Abs. 1 BauGB?244
5. Fazit246
II. Erlass der Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus in nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Fällen246
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen durch Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus247
a. Relevanz öffentlicher Belange im Außenbereich und im Plangebiet247
b. Die öffentlichen Belange und die Herstellung der Vereinbarkeit mit diesen248
c. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Nebenbestimmungen zur Herstellung der Vereinbarkeit250
d. Spezifika der möglichen Nebenbestimmungen zur Herstellung der Vereinbarkeit251
e. Fazit253
2. Aufschiebend bedingte Baugenehmigung aufgrund von Planfestsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB253
a. Einführung in die Regelung des § 9 Abs. 2 BauGB254
b. Allgemeine Anwendungsfragen des § 9 Abs. 2 BauGB255
aa. Verfahren der Planfestsetzungen nach § 9 Abs 2 BauGB256
bb. Bestimmtheitserfordernisse bei Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB257
cc. Die besondere städtebauliche Situation259
(1) Definition der „besonderen städtebaulichen Situation“?260
(2) Keine generelle Anwendbarkeit des § 9 Abs. 2 BauGB zur pauschalen Vermeidung von Leerständen262
dd. Spiegelung des Festsetzungsinhalts in der Baugenehmigung263
c. Spezifika der möglichen Festsetzungen zur Sicherstellung des Rückbaus265
aa. Aufschiebend bedingte Festsetzungen?265
(1) Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingungen der Baulast und der Sicherheitsleistung265
(2) Besonderheiten der aufschiebenden Bedingungen auf Planebene267
(3) Zwischenergebnis267
bb. Auflösend bedingte Festsetzung oder Befristung?268
cc. Konkrete Umsetzung auf Genehmigungsebene269
d. Fazit270
3. Sicherstellung des Rückbaus zur Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG?270
a. Der Zustand materieller Baurechtsmäßigkeit als gesetzliche Voraussetzung der Baugenehmigung271
b. Zulässigkeit eines weiten Verständnisses des § 36 Abs 1 Alt. 2 LVwVfG?272
aa. Stimmen aus Literatur und Rechtsprechung für ein weites Verständnis des § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG273
bb. Stimmen aus Literatur und Rechtsprechung gegen ein weites Verständnis des § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG274
cc. Auswertung der Argumente276
c. Fazit278
4. Ergebnis278
III. Verhältnis zum Immissionsschutzrecht279
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen bei immissionsschutzrechtlicher Genehmigungspflichtigkeit279
2. Aufschiebend bedingte immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Planfestsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB280
3. Nebenbestimmungen zur Sicherstellung des Rückbaus der Anlage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG?281
4. Teil: Besondere städtebaurechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus bei genehmigungspflichtigen und sonstigen baulichen Anlagen282
§ 10 Städtebauliches Rückbau- und Entsiegelungsgebot, § 179 BauGB283
I. Eingeschränkte Praktikabilität des Instruments des § 179 BauGB284
1. Keine Begründung einer originären Rückbau- und Entsiegelungspflicht285
2. Entschädigungspflicht der Gemeinde286
3. Weitere Hürden des Einsatzes von § 179 BauGB287
4. Zwischenergebnis289
II. Tatbestand des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB289
1. Zustand der dauerhaften Nutzungsaufgabe als Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans290
2. Unmöglichkeit der Anpassung?291
III. Tatbestand des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB291
1. Begründung eines Missstands durch dauerhafte Nutzungsaufgabe?292
2. Entstehen von Mängeln durch dauerhafte Nutzungsaufgabe?293
a. Definitionen und Rechtsfragen der „Mängel“293
aa. Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung bzw. des Straßen- oder Ortsbilds294
bb. Kein Rückbau bei reiner Erneuerungsbedürftigkeit der Anlage294
b. Keine generalisierbare Annahme eines Mangels bei dauerhaft aufgegebenen Anlagen295
3. Unmöglichkeit der Behebung?296
4. Verhältnis des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu landesbauordnungsrechtlichen Instrumenten297
a. Abgrenzung zu landesbauordnungsrechtlichen Anordnungen wegen Rechtswidrigkeit297
aa. Unterschiedliche Zielrichtungen von § 179 Abs. 1 S 1 Nr. 2 BauGB und den landesrechtlichen Verunstaltungsverboten298
bb. Allgemeines Verhältnis zu den bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrtatbeständen299
(1) Literaturstimmen für einen Anwendungsvorrang der allgemeinen bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrtatbestände300
