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Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung des Auskunftsanspruchs gem. § 101 UrhG

AutorBehnam Yazdani
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl68 Seiten
ISBN9783656298687
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Während Millionen von Internetnutzern bei den Begriffen Napster, Kazaa oder Bittorent an den kostenlosen Download von aktuellen Musikwerken oder Kino-Blockbuster denken, grauen sich Plattenfirmen und Filmstudios davor. Egal ob Musikalben, Filme, Software, eBooks oder Bilder - dem Nutzer von Filesharing-Netzwerken steht es offen, praktisch alles auf seine Festplatte zu kopieren. Das Internet macht es möglich. Aber genauso wie es Filesharing ohne das Internet nicht gebe, so lebt das Internet immer mehr vom kopieren. Denn was sonst ist ein 'geteilter' Statusbeitrag in Facebook, oder ein 'Retweet' auf Twitter ? Um es auf den Punkt zu bringen: 'Filesharing ist in Wirklichkeit keine spezielle Anwendung im Internet, das Internet ist Filesharing.' Es darf deshalb auch nicht überraschen, wenn die Filesharing-Systeme hohen Zuspruch erfahren, obwohl die Rechtswidrigkeit oftmals bekannt sein wird. Die Nutzung von Filesharing-Netzwerken ist kein Kavaliersdelikt Einzelner, sondern kann als gesellschaftliche Entwicklung hin zu einem Bedeutungsverlust des geistigen Eigentums angesehen werden. Welche Folgen das Filesharing tatsächlich bewirkt, ist jedoch unklar. Die Rechteinhaber beklagen zwar einen Schaden in Milliardenhöhe, doch sind diese Zahlen nur mit Vorsicht zu genießen. Aber auch in absehbarer Zeit werden die Filesharing-Netzwerke stark frequentiert sein. Insbesondere wenn man neue Möglichkeiten wie Streamingangebote durch P2P-Netzwerke berücksichtigt. Das Massenphänomen der Filesharing-Systeme wird damit weiterhin eine Bedrohung für die Rechteinhaber darstellen. Um dem Treiben von BitTorrent & Co. nicht tatenlos zu zuschauen, bedarf es einem effektiven Rechtsschutz. Das materielle Recht der Rechteinhaber ist nämlich das Eine, bewirkt aber nichts, wenn es nicht geltend gemacht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der vor rund 3 Jahren eingeführte Drittauskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG, durch den die Anonymität des Internets durchbrochen wird. Es stellt dabei ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Beteiligten dar, welches mitentscheidend ist für die lebhafte Diskussion zu dieser Norm. Die Durchsetzung des Urheberrechts hält jedenfalls Anschluss an das Internetzeitalter. Dies erscheint nur konsequent, denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

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Leseprobe

B. Filesharing-Netzwerke


 

Der Begriff des Filesharing kommt aus der englischen Sprache. Bei einer wörtlichen Übersetzung ergibt dies mit Hilfe von Online-Wörterbüchern, in deutscher Sprache „das Dateiteilen“[19] oder „gemeinsamer Dateizugriff“[20]. Filesharing wird als Überbegriff für das Verbreiten von Dateien im Internet verwandt.[21] Denkbar erscheint dies aber durch unterschiedliche Wege.[22] Vorwiegend steht das Filesharing im Zusammenhang mit dem Einsatz von Peer-to-Peer-Netzwerken.[23] Hierbei handelt es sich um Systeme, die das Filesharing ermöglichen können.[24] Der Begriff des Peer-to-Peer (wird meist abgekürzt mit „P2P“[25]) entspricht „Gleichgestellte zu Gleichgestellte“[26] oder „gleichrangig zu gleichrangig“[27]. Die P2P-Netzwerke werden umgangssprachlich oftmals als „Musiktauschbörsen“ (oder nur Tauschbörsen) bezeichnet.[28] Dies ist auf die ersten Entwicklungen in diesem Zusammenhang zurückzuführen, bei der gerade die Software Napster die massenhafte Verbreitung von Musikstückwerken ermöglichte.[29] Der Begriff der Musiktauschbörse ist jedoch verfehlt.[30] Ein Tausch i. S. v. § 480 BGB stellt einen gegenseitigen Vertrag hinsichtlich eines Werts gegen den anderen Wert dar und begründet die schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung.[31] Die dingliche Eigentumsübertragung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 929 ff. BGB. Nach Abschluss dessen müsste der Tauschgegenstand in das Eigentums des Gegenübers fallen, so dass dieser auch den Besitzer wechselt.[32] Ein solcher Effekt bleibt jedoch aus, da die Teilnehmer von P2P-Netzwerken die Möglichkeit erhalten ein Werk zu kopieren, ohne dass ein anderer daran das Eigentum oder den Besitz verliert.[33] Ein P2P-Netzwerk ist deshalb eher als eine „Kopierbörse“ anzusehen.[34]