(2) Keine normativen Argumente für einen generellen Anwendungsvorrang301
(3) Folgerung: Grundsätzliche parallele Anwendbarkeit301
b. Abgrenzung zu bauordnungsrechtlichen Regelungen zum Abbruch verfallender Anlagen302
aa. Tatbestand und Zielsetzung der Regelungen zum Abbruch verfallender Anlagen303
bb. Kein Vorrangverhältnis gegenüber dem „Rückbaugebot“304
IV. Anordnung und Durchsetzung des Rückbau- und Entsiegelungsgebots Rechtsnachfolge304
1. Vornahme von Rückbau und Bodenentsiegelung durch die Gemeinde305
2. Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Rahmen des § 179 BauGB306
3. Vollstreckung der Duldungsverfügung und Rechtsnachfolge307
V. Fazit309
§ 11 Weitere städtebauliche Instrumente309
I. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Soziale Stadt310
1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen310
2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen311
3. Stadtumbaumaßnahmen311
4. Maßnahmen der Sozialen Stadt312
II. Mangelnde Praktikabilität der weiteren Instrumente des besonderen Städtebaurechts313
1. Hoher Aufwand des Einsatzes313
2. Kostenverteilung zu Lasten der Allgemeinheit315
III. Fazit316
5. Teil: Städtebauliche Verträge als alternative Instrumente zur Schaffung und Durchsetzung einer (abgesicherten) Rückbauverpflichtung318
§ 12 Voraussetzungen eines rechtmäßigen städtebaulichen Rückbauvertrags319
I. Erteilung der Genehmigung gegen Übernahme einer (abgesicherten) Rückbaupflicht320
II. Mangelnder Gegenleistungsanspruch, allgemeines Koppelungsverbot und Angemessenheit321
III. Städtebauliche Vertragsbestimmungen statt Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus nach dauerhafter Nutzungsaufgabe323
IV. Fazit324
§ 13 Einsatz städtebaulicher Verträge bei den jeweiligen Rückbauinstrumenten324
I. Städtebauliche Verträge im Rahmen von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB324
1. Aufnahme von Verpflichtungserklärung und Sicherungsinstrumenten in einen Vertrag324
2. Zulässigkeit des Rückbauvertrags nach § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 2, 3 BauGB326
II. Städtebauliche Verträge zur Absicherung des Rückbaus bei nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Anlagen326
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen im Vertragswege326
2. Umsetzung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr 2 BauGB im städtebaulichen Vertrag327
III. Städtebauliche Verträge im besonderen Städtebaurecht328
1. Pflichten des § 179 BauGB im städtebaulichen Vertrag329
2. Städtebauliche Verträge bei den weiteren Instrumenten des besonderen Städtebaurechts330
3. Relevanz des Einzelfalls für die vertragliche Ausgestaltung331
§ 14 Durchsetzung städtebaulicher Verträge Rechtsnachfolge331
I. Vollstreckung öffentlich-rechtlicher städtebaulicher Verträge331
1. Vorliegen eines subordinationsrechtlichen Vertrags als Unterwerfungsvoraussetzung332
2. Unterwerfungsfähige städtebauliche Verträge333
3. Einordnung von Verträgen im besonderen Städtebaurecht nach §§ 136 ff. BauGB?334
II. Rechtsnachfolge in Vertragspflichten335
1. Vertragliche Vereinbarung der Rechtsnachfolge335
2. Grundsätzlich keine Rechtsnachfolge bei Wechsel des Eigentümers oder Bauherrn336
3. Fazit337
6. Teil: Die Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Nutzungsaufgabe auf dem Prüfstand des Art. 14 GG338
§ 15 Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG339
§ 16 (Abgesicherte) Rückbaupflicht bei dauerhafter Nutzungsaufgabe im Lichte des Art. 14 GG341
I. (Abgesicherte) Rückbaupflicht als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG341
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art 14 Abs. 1 GG343
1. Abstrakte Verhältnismäßigkeit der Rückbaupflicht344
a. Legitime Zwecke344
b. Geeignetheit und Erforderlichkeit345
c. Angemessenheit345
2. Abstrakte Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Leistung einer Rückbausicherheit347
a. Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit347
b. Angemessenheit349
aa. Wertungen aus der Sozialbindung des Eigentums350
bb. Prohibitive Wirkung der Sicherheitsleistungspflicht351
c. Fazit351
3. Notwendigkeit von Korrekturen im Einzelfall352
§ 17 Städtebaurechtliche Sondertatbestände im Lichte des Art. 14 GG353
7. Teil: Fazit und Folgenbetrachtung356
§ 18 Resümee der Erkenntnisse356
§ 19 Rückbau – und dann?358
§ 20 Zusammenfassung in Thesen360
Literaturverzeichnis366
Sachregister382

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TEHG und ZuG in einem Band! Der Kommentar enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen…

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