 

I. Technische Funktionsweise von P2P-Netzwerken


 

Ein Computernetzwerk funktioniert in der Regel so, dass es einen zentralen Computer gibt (Server), der die Daten für die weiteren Computer (Clients) zur Verfügung stellt. Es besteht somit eine Hierarchie im Rahmen des Computernetzwerks.[35] Bei einem P2P-System handelt es sich ebenfalls um ein Computernetzwerk. Die Besonderheit liegt darin, dass jeder einzelne Computer sowohl die Aufgabe als Server, als auch Client wahrnimmt. Im Vergleich zu einem klassischen Computernetzwerk wird kein zentraler Computer als Server vorausgesetzt. Eine Hierarchie besteht gerade nicht, da die Computer jeweils die selbe Aufgabe wahrnehmen und somit gleichgestellt sind.[36] Diese Technik kann nicht nur zum Einsatz des Filesharings verwandt werden.[37]

 

Die Teilnahme an einem P2P-Netzwerk setzt den Einsatz einer Software voraus.[38] Mit eDonkey, BitTorrent und eMule gibt es heute eine Reihe von solchen P2P-Anwendungen, die unterschiedlich aufgebaut sind.[39] Um das Filesharing zu ermöglichen verwendet ein P2P-Netzwerk Suchalgorithmen.[40] Ein interessierter Nutzer hat nach einer erfolgreichen Suche die Möglichkeit, die Daten unmittelbar von der lokalen Festplatte eines anderen Teilnehmers herunterzuladen.[41] Die Daten müssen damit nicht an einer zentralen Stelle gespeichert sein.[42] Erforderlich ist damit aber eine möglichst hohe Zahl an Teilnehmern.[43] Alle P2P-Systeme basieren auf das dargelegte Grundprinzip, dennoch bestehen Unterschiede bei der Ausgestaltung der Netzwerke. Zu differenzieren ist hierbei bezüglich der Indexierung der zur Verfügung stehenden Daten.[44]

 

1. Zentrale P2P-Netzwerke


 

Das bekannteste zentrale P2P-Netzwerk ist die Ursprungsvariante von Napster.[45] Hierbei richtet der Nutzer seine Suchanfrage an einen zentralen Server. Dieser hält eine Index-Datei vor, welche alle zur Verfügung stehenden Daten aus dem Netzwerk aufzeigt.[46] Der Austausch der Daten erfolgt weiterhin direkt über die einzelnen Teilnehmer.[47] Der Schwachpunkt dieser Struktur liegt jedoch darin, dass der Betrieb des Netzwerks davon abhängig ist, ob die zentral liegende Indexierung erreichbar ist. Mit der Abschaltung des Indexservers können die Nutzer keine Suchanfragen mehr stellen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Nutzern unmöglich wird.[48] Dies war ein entscheidender Schwachpunkt der Filesharing-Netzwerke der ersten Generation.[49]

 

2. Dezentrale P2P-Netzwerke


 

Als Weiterentwicklung der ersten Filesharing-Netzwerke entstanden dezentrale P2P-Netzwerke wie z. B. Gnutella.[50] Ein zentraler Server für Suchanfragen der Teilnehmer sieht dieser Aufbau nicht vor.[51] Stattdessen werden diese auf die einzelnen Nutzer verteilt, so dass der Suchvorgang ein Schneeballprinzip in Gang setzt. Zunächst wird die Suchanfrage an eine gewisse Zahl von Teilnehmer weitergeleitet und danach an weitere Nutzer gerichtet, solange bis die angestrebte Datei gefunden ist.[52] Der wesentliche Vorteile der dezentralen Struktur liegt darin, dass mangels einer zentralen Abhängigkeit die Überwachung oder die Stilllegung des Systems unmöglich erscheint.[53] Eine besondere Ausgestaltung eines dezentralen P2P-Netzwerks ist BitTorrent.[54] Als eines der meistgenutzten Filesharing-Systeme[55] ermöglicht es, dass anstatt einer großen Gesamtdatei eine Vielzahl von kleinen Bestandteilen von unterschiedlichen Quellen heruntergeladen werden kann, die sich danach zu einer vollständigen Gesamtdatei zusammensetzen.[56] Durch diese „Schwarmlösung“[57] kann ein Download in einer kürzeren Zeit abgeschlossen werden.[58]

 

3. Hybride P2P-Netzwerke


 

Eine Kombination aus zentralen und dezentralen P2P-Netzwerken sehen Systeme wie KaZaA oder eDonkey 2000 vor.[59] Genauso wie bei dezentralen Systemen wird dabei auf einen zentralen Server für Suchanfragen verzichtet. An diese Stellen treten jedoch nur einzelne Nutzer, so dass nur leistungsstarke Teilnehmer diese Aufgabe wahrnehmen.[60]

 

4. Anonyme P2P-Netzwerke


 

Die größte Schwachstelle der Filesharing-Netzwerke liegt darin, dass die IP-Adresse der Nutzer festgestellt werden kann, so dass eine Rechtsverfolgung möglich ist.[61] In der jüngsten Zeit entwickelten sich deshalb neue P2P-Netzwerke (wie z. B. Freenet[62] oder RetroShare[63]), die die Anonymität der Teilnehmer wahren sollen.[64] Durch unterschiedliche technische Ansätze wird dabei die Rückverfolgung der Nutzer faktisch unmöglich gemacht.[65]

 

II. P2P-Netzwerke in Abgrenzung zu Sharehostern und Usenet


 

Neben P2P-Netzwerken gibt es weitere Möglichkeiten zum Filesharing. Eine immer mehr verbreitete Methode bieten Sharehoster[66] an. Die Diensteanbieter – wie z. B. Megaupload[67] und Rapidshare[68] – stellen den Nutzern eine gewisse Menge an Speicherplatz im Internet zur Verfügung.[69] Dem Nutzer steht die Möglichkeit offen, gewünschte Dateien bei einem zentralen Server des Diensteanbieters zu hinterlegen. Daraufhin wird ihm der Downloadlink zu diesen Daten übermittelt, welcher verbreitet werden kann.[70] Eine weitere Alternative zu Filesharing-Netzwerken stellt Usenet dar. Hierrunter versteht man ein virtuelles „schwarzes Brett“ mit einer Sammlung von unzähligen Beiträgen zu diversen Themen. Usenet steht jedem Nutzer offen und ermöglicht es Datenanhänge im Netz zu veröffentlichen.[71]

 

III. Anwendungsbereich von Filesharing-Netzwerken


 

Ein P2P-Netzwerk, welches zum Einsatz von Filesharing verwandt wird, ermöglicht die Datenverbreitung jeglicher digitaler Werke wie Musikstücke, Videos, eBooks, Bilder, Software oder Dokumenten.[72] Abgesehen von diesen klassischen Anwendungsbereichen ist auch die Übertragung von Fernsehbildern realisierbar.[73]

 

IV. Streamingangebote in Filesharing-Netzwerken


 

Die...

